von Andreas Milk
Kamen. Sie war in Eile und auf dem Weg zu einer Freundin in Münster, weil die sich etwas antun wollte: In der A1-Baustelle bei Kamen richtete Tanja K. (45, Name geändert) aus Euskirchen am späten Abend des 17. April 2025 einen Schaden von rund 4.000 Euro an. Sie hatte die Verschwenkung der Fahrbahn in der Dunkelheit nicht früh genug gesehen. Ihr strafbares Vergehen: Sie fuhr erst mal weiter, benachrichtigte nicht die Polizei. Zurück blieb ein Nummernschild ihres Wagens. Dieser Wagen gehört dem Pflegedienst, für den Tanja K. arbeitete. Am nächsten Morgen beichtete sie den Vorfall auf der A1 ihrem Chef. Der wiederum bekam als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen von der Polizei zugesandt.
Der Bogen ging prompt zur Polizei zurück, mit wahrheitsgemäßen Angaben zur Unfallfahrerin. Es folgte ein Verfahren wegen Fahrerflucht. Ein Strafbefehl erging Anfang Oktober. Mitte November gab Tanja K. ihren Führerschein ab. Gegen den Strafbefehl legte sie Einspruch ein. Denn die Staatsanwaltschaft hatte bei der Strafzumessung ein viel zu hohes Einkommen angenommen.
Klar wurde jetzt in der Verhandlung im Kamener Amtsgericht: Vom rücksichtslosen Rowdy ist Tanja K. weit entfernt. Weder gibt es Vorstrafen noch relevante Einträge in Flensburg. Angst und Überforderung führten wohl zu der Kurzschlusshandlung nach dem Baustellenunfall: Nichts wie weg hier!
Der Strafbefehl wurde jetzt vom Richter gemildert. Tanja K., derzeit Arbeitslosengeld-Empfängerin, muss nun 700 Euro (20 Tagessätze à 35 Euro) Geldstrafe zahlen. Dazu kommen nochmal sechs Monate erzwungener Verzicht auf den Führerschein. An dem Schaden in der Baustelle musste sie sich mit 500 Euro beteiligen: So hoch war der Selbstbehalt der Versicherung. Der Chef hat angekündigt, sie könne wieder bei ihm anfangen, wenn sie die Fahrerlaubnis zurückbekommen hat.






