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    Polizei bei Kirmes-Einsatz genervt: Haft auf Bewährung

    amtsgericht25

    von Andreas Milk

    Kamen. 17. Oktober 2025, Kamen, Markt, gegen 22.40 Uhr. Die Kirmes war eben zu Ende gegangen, da bahnte sich eine Prügelei an, wenige Meter von der Stadtwache entfernt. Einige Jugendliche wollten aufeinander los gehen, erinnerte sich vor Gericht ein Polizeibeamter. Klar, dass die Klopperei unterbunden werden sollte - bloß gab es einen, der dabei störte: Firas D. (21, Name geändert), der darum jetzt wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt war.

    "Er hat immer wieder die Nähe zu uns gesucht", schilderte der Polizist D.s Verhalten. Anders gesagt: D. funkte dazwischen. Und er blieb da - trotz eines Platzverweises. Die Polizei hatte schließlich einige Mühe, den Störer in den Streifenwagen zu verfrachten. Der Wagen war wegen der Fahrgeschäfte und der Sicherheitsvorkehrungen etwas abseits geparkt. Auf dem Weg soll D. sich heftig gewehrt haben. Der Polizist blieb unverletzt: Es sei ihm gelungen, D.s Attacken auszuweichen. Ein Kollege soll einen Faustschlag gegen den Oberkörper abbekommen haben.

    Firas D. selbst hat an ein paar Körperstellen leichte Abschürfungen erlitten. Eine konkrete Erinnerung ans Geschehen besitze er nicht, sagte er: Den Tag über habe er damals wohl schon zwei Flaschen Wodka konsumiert. Der Polizist bestätigte, D. habe betrunken gewirkt. Aber nicht so betrunken, dass er eine polizeiliche Maßnahme nicht als solche hätte erkennen müssen.

    Firas D. ist seit kurzem Vater. Sein Vorstrafenregister umfasst Körperverletzungen, Diebstahl, Beleidigung, Besitz von Betäubungsmitteln. Mit 21 Jahren kann er nun nicht mehr nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Seine "Premiere" im Erwachsenenstrafrecht sieht so aus: Für den Kirmes-Ausraster gab es vier Monate Haft auf Bewährung. Und: D., derzeit erwerbslos, muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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