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    Schüsse auf Hauptschulgelände: Spätes Nachspiel vor dem Jugendrichter

    amtsgericht19KWvon Andreas Milk

    Kamen. Der Fall hatte Kamen landesweit Aufmerksamkeit gebracht - unerwünschte. Am Sonntag, 11. Juni 2023, fielen abends gegen 20 Uhr Schüsse auf dem Hof der Hauptschule am Koppelteich. Ein damals 19-Jähriger verletzte mit einer scharf gemachten Schreckschusswaffe einen 21-Jährigen. Der 21-Jährige wurde zwei Mal in den Oberkörper getroffen. An diesem Mittwoch nun stand er selbst vor dem Kamener Jugendrichter. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung angeklagt - mutmaßlich begangen mit einem heute 22-jährigen Komplizen.

    Eine Anklage gegen das Opfer der Schüsse? Auf den ersten Blick verwunderlich. Der junge Mann hatte durch die beiden Treffer schwere Verletzungen am Rücken erlitten, war vier Tage im Krankenhaus. Ein Teil seiner Lunge machte schlapp. An seiner Haut hafteten Schmauchspuren. Denn die Schüsse waren nahezu aufgesetzt erfolgt, im spitzen Winkel von unten.

    Das wiederum ist nicht so verwunderlich. Die beiden jungen Männer hatten miteinander gekämpft. Und ausgelöst hatte den Kampf derjenige, der später die Schüsse abbekommen sollte. Kein "Unschuldslamm" also - das gab er auch ohne Umschweife zu. Er soll dem bewaffneten 19-Jährigen zum Start einen Faustschlag versetzt haben. Es folgte ein Gerangel. In dessen Verlauf fielen die beiden Schüsse. Der dritte Beteiligte - der jetzt zusammen mit dem Angeschossenen angeklagt war - verpasste dem Schützen einen Tritt.

    Das spektakuläre Ereignis von damals schrumpelte vor Gericht mehr oder weniger zusammen. Die Anklage gegen den 19-jährigen Schützen lautete seinerzeit auf versuchten Totschlag. Am Ende verfügte das Landgericht Dortmund gegen ihn lediglich eine so genannte Betreuungsweisung. Das ist eine sozialpädagogische Maßnahme, die sich in seinem Fall über sechs Monate erstreckte. In diesem Zeitraum kümmerten sich Fachleute darum, den jungen Mann wieder "in die Spur" zu bringen. Seine beiden Kontrahenten kamen heute ebenfalls glimpflich davon. Das Verfahren gegen das Schussopfer wurde ohne Auflagen eingestellt. Der 21-Jährige sei genug gestraft. Auch psychisch wirken die Verletzungen durch die Waffe nach. Sein Kumpel - der den Schützen getreten hatte - muss 500 Euro Buße an den Förderkreis Resozialisierung zahlen, dann ist der 11. Juni 2023 auch für ihn juristisch abgehakt.

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