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    Strohmann zur Deutschprüfung geschickt: Anklage

    amtsgericht19KWvon Andreas Milk

    Kamen. Der 34-jährige Oke K. (Name geändert) ist 2019 nach Deutschland gekommen. Er wohnt in Kamen. Der Asylantrag des nigerianischen Staatsbürgers scheiterte. Er durfte aber bleiben. Inzwischen ist er Vater von drei Kindern. Bis Januar hatte er einen Job als Lagerarbeiter. Derzeit ist er ohne Beschäftigung, im April wird er wieder arbeiten gehen. So weit, so unspannend - wenn da nicht die Anklage wegen Missbrauchs von Ausweispapieren wäre.

    Im Mai 2025 gab K. seinen "Perso" an einen anderen Mann: Der sollte für ihn den Deutsch-Test fürs A2-Zertifikat absolvieren. Denn ohne Prüfungserfolg müsste K. Deutschland womöglich doch wieder verlassen. Zwar klappt die Verständigung im Alltag durchaus irgendwie - aber wirklich sicher fühlte sich K. nach sechs Jahren Aufenthalt immer noch nicht. Der Schwindel mit dem Ausweis flog auf; die Polizei wurde geholt.

    Zu seinem Termin vor dem Kamener Strafrichter erschien Oke K. mit einer Dolmetscherin für Englisch. Dass er zur Deutschprüfung einen "Vertreter" geschickt hatte, gab er zu. 1.500 Euro zahlte er seinerzeit an den Mann. Dieses Geld ist natürlich futsch. Der falsche Prüfling wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt.

    Die Trickserei sei nicht in Ordnung, betonte der Richter im Prozess gegen Oke K. Allerdings ließ er ein bisschen Verständnis durchblicken: Es gehe schließlich um viel. K.s Anwalt sprach von "besonderen Lebensumständen" seines Mandanten. K. sei inzwischen mit seiner kleinen Familie auf einem guten Weg, habe obendrein immer gearbeitet und keineswegs den Plan, sich "auf Sozialhilfe auszuruhen".

    Das Urteil: eine Verwarnung unter Strafvorbehalt. Das bedeutet: K. muss 30 Tagessätze à 15 Euro nur dann zahlen, wenn er in den kommenden zwei Jahren nochmal straffällig wird. Eine Auflage gab es noch: K. muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

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