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    Polizei-Visite früh um sechs: Anklage wegen Drogenbesitzes

    von Andreas Milk

    Kamen. Die Wohnung des Kameners Tom P. (42, Name geändert) sei wohl "nicht in besonders gutem Zustand" gewesen am 16. Januar 2025, fand der Vorsitzende am Unnaer Schöffengericht, nachdem er Fotos von einer polizeilichen Durchsuchung bei P. betrachtet hatte. Morgens gegen sechs Uhr hatten die Beamten vor der Tür gestanden. Grundlage des unwillkommenen Besuchs war ein Gerichtsbeschluss. Gefunden wurden in der - offenbar recht heruntergekommenen - Wohnung Cannabis, Hasch und Marihuana in "nicht geringer Menge", wie es im Juristendeutsch heißt. Außerdem verdächtig: ein Schlagstock sowie eine Waffe, die im Mittelalter gebräuchlich war. Folge war eine Anklage der Staatsanwaltschaft.

    P. ließ im Prozess erst einmal seinen Verteidiger reden. Der führte aus, sein Mandant sei zu Beginn vorigen Jahres "in einer schwierigen Lebensphase" gewesen. Das spiegelte sich unter anderem eben im Zustand seiner Wohnung und im Konsum von Drogen wider. P. selbst ergänzte, er habe aus seinen Fehlern gelernt. Sein Leben scheint er mittlerweile gut im Griff zu haben: Noch ist er zwar ohne Job - doch zum 1. Juni gibt es eine Stellenzusage.

    Sein Vorstrafenregister ist leer. Laut Cannabisgesetz wäre es obendrein gar nicht zur Anklage gekommen, wenn P. "nur" halb so viel Stoff besessen hätte, wie im Januar '25 gefunden wurde.
    Die Staatsanwältin beantragte ein mildes Urteil: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro. Dem folgte das Gericht; P. akzeptierte. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Positiv für P.: Erst eine Geldstrafe ab 91 Tagessätzen wäre ins Führungszeugnis gelangt - dieser Makel bleibt ihm also erspart.

    Bleibt allein die Frage: Was wird aus der mittelalterlichen Waffe? Anders als bei den sicher gestellten Drogen und dem Schlagstock stimmte P. hier einer Einziehung durch die Ermittlungsbehörden nicht zu. Er möchte die Waffe zurück, weil sie mit Erinnerungen an seinen Großvater verknüpft sei.

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