Kamen. Der Vorfall auf dem Gelände des Märkischen Berufskollegs in Unna liegt fast ein Jahr zurück. Am 16. Juni 2025 gerieten Malik T. (heute 19, Namen geändert) und der gleichaltrige Samir M. aneinander. Malik T. soll bei der Prügelei Unterstützung von zwei namentlich nicht bekannten Tätern gehabt haben. Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung stand er nun in Kamen - seinem Wohnort - vor dem Jugendrichter. In der Anklage war von Faustschlägen die Rede und von Tritten, die Samir M. abgekriegt haben soll, als er schon am Boden lag. Ein Zahn von M. splitterte.
M. habe ihn zuerst angegriffen, sagte der Angeklagte Malik T.: "Ich habe mich nur gewehrt." Es gebe eine Vorgeschichte aus dem Jahr 2024. Damals waren beide noch am Hansa-Berufskolleg - und hatten angeblich Stress wegen einer Übelkeit erregenden Vape, die Samir M. dem Malik T. angedreht haben soll.
Samir M. lebt mittlerweile in Hamburg. Für seine Zeugenaussage zum Geschehen am 16. Juni 2025 war er aus Norddeutschland angereist. M. versicherte: Vor jenem Junitag habe es keinerlei Knatsch mit Malik T. gegeben. T. habe ihn ohne Anlass im Vorbeigehen angemacht: "Was guckst du so?" M. hatte gerade auf Weisung eines Lehrers Müll weggebracht. Kurz danach sei die Attacke losgegangen.
Ein Lehrer war es nun auch, der im Prozess bei der Entscheidungsfindung half. Er hielt sich seinerzeit im Schulgebäude auf, hatte aber einen guten Blick aufs Geschehen draußen auf dem Hof. Und er bestätigte als Zeuge vor Gericht die Version von Samir M.: Der sei - den Müllsack in der Hand - am Angeklagten vorbei gegangen. Auf einmal habe sich ein "wildes Menschenknäuel" gebildet: Mehrere seien auf einen los. Die Jungs wurden voneinander getrennt. Ein Krankenwagen wurde geholt.
Malik T. hat zwei Einträge im Bundeszentralregister: einen wegen Körperverletzung, einen wegen sexueller Belästigung. Beide Verfahren waren eingestellt worden. Diesmal sieht die Sache anders aus: Am Tattag gerade 18 Jahre alt, bekam T. für den Angriff auf Samir M. zwei Wochenenden Freizeitarrest vom Richter aufgebrummt. Dafür wurde noch einmal das Jugendstrafrecht angewandt. Nach Erwachsenenrecht wäre eine Freiheitsstrafe ab sechs Monaten fällig gewesen - die dann allerdings höchst wahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt worden wäre.






