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    "Am liebsten die Fresse kaputt schlagen": Sechs Monate Haft

    amtsgericht25

    von Andreas Milk

    Kamen. Am frühen Abend des 27. November 2025 fürchtete eine Frau in Bergkamen sich so sehr vor ihrem Mann, dass sie die Polizei rief. Auch nach Eintreffen der Beamten wurde es erst mal nicht besser: Er wolle seiner Frau "am liebsten die Fresse kaputt schlagen" und sie danach "in der Erde verbuddeln", rief Mario D. (41, Name geändert). Es folgte eine so genannte Gefährderansprache. Weil auch die keinen großen Eindruck zu machen schien, hielt die Streifenbesatzung eine Ingewahrsamnahme für angebracht: D. sollte mit zur Wache. Er wehrte sich, trat um sich, traf dabei eine Polizistin am Schienbein. Folge war jetzt eine Verurteilung vor dem  Kamener Amtsgericht wegen Widerstands und vorsätzlicher Körperverletzung: sechs Monate Haft - ohne Bewährung.

    Dass D. nach dem Willen des  Strafrichters "einfahren" soll, hat mit der Vorgeschichte zu tun. Nicht bloß eine, sondern gleich zwei Bewährungsfristen aus früheren Verurteilungen sind noch offen.

    Das pralle Vorstrafenregister wiederum hängt mit D.s Suchtgeschichte zusammen. Schon früh konsumierte er Cannabis; neben dem charakteristischen Geruch nahmen die Beamten bei ihrem Einsatz am 27. November auch herumstehende Alkoholflaschen wahr. D. sagt, er habe Wodka intus gehabt. Das Einsatzprotokoll vermerkt erhebliche Stimmungsschwankungen.

    Positiv: D. redete nicht drumrum - er legte ein Geständnis ab, bat um Entschuldigung. Er hält Kontakt zu seiner Frau - inzwischen leben sie getrennt - und zu seiner Tochter. In seinem Vollzeit-Job in der Landwirtschaft arbeitet er mehr Stunden als vorgegeben. Auch seine Bewährungshelferin ist zufrieden: Termine halte Mario D. zuverlässig ein.

    Sogar die Staatsanwältin fand: Die erfreulichen Umstände rechtfertigten eine weitere - die dritte - Bewährungschance. Anders der Richter: Solche Aussetzer wie im November dürften nicht passieren. Punkt. D. kann gegen das Hafturteil Berufung am Landgericht Dortmund einlegen. Bis dort verhandelt wird, vergehen noch einige Monate. Und wenn er diese Zeit absolut alkohol- und drogenfrei hinter sich bringt, könnten die Dortmunder Richter am Ende doch noch eine Bewährung ermöglichen.

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