Kamen. Eine äußerst unangenehme Begegnung gab es am Morgen des 3. Juli 2025 in Heeren-Werve an der Straße Zum Toedtfeld. Folge dieser Begegnung war ein Strafbefehl wegen Körperverletzung: Manfred L. (Namen geändert) sollte 30 Tagessätze à 40 Euro zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein. Folge war jetzt eine weitere - auch nicht angenehme - Begegnung vor dem Strafrichter.
Dort schilderte die 35-jährige Sandra G. als Zeugin, was sie an jenem Tag vor knapp einem Jahr mit Manfred L. erlebt hatte. Sie war als Assistentin eines herzkranken Kindes an der Bönener Hauptschule im Einsatz. Eine Schülergruppe unternahm einen Wanderausflug. Sandra G. stand als eine Art mobile Verpflegungsstation mit ihrem Auto und ihrem kleinen Hund im Toedtfeld parat. Manfred L. - ebenfalls mit Hund - habe "von jetzt auf gleich" ihren Hund getreten. Als sie - verständlicherweise sauer - auf ihn zu gegangen sei, habe er mit dem Handy Fotos von ihr gemacht und ihr schließlich mit der Hand ins Gesicht geschlagen. Ihre Wange war stark gerötet, die Lippe etwas eingerissen. Ein Attest belegt die leichten Verletzungen.
Manfred L. stellt die Sache anders dar. Ja, er habe Sandra G.s Hund getreten - weil der "knurrend und zähnefletschend" auf ihn zu gekommen sei. "Völlig hysterisch" sei Sandra G. geworden. Der Schlag in ihr Gesicht sei "bösartig erfunden". Zum Teil mitbekommen hat alles eine Lehrerin der Bönener Schule. Sie bestätigte den Schlag in Sandra G.s Gesicht. Im übrigen habe sie sich vor allem darum gekümmert, die Jungen und Mädchen ihrer Gruppe vom Geschehen weg zu dirigieren. Eine Traumatisierung sollte vermieden werden.
Manfred L. blieb bis zuletzt dabei: Die Körperverletzung hätten sich die Frauen ausgedacht. Allerdings stand L. nicht das erste Mal wegen einer Kollision mit anderen Menschen in seinem "Revier" vor Gericht. Darum kam für den Richter auch nicht in Frage, das Verfahren einzustellen. Im Gegenteil: Er signalisierte L., dass die Strafe noch höher ausfallen könnte als die 1.200 Euro im angefochtenen Strafbefehl.
L. tat das Vernünftigste: Er zog seinen Einspruch zurück - es bleibt also bei der Summe. Den Saal verließ er erst, nachdem er nochmal sein Unverständnis über die Ungerechtigkeit, die ihm widerfahre, zum Ausdruck gebracht hatte.
Sandra G übrigens hat bisher nicht mal versucht, einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend zu machen.






