von Andreas Milk
Kamen. Trotz aller Vorsicht hat es gescheppert - und ein Mann mit Rollator fiel hin und wurde verletzt. Für den Vorfall am 31. Oktober 2025 in der Kamener Kampstraße stand jetzt der Bergkamener Ralf B. (63, Name geändert) vor dem Strafrichter. Die Anklage: fahrlässige Körperverletzung.
An jenem Letzten des Monats hatte er bei der Commerzbank Geld von seinem Konto abheben wollen: Das Gehalt war eingetrudelt. Beim Ausfahren aus einer Parklücke musste er hin und her rangieren, erzählte er im Prozess. Es sei viel Betrieb gewesen: Auch andere Leute wollten an ihr Geld. Er sei "nach Spiegel" gefahren, besser gesagt: gerollt - langsamer noch als Schritttempo. Plötzlich habe es ein Geräusch gegeben, "sofort bildete sich eine Traube, jeder mischte sich ein" - während der gestürzte Rollatorbesitzer wieder aufgestanden sei. Ralf B. handelte vorbildlich: Er wartete auf das Eintreffen von Polizei und Rettungskräften, rief sogar Tage später bei dem Geschädigten an: Ob er irgendwie helfen könne? Die beiden Männer kannten sich von früher.
Eine Mittelfußfraktur und Prellungen: Das waren die Verletzungen des Betroffenen. Spätfolgen: keine. Nachdem ursprünglich nach Aktenlage - ohne mündliche Verhandlung - eine Geldstrafe plus Fahrverbot verhängt worden war, wurde dieses Urteil nun entschärft: Richter und Staatsanwalt fanden wegen der geringen Schuld B.s eine Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße ausreichend. Ralf B. muss 1.200 Euro an den Förderkreis Resozialisierung Unna/Kamen zahlen - dann ist der Fall erledigt. Ein Fahrverbot bekommt B. nicht.






