Kamen. Am letzten Tag der Sommerferien 2025 - es war Dienstag, der 26. August - bat die Polizei Kamen per Pressemeldung um Hinweise zu einem Einbruch in eine Bergkamener Schule. Passiert war er in der letzten Ferienwoche, an einem nicht näher bestimmbaren Tag. Und genau dieser Einbruch spielte jetzt bei einem Termin vor dem Kamener Strafrichter eine (Neben-) Rolle.
Angeklagt war der 34-jährige David B. (Name geändert) wegen Hehlerei. Für 100 Euro soll er am späten Abend des 28. August auf der Königslandwehr ein iPad 8 an eine Frau verkauft haben. Sie war im Internet auf eine Kleinanzeige von B. gestoßen. Nutzen konnte sie das frisch erworbene iPad nicht: Es war in den "Verloren"-Modus geschaltet worden; als Hintergrundbild war die Oberadener Preinschule zu sehen - die Schule, aus der Tage vorher bei dem Einbruch elektronische Geräte verschwunden waren. Die frustrierte Käuferin erstattete Anzeige.
Wusste David B. von der Herkunft des iPads? Falls ja, träfe der Vorwurf der Hehlerei zu. Er sagt aber, er habe das iPad gefunden. Und das könnte sogar stimmen, schließlich könnten die Schuleinbrecher auf der Flucht etwas verloren haben. Aber selbst in diesem Fall wäre David B. schuldig: nicht der Hehlerei, sondern der Fundunterschlagung.
Genau dafür wurde er nun auch verurteilt. In seinem Vorstrafenregister tauchen drei Diebstähle auf, alle begangen 2021. "Das war wohl nicht so Ihr Jahr", merkte der Richter an. Das Urteil für die Unterschlagung: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro. An die geschädigte Frau hat B. außerdem schon den Kaufpreis von 100 Euro zurückgegeben.






