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Klinikum Westfalen sagt öffentliche Veranstaltungen ab

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

klinikum19KWDortmund / Kamen / Lünen. Das Klinikum Westfalen sagt als Beitrag zur Begrenzung der Verbreitung des Coronavirus öffentliche Veranstaltungen ab. Aktuell gibt es in den vier Krankenhäusern des Klinikums Westfalen keinen gemeldeten Corona-Fall. Trotzdem möchte das Unternehmen aus Gründen der Vorsicht und der Vorbeugung zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Patienten und Mitarbeitern bis auf weiteres auf öffentliche Veranstaltungen in seinen Häusern verzichten. Damit sollen vermeidbare Anlässe zur Verbreitung des Coronavirus so gering wie möglich gehalten werden. Die Absage betrifft insbesondere Patienten-Informationsveranstaltungen in den Häusern Knappschaftskrankenhaus Dortmund, Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund, Hellmig-Krankenhaus Kamen und Klinik am Park Lünen. Betroffen ist auch ein geplanter Ernährungsaktionstag in Kamen am 7. März. Die Absage betrifft zunächst alle Veranstaltungen bis zum 31. März. Über später geplante Veranstaltungen soll rechtzeitig im Vorfeld entschieden werden. Das ambulante und stationäre medizinische Leistungsangebot der vier Häuser des Klinikums Westfalen inklusive aller Sprechstunden ist von diesem Schritt nicht betroffen und wird in keiner Weise eingeschränkt.

Coronavirus: Landschaftsverbände entschädigen Verdienstausfälle, wenn Quarantäne angeordnet worden ist

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Westfalen (lwl). Um eine weitere Ausbreitung des auch in Deutschland festgestellten Corona-Virus zu verhindern, können die zuständigen Gesundheitsämter Personen vorsorglich unter Quarantäne (Absonderung) stellen. Arbeitnehmer sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. In Nordrhein-Westfalen entschädigen die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Die Zuständigkeit der Landschaftsverbände richtet sich nach dem Sitz der Betriebsstätte.

Wichtig: Die Quarantäne muss durch die zuständige Behörde angeordnet worden sein
Kein Anspruch besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB.

- Für Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/-innen gilt:
Für unter Quarantäne gestellte Arbeitnehmer/innen muss der Arbeitgeber/innen im Regelfall im Rahmen der Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen in Vorleistung gehen. Die ausgezahlten Beträge werden auf Antrag vom zuständigen Landschaftsverband erstattet. Ab der siebten Woche wird die Entschädigung direkt an die Betroffenen gezahlt. Die Entschädigung entspricht der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes.

- Für Selbstständige gilt:
Sie stellen den Antrag direkt beim zuständigen Landschaftsverband

- Für Beamte/innen gilt:
Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung eines Verdienstausfalles

Anträge auf Entschädigung müssen schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne beziehungsweise Absonderung beim zuständigen Landschaftsverband gestellt werden.

Weitere Informationen und Antragsformulare zum Download hat der LWL auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt: http://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/Impfgeschaedigte (Impfgeschädigte/Erstattungen).

Anfragen können Interessierte an das LWL- Amt für Soziales Entschädigungsrecht unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! richten.

Telefonische Auskünfte erteilt der LWL untern den Telefonnummern 0251/591-8218; 591-8411 und 591-8136

Weitere Informationen:

- http://www.lwl-soziales-entschaedigungrecht.de/de/Impfgeschädigte
-Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), § 56 Entschädigung (http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html)

Pulsschlag: Schwindel – Stress oder Erkrankung?

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klinikum19KWKamen. Schwindel tritt als relativ häufiges Symptom auf. Experten schätzen, dass fast jeder Dritte einmal im Leben einen mittleren bis schweren Schwindelanfall erleidet, wobei die Häufigkeit im Alter steigt, warnt Dr. Marcus Rottmann, Chefarzt der Klinik für Angiologie, Diabetologie, Kardiologie und Intensiv-Medizin am Hellmig-Krankenhaus Kamen. Im Rahmen der Pulsschlagreihe von Klinikum-Westfalen und VHS informiert er zum Thema am Mittwoch, 4. März, ab 18 Uhr im Hellmigium, dem Vortragssaal am Krankenhaus. Meist handelt es sich um vorübergehende Gleichgewichtsstörungen. Manche Menschen leiden aber auch unter Dauerschwindel, so Dr. Rottmann. Viele Ursachen sind meist harmlos und lassen sich einfach behandeln. Allerdings können auch schwere Erkrankungen wie Durchblutungsstörungen des Gehirns dahinter stehen. Der Informationsabend soll über die wesentlichen Ursachen, Untersuchungen und Behandlungsmöglichkeiten informieren. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Corona-Fall im Kreis Unna

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Kreis Unna. In Nordrhein-Westfalen ist das Coronavirus bereits mehrfach nachgewiesen worden. Jetzt gibt es auch einen bestätigten Ansteckungsfall im Kreis Unna.
Bei der Person handelt es sich um eine 61-jährige Frau aus Unna. Die Frau war am Donnerstag, 27. Februar zur ambulanten Behandlung im Katharinen-Hospital Unna. Von dort ist eine Laboruntersuchung veranlasst worden. Das positive Ergebnis lag der Kreis-Gesundheitsbehörde am Sonntagabend gegen 19.45 Uhr vor.

Beim Ehemann der Frau haben die Ärzte den Verdacht auf das Coronavirus. Die Ehefrau wird zur stationären Behandlung nach Dortmund transportiert. Wo sich die Personen angesteckt haben, ist derzeit noch unklar.
Auch bei einer Mitarbeiterin des Krankenhauses besteht der Verdacht auf Ansteckung mit dem Virus.

Die Kreis-Mediziner waren vor Ort und haben die Ermittlungen von Kontaktpersonen eingeleitet. Die Gesundheitsbehörde des Kreises arbeitet eng mit dem Katharinen-Hospital in Unna zusammen.

Update: Coronavirus: Aktuelle Informationen auf einen Blick

Masernschutzgesetz tritt in Kraft

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Kreis gibt Hilfestellung

Kreis Unna. Schul- und Kindergartenkinder vor Masern zu schützen, das ist das Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März in Kraft tritt. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Schul- oder Kindergartenstart die empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.

Nach Informationen der Kreis-Gesundheitsbehörde sind zwischen 2013 und 2019 insgesamt neun Masernfälle gemeldet worden. Im Kreis Unna besteht bei rund 95 Prozent aller Kinder ein erster Impfschutz. Das Gesetz hilft, diese Zahl auf hohem Niveau beizubehalten und vielleicht noch zu verbessern.

Auch bei der Kinderbetreuung müssen Erzieher, Betreuer in Gemeinschaftseinrichtungen und alle, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind, einen Nachweis über die Masernimpfung haben. Der Nachweis ist der Einrichtungsleitung zu zeigen. Die Einrichtungsleitung wiederum leitet die Infos an das Kreis-Gesundheitsamt weiter.

Dokumentationshilfen für Einrichtungen sind unter www.kreis-unna.de/masern zu finden. Dort gibt es auch ein Merkblatt zum Thema Masern. Umfangreiche Informationen sind beim Bundesgesundheitsministerium unter www.masernschutz.de zu finden. PK | PKU

Auch Kamen bereitet sich auf Coronavirus vor

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klinikum19KWKamen. (AG) Noch keinen Coronavirus-Fall gibt es im Bereich des Klinikums Westfalen, zu dem auch das Kamener Hellmig-Krankenhaus gehört. Das versicherte auf der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am Donnerstag dessen Hauptgeschäftsführer Stefan Aust auf Anfrage von Ratsvertretern. Aber: "Es wird auch uns schneller ereilen, als uns lieb ist", sagt Aust. Angesichts der Ausbreitungsgeschwindigkeit gebe es daran kaum Zweifel. Die Vorbereitungen laufen, so Aust, die Personaldecke werde entsprechend aufgestockt. Zwar solle man das Thema nicht überbewerten, "an Grippe sterben mehr Menschen", so der Klinikum-Chef. Aber: "Das Thema wird mit Sicherheit kommen", prophezeit er. Dafür sorge auch der Kreis vor, in dessen Zuständigkeit das Thema falle, so Bürgermeisterin Elke Kappen.

Ein Krisenstab sei vorhanden und Katastrophenschutz und Feuerwehr seien in Bereitschaft, konnte Kappen im Rahmen der Ratssitzung beruhigen. Auch für die Schulen würden auf Wunsch zusätzliche Desinfektionsmittel bereitgestellt.

Wichtig sei es jetzt, Augenmaß zu behalten, so die Bürgermeisterin. Infos zur aktuellen Corona-Situation in der Nachbarschaft gibt es auf der Homepage des Gesundheitsamtes des Kreises Unna.

Archiv: Coronavirus: Aktuelle Informationen auf einen Blick

Coronavirus: Aktuelle Informationen zum Spielbetrieb und Wettkampfwesen

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flvw 519KWKamen. Auch vor dem Hintergrund der ersten bestätigten Fälle von mit dem Coronavirus infizierten Menschen in NRW, sieht der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) derzeit keine Veranlassung, den Spielbetrieb beziehungsweise Wettkämpfe in der Leichtathletik für das kommende Wochenende abzusagen.

Oberste Priorität hat die Gesundheit der Menschen. Deshalb stehen der FLVW und seine Kreise in engem Kontakt mit den Behörden im Verbandsgebiet. Eine gegründete Task Force wird täglich die Lage verfolgen und die westfälischen Vereine umgehend über weitere Entscheidungen informieren.

Bis dahin bittet der FLVW, den Ratschlägen des Robert Koch-Instituts zu folgen: "Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten."

Alle aktuellen Informationen finden Sie dann auch auf www.flvw.de

Archiv: Coronavirus: Aktuelle Informationen auf einen Blick.

Mehr Geld für Wohnberatung

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severinshausKW„Ambulant vor stationär“

Kreis Unna. Fast 80 Prozent der Pflegebedürftigen leben in ihrer vertrauten Umgebung, werden dort versorgt und betreut. Dafür schafft der Kreis Unna zusammen mit Kooperationspartnern Rahmenbedingungen. Zum Beispiel in Form der Wohnberatung. Und für die gibt es nun mehr Geld.

Tarifsteigerungen und die allgemeine Kostenentwicklung führen zu einer Anpassung der Rahmenvereinbarung, für die der Ausschuss für Soziales, Familie und Gleichstellung jetzt grünes Licht gab. Vom Haushaltsjahr 2020 an kalkuliert der Kreis demnach mit 10.500 Euro mehr für die drei Vollzeitstellen, die er zur Hälfte finanziert. Die andere Hälfte bezahlen die Pflegekassen.

Politischer Grundsatz im Kreis Unna
Die Wohnberatung unterstützt den politischen Grundsatz im Kreis Unna "ambulant vor stationär" und sorgt dafür, dass Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. Die Erfahrung zeigt, dass es oft mit einfachen Mitteln und geringen Kosten möglich ist, in normalen Wohnungen Unfallgefahren auszuschalten, Alltagshilfen einzusetzen, die Sicherheit zu erhöhen oder die häusliche Pflege zu erleichtern.

Bei der kostenfreien und anbieterneutralen Wohnberatung gibt es Informationen z.B. zum barrierefreien Bauen und Wohnen, zu Ausstattungsveränderungen in der Wohnung oder zur Auswahl von Hilfsmitteln wie z.B. Toilettensitzerhöhung oder Treppensteighilfen. Auch wer sich vorsorglich informieren möchte, kann Kontakt aufnehmen.

Erreichbar ist die Wohnberatung gemeinsam mit der Pflegeberatung im Kreis Unna im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen unter Tel. 0 23 07 / 28 99 06-0 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei). Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Pflege- und Wohnberatung). PK | PKU