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Jedes zehnte Grundschulkind trägt eine Brille
Kreis Unna. Zum Schulstart im Kreis Unna appelliert die AOK NordWest an alle Eltern, unbedingt auf die Sehfähigkeit ihrer Kinder zu achten und rechtzeitig zu handeln. Jedes zehnte Grundschulkind im Kreis Unna im Alter von sechs bis zehn Jahren (10,4 Prozent) bekam im vergangenen Jahr eine Brille verordnet. Das belegt eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest. Bei Kindergartenkindern im Alter zwischen drei und fünf Jahren waren es 6,6 Prozent. „Eine Brille tut nicht weh und gerade mit der Einschulung startet eine Phase, in der gutes Sehen entscheidend für den schulischen Erfolg ist. Schlecht sehenden Kindern fällt es schwer, dem Unterricht zu folgen. Sie ermüden schneller, Leistungsabfall und Motivationsverlust sind die Folge. Bei Auffälligkeiten sollten Eltern mit ihrem Kind daher unbedingt einen Augenarzt aufsuchen. Wichtig ist auch, die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt wahrzunehmen. Denn ein Schulstart mit Sehdefiziten sollte verhindert werden“, rät Jörg Kock, Serviceregionsleiter der AOK NordWest.
Wenn die Wörter verschwimmen
Der Start in den Schulalltag stellt viele Kinder vor Unsicherheiten, beispielsweise Ängste vor dem Schulweg, den anderen Kindern und Lehrern oder den unbekannten Räumlichkeiten, die Angst, etwas nicht zu können. Oft taucht aber dann ein ganz anderes, bisher unentdecktes Phänomen auf: Die Buchstaben und Zahlen an der Tafel verschwimmen. Beim Lesen ist das Wort nicht richtig erkennbar.
Sehschwächen bei Kindern rechtzeitig erkennen
Sehprobleme bleiben oft lange unentdeckt, denn schlechtes Sehen tut nicht weh. Für Schulkinder ist gutes Sehen aber unerlässlich. Anzeichen für Sehprobleme bei Kindern können Klagen über Kopfschmerzen, Augenbrennen oder vermehrtes Zwinkern oder Blinzeln sein. Auch Kinder, die sich ständig die Augen reiben, ihren Kopf schief halten, einen geringen Abstand zu Buch, Bildschirm oder Fernsehen halten, können eine Sehschwäche haben. Weitere Warnhinweise können sein, wenn Kinder häufig stolpern, generelle Balancestörungen aufweisen oder zunehmende Schwierigkeiten bei Dämmerung oder Dunkelheit haben. Hornhauttrübungen und grau-weißliche Pupillen können ebenfalls auf eine Sehschwäche hinweisen. Ein erhöhtes Risiko für eine Fehlsichtigkeit liegt zum Beispiel vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
Augenuntersuchungen beim Kinderarzt
Im Rahmen der gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt steht vor dem Schulbeginn der Sehsinn des Kindes im Fokus. Es finden vom dritten Lebenstag bis kurz vor Schulbeginn verschiedene Untersuchungen statt. Diese Untersuchungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten.
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Kreis Unna. Zum nächsten Treffen des Gesprächskreises für Angehörige von Menschen mit einer psychischen Erkrankung, sind interessierte betroffene Angehörige herzlich eingeladen. Das Treffen findet am Dienstag, 2. September, in der Zeit von 18 bis 19.30 Uhr im Besprechungsraum des Hellmigium im Severinhaus Kamen, Nordenmauer 18 statt. Treffpunkt ist der Haupteingang des Hellmig Krankenhauses.
Bei den Gruppentreffen geht es um gegenseitigen Erfahrungsaustausch und um den Umgang mit Problemen, die sich im Zusammenleben mit einem psychisch erkrankten Angehörigen ergeben. Durch die Gespräche sollen die Teilnehmenden Entlastung finden, Orientierungshilfen erhalten und psychosoziale Einrichtungen kennenlernen. Es ist auch möglich, zu besonderen Themen (Betreuungsrecht, Medikament etc.) Referenten einzuladen.
Für das Gruppentreffen ist eine Voranmeldung erforderlich. Kontakt und Anmeldung: Michelle Hoffmann (Sozialpsychiatrischer Dienst Kreis Unna), Fon 0 23 03 27-21 29, E-Mail
Weitere Informationen zu Selbsthilfegruppen gibt es bei der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen des Kreises Unna (K.I.S.S.). Ansprechpartnerin ist Laura Schwarz, Fon 0 23 03 27 28 29, E-Mail
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Kreis Unna. Mit Eintritt eines Pflegefalles stehen Betroffene und Angehörige vor vielen Fragen. Hilfe gibt es vor Ort in den Sprechstunden der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna. Die Pflege- und Wohnberatung beteiligt sich am Donnerstag, 4. September am Rollatortag der Stadt Kamen.
Von 11 bis 13.30 Uhr stehen die Pflegeberaterinnen mit einem Informationsstand für die Vorstellung ihres Beratungsangebotes und individuellen Beratungsanfragen zur Verfügung. Die Veranstaltung findet auf dem Rathausplatz in Kamen statt, bei schlechtem Wetter im Foyer der Stadthalle Kamen.
In der Pflege- und Wohnberatung geht es um alle Fragen rund um das Thema Pflege, wie zum Beispiel zu den verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung oder der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Ebenfalls informiert die Beraterin über ortsnahe Betreuungs- und Pflegeangebote und deren Finanzierung. Informationen gibt es auch zu Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.
Wer noch weitere Fragen hat, erreicht die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen, unter Fon 0 23 07 2 89 90 60 oder Fon 08 00 27 20 02 00 (kostenfrei).
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Pflege- und Wohnberatung). PK | PKU
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Pilze sprießen im Kreis Unna – doch nicht alle sind genießbar.
Kreis Unna. Wenn es draußen feuchter und regnerischer wird, jubeln die Pilze-Sammler. Denn genau jetzt sind die Wälder im Kreis Unna und Umgebung ein besonderes Paradies für die essbaren Waldschätze. Allerdings ist Vorsicht geboten. Denn je mehr Pilze es gibt, desto größer ist auch die Gefahr von Vergiftungen. Nach Aussagen der Informationszentrale gegen Vergiftungen am Universitätsklinikum Bonn (UKB) steigt die Zahl der Pilzvergiftungen insbesondere in den feuchten Sommer- und frühen Herbstmonaten, die mit milden Temperaturen hergehen, spürbar an. „Bereits jetzt gibt es sehr viele giftige Pilze, die den essbaren Exemplaren ähneln. Die Unterscheidung ist für unerfahrene Pilzsuchende nicht immer einfach und endet manchmal mit einer schweren Pilzvergiftung“, warnt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock.
Eine Pilzvergiftung, auch Myzetismus genannt, ist eine Vergiftung, die durch den Verzehr von Pilzen verursacht wird, die giftige Substanzen enthalten. Es gibt sowohl ‚echte‘ Pilzvergiftungen, die durch den Verzehr von Giftpilzen verursacht werden, als auch ‚unechte‘, die durch verdorbene oder falsch zubereitete Speisepilze entstehen können. Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung ist schnelles Handeln entscheidend. Von den tödlich verlaufenden Pilzvergiftungen in Mitteleuropa gehen die meisten auf den Knollenblätterpilz zurück. Dieser wird von unerfahrenen Sammlern nicht selten mit dem Champignon verwechselt und verursacht potenziell lebensgefährliche Pilzvergiftungen. Innerhalb von 24 Stunden kommt es häufig zu heftigem Erbrechen, starken Bauchschmerzen und Durchfall. Ein Kind kann schon nach dem Verzehr von nur einem Knollenblätterpilz sterben. Insgesamt gibt es in Deutschland mehrere tausend Pilzarten, von denen rund 200 giftig sind. Die AOK NordWest warnt deshalb dringend davor, Pilze ohne Fachkenntnisse zu sammeln und zu verzehren.
Ein gutes Bestimmungsbuch und die Anleitung durch Pilzsachverständige oder sehr erfahrene Sammler sind gute Wissensquellen und unbedingte Voraussetzung für ein sicheres Pilzesammeln. Gute Informationen bietet dabei die Deutsche Gesellschaft für Mykologie in ihrer Internetpräsenz. „Wer nach dem Essen eines Pilzgerichts Übelkeit, Schmerzen, Schwindel oder Missempfindungen verspürt, sollte sofort einen Arzt aufsuchen oder gleich direkt in ein Krankenhaus gebracht werden“, so Kock. Den Pilz oder Reste davon unbedingt mitnehmen, um den „Übeltäter“ schnell identifizieren zu können. Was in der Eile nicht vergessen werden darf: alle Personen, die von der Pilzmahlzeit gegessen haben, sollten sofort über die akute Situation informiert werden und sich zur Sicherheit ebenfalls zur Untersuchung begeben.
Sollte ein Pilz als giftig eingeschätzt werden, erfolgt rund um die Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0228-19240 die weitere Beratung zur medizinischen Behandlung durch die Experten der Informationszentrale gegen Vergiftungen am Universitätsklinikum Bonn. Im Durchschnitt entfallen dort ein Prozent aller Anrufe auf die Einnahme von Pilzen. Markus Litt-Lampe, Arzt in der Informationszentrale gegen Vergiftungen am UKB sagt: „Wir vermitteln bei Anfragen auch sofort Kontakt zu Pilzsachverständigen, die dann helfen, durch noch vorhandene Pilze, aus den Putzresten, aus Erbrochenem und aus Informationen zu Aussehen und Standort den verzehrten Pilz zu bestimmen. Wir geben auch Empfehlungen für weiterbehandelnde Ärzte zur spezifischen Therapie, denn es gibt im Wesentlichen 18 unterschiedliche Vergiftungssyndrome, welche, abhängig von den spezifischen Pilzgiften, ganz unterschiedliche gesundheitliche Auswirkungen haben und dementsprechend spezifisch behandelt werden müssen.“ Weitere Informationen dazu unter www.gizbonn.de.
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Im Kreis Unna nutzten 406 Pflegebedürftige Leistungen der Pflegekasse für ein barrierefreies Zuhause
Kreis Unna. Eine Pflegesituation bedeutet für jede Familie einen schwerwiegenden Einschnitt. Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden können, bedeutet dies für die Betroffenen in der Regel mehr Lebensqualität und Lebensfreude. Durch Wohnraumanpassungen kann die Pflege oft so gut und so lange wie möglich zu Hause gelingen. Im Kreis Unna nutzten im vergangenen Jahr insgesamt 406 AOK-Versicherte die Möglichkeit, ihre Wohnung barrierefrei umgestalten zu lassen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest. Dafür zahlte die Gesundheitskasse als größte gesetzliche Pflegekasse im Jahr 2024 über 1.294.300 Euro an ihre Versicherten im Kreis Unna. „Viele Pflegebedürftige wünschen sich, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, ihr soziales Umfeld und eine möglichst selbständige Lebensführung zu erhalten. Häufig ist die eigene Wohnung aber nicht optimal auf eine Pflegesituation ausgerichtet. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sorgen für mehr Barrierefreiheit und werden von den gesetzlichen Pflegekassen gefördert“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock.
Barrieren beseitigen
In einer Pflegesituation verändern sich die Anforderungen an das Wohnen. Schmale Türen, Treppenstufen oder ein hoher Einstieg in die Badewanne werden plötzlich zu Barrieren, die entweder bei der Pflege behindern oder für den Pflegebedürftigen zur Stolperfalle werden. Oft sind es Umbaumaßnahmen wie Rollstuhlrampen, die Verbreiterung von Türen oder das Einbauen eines Treppenliftes, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, im eigenen Zuhause zu bleiben. Auch sanitäre Anlagen können zum Problem werden. Begehbare Duschen, höherverstellbare Waschbecken und Haltegriffe können helfen, sich im Bad besser zu bewegen. Wichtig ist auch, Stolperfallen zu vermeiden und auf Rutschfestigkeit zu achten, um Stürzen vorzubeugen. Ein Zuschuss zur Wohnraumanpassung wird von der Pflegekasse gewährt, wenn bauliche Veränderungen notwendig sind, um die Pflege zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Unabhängig vom Pflegegrad beträgt der Zuschuss seit Januar 2025 bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person.
Beratung durch Pflegekassen
Wer an Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes interessiert ist, sollte sich von seiner gesetzlichen Pflegekasse beraten lassen. Wichtig ist, dass ein entsprechender Antrag vor Beginn des Umbaus gestellt wird. Einen Termin für eine persönliche Pflegeberatung können AOK-Versicherte oder deren pflegende Angehörige jederzeit unter der kostenfreien Hotline 0800 2655-140476 oder im Internet unter www.aok.de/nordwest/pflegeberatung vereinbaren. Auf Wunsch kommen die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der AOK NordWest auch gern nach Hause, um über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren und den Pflegebedarf zu analysieren.
Weitere Infos im Pflegeportal der AOK unter www.aok.de/nw, Rubrik Pflege.
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Regenbogenfahne steht für ein respektvolles Miteinander
Knappschaft Klinik Kamen zeigt Flagge für Vielfalt und Respekt
Kamen. Im Rahmen der Aktion "DortmundzeigtFlagge" haben die Knappschaft Kliniken Westfalen wieder Regenbogenflaggen aufgehängt und setzen damit ein sichtbares Zeichen für Toleranz, Vielfalt und Solidarität.
"Im Verbund der Knappschaft Kliniken stehen wir für Chancengleichheit und ein respektvolles Miteinander", erklären die Gleichstellungsbeauftragten Beatrix Keifler und Michèle Olschewski und betonen: "Alle Menschen verdienen Respekt, faire Chancen und ein harmonisches Miteinander – unabhängig von Identität, sexueller Orientierung oder Herkunft."
Die Knappschaft Kliniken Westfalen möchten das Bewusstsein für diese Themen weiter stärken und hissen die Pride-Flagge deshalb nicht nur an den beiden Dortmunder Häusern in Brackel und Lütgendortmund, sondern auch an den Knappschaft Kliniken Kamen und Lünen.
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Kamen. Der „Mobile Gesundheitskiosk“ bietet Bürgerinnen und Bürgern kostenlose und unbürokratische Beratung rund um das Thema Gesundheit. Die Gesundheitslotsen unterstützen bei Fragen zu Angeboten und Hilfen – auch unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation.
In Kamen findet die offene Sprechstunde am Donnerstag, 21. August 2025, von 14.30 bis 16.00 Uhr in den Räumen der Familienbande, Bahnhofstraße 46, statt. Ansprechpartnerin ist Jana Krethen.
Eine Terminvereinbarung ist für diesen Termin nicht erforderlich. Wer den Gesundheitskiosk zu anderen Zeiten nutzen möchte, kann unter
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises Unna unter dem Stichwort „Mobiler Gesundheitskiosk“.
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Vorsorge sollte nicht aufgeschoben werden
Kreis Unna. Im Kreis Unna setzt sich der Aufwärtstrend bei der Inanspruchnahme der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen fort. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest hervor. Danach ist die Teilnahme an der Krebsvorsorge im vergangenen Jahr sowohl bei Männern als auch bei Frauen weiter angestiegen. So nutzten 20,2 Prozent der Männer über 45 Jahren die Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung. Im Vorjahr waren es 19,6 Prozent. Bei den Frauen im Alter ab 20 Jahren ist die Inanspruchnahme im Jahr 2024 ebenfalls weiter angestiegen auf 39,2 Prozent, im Vorjahr lag der Wert bei 38,9 Prozent. „Trotz der positiven Entwicklung gibt es bei der Krebsfrüherkennung noch erhebliches Steigerungspotenzial. Besonders bei den Männern liegt der Wert auf einem zu geringen Niveau. Wir appellieren daher dringend, die kostenfreien Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen besser zu nutzen. Vorsorge ist sinnvoll angelegte Zeit. Denn die Chance der frühen Diagnostik kann Leben retten”, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock.
Gute Heilungschancen bei früher Diagnostik
Je früher ein Tumor oder seine Vorstufen erkannt und behandelt werden, desto größer sind die Heilungschancen. „Durch die Krebsvorsorge ist es möglich, bereits Frühstadien von Krebs zu erkennen“, so Kock. Außerdem ist es wichtig, auf Warnzeichen des Körpers zu achten und Risiken nicht zu ignorieren. „Die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig bezahlt”, sagt Kock. Daher sind es keine finanziellen Gründe, die Menschen daran hindern, die Vorsorgeangebote in Anspruch zu nehmen.
Krebsfrüherkennung im Blick
„Das wichtige Thema Krebsvorsorge sollte nicht vor sich hergeschoben werden. Mit unseren Aufklärungsmaßnahmen wollen wir mit dazu beitragen, dass sich die Menschen mit diesem oftmals unangenehmen und mitunter angstbesetzten Thema beschäftigen“, so Kock. Dazu hat die AOK den aktualisierten ‚Vorsorg-O-Mat‘ online. Hier können sich Nutzerinnen und Nutzer über die wichtigsten Fragen zur Krebsvorsorge informieren. Außerdem wird aufzeigt, wann die nächsten Krebsfrüherkennungsuntersuchungen anstehen.
Untersuchung für Männer ab 45 Jahren
Männer haben ab dem Alter von 45 Jahren einmal im Jahr Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Dazu gehören die Untersuchungen der Prostata, der äußeren Geschlechtsorgane sowie das Abtasten der regionären Lymphknoten.
Krebsfrüherkennung für Frauen ab 20 Jahren
Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren einmal jährlich Anspruch auf Krebsfrüherkennung. Dazu gehören Untersuchungen der Geschlechtsorgane und ein Abstrich vom Muttermund sowie aus dem Gebärmutterhals. Ab dem 35. Lebensjahr wird der Abstrich alle drei Jahre durchgeführt, zusätzlich erfolgt ein Test auf humane Papillomviren (HPV). Ab dem Alter von 30 Jahren ist ein Abtasten der Brust und der Achselhöhlen vorgesehen.
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