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Infektionsschutz: Kreis bietet Belehrungstermine an

am . Veröffentlicht in Gesundheit

Kreis Unna. Wer gewerbsmäßig Speiseeis herstellt, braucht sie, wer Fischbrötchen belegt, braucht sie und wer Fleisch- und Wurstwaren verkauft, ebenfalls: Die Bescheinigung nach dem Infektionsschutz für den Lebensmittelbereich.
 
Nicht nur in diesen drei Beispielen, sondern in vielen weiteren Fällen müssen Beschäftigte an einer Belehrung im Gesundheitsamt teilnehmen.
 
Wer im Nordkreis wohnt und eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für den Lebensmittelbereich benötigt, für den bietet das Kreishaus Lünen, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (Gesundheitsamt), ab dem 2. Mai Zusatztermine an: Jeden Dienstag (außer an Feiertagen) findet ein weiterer Belehrungstermin statt. Anmeldung zu dieser Belehrung ist in der Zeit von 13.15 bis 13.50 Uhr, Beginn der Belehrung ist um 14 Uhr, Ende ca. 15.30 Uhr in den Räumen an der Viktoriastraße 5.
 
Wie in der Vergangenheit auch gibt es dienstags in der Zeit von 8.15 bis 8.50 Uhr (Anmeldung) und 9 bis ca. 10.30 Uhr (Belehrung) in Lünen die Gelegenheit, die Bescheinigung zu erhalten.
 
Für den Mittel- und Südkreis ist das Gesundheitsamt in Unna, Platanenallee 16, die richtige Adresse. Termine gibt es hier jeden Mittwoch von 13.15 bis 13.50 Uhr (Anmeldung) und 14 bis ca. 15.30 Uhr (Belehrung) und jeden Donnerstag von 8.15 bis 8.50 Uhr (Anmeldung) und 9 bis ca. 10.30 Uhr (Belehrung).
 
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises, www.kreis-unna.de (Suchbegriff: Infektionsschutzgesetz). PK | PKU