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Wenn der Gutachter kommt - Tipps zum Pflegegutachten vom Antrag bis zur Leistung

am . Veröffentlicht in Gesundheit

Das Pflegegutachten VZKamen. Zwei von drei Frauen werden im Lauf ihres Lebens pflegebedürftig. Bei den Männern ist es rund jeder Zweite. Auch junge Menschen können durch Krankheit oder Unfall plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Um Unterstützung durch Fachkräfte bezahlen zu können, erhalten Betroffene Leistungen aus der Pflegeversicherung – vorausgesetzt, die Bedürftigkeit wird per Gutachten festgestellt. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Das Pflegegutachten - Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung“ bereitet auf diesen wichtigen Termin vor. Wegen der hohen Nachfrage ist das erst Anfang 2017 erschienene Buch bereits in der zweiten Auflage verfügbar.

Die Leserinnen und Leser erfahren, worauf die Gutachter ein Auge haben und mit welchen Fragen zu rechnen ist. Das Buch beschreibt den Weg vom Antrag bis zur Leistung, liefert Beispiele und Tipps sowie einen Musterbrief für einen eventuellen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekassen. Dabei werden die jüngsten Gesetzesänderungen berücksichtigt und die neuen Pflegegrade erläutert, die seit 1. Januar 2017 gelten. Auch das Begutachtungsverfahren hat sich dadurch grundlegend geändert. So werden nicht mehr die Minuten der benötigten Unterstützung gezählt, sondern Punkte vergeben nach dem Grad der Selbstständigkeit. Mit einer ausführlichen Checkliste können sich Familien auf den Besuch des Gutachters vorbereiten. So können sie alle Bereiche schon im Vorfeld durchgehen, die beim Hausbesuch abgeklopft werden.

Der Ratgeber hat 152 Seiten und kostet 9,90 Euro.

Mehr Informationen in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, Kirchstraße 7, 59174 Kamen.