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Masern-Impfpflicht, zentrale Notdienstnummer und Co. - Neue Angebote zum Gesundheitsschutz im ersten Quartal

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

VZ18KWKamen. Impfpflicht gegen Masern, weitere Krebs-Früherkennung für Frauen und bundesweiter Notdienst-Service – im ersten Quartal dieses Jahres wurde der Gesundheitsschutz für Patienten mit wichtigen Neuregelungen erweitert. Die Änderungen sollten alle Patientinnen und Patienten zum Wohle und Erhalt ihrer Gesundheit kennen und nutzen“, empfiehlt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen. Sie erklärt die wichtigen Details bei den Neuregelungen für mehr Gesundheitsschutz:

Impfpflicht gegen Masern: Die ansteckende Kinderkrankheit verläuftnicht immer so harmlos, wie viele Eltern glauben. Geschützt vor Risiken und Spätfolgen – etwa einer Gehirnentzündung – sind nur diejenigen, die im frühen Kindesalter gegen Masern geimpft wurden. Um flächendeckend für einen bundesweiten Schutz zu sorgen, gilt seit 1. März eine generelle Impfpflicht. Demnach dürfen nur noch gegen Masern geimpfte Kinder in einer Kita, Schule oder Kindertagespflegeeinrichtung aufgenommen werden. Eltern müssen hierfür einen entsprechenden Impfnachweis erbringen. Die Impfung erfolgt in zwei Schritten. Der erste Pieks wird verabreicht im Alter von 11 bis 14 Monaten, der zweite im Alter von 15 bis 23 Monaten. Nicht geimpfte Kinder dürfen nicht in Kitas aufgenommen werden. Für Kinder, die bereits in Kitas betreut werden oder bereits eingeschult sind, muss der Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 vorgelegt werden. Die neue Regelung gilt auch für das Fachpersonal von Betreuungseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern und Gemeinschaftsunterkünften. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Mehr Krebsfrüherkennung für Frauen: Seit Anfang des Jahres laden die Krankenkassen Frauen zwischen 20 und 65 Jahren alle fünf Jahre zu einer Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ein. Vor der Untersuchung werden sie über Nutzen und Risiken der – altersabhängigen – Angebote des Früherkennungsprogramms informiert. Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können dennoch wie bisher einmal jährlich den Pap-Test – den Abstrich vom Gebärmutterhals und die Untersuchung des Zellenmaterials – in Anspruch nehmen. Frauen ab 35 Jahren wird nun alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung aus Pap- und HPV-Test angeboten, bei dem der Gebärmutterhals auf humane Papillomviren und auf Zellveränderungen untersucht wird. Generell gilt: Gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können weiterhin auch unabhängig von Schreiben der Krankenkassen und über das 65. Lebensjahr hinaus einmal im Jahr in Anspruch genommen werden.

Bundesweite Notdienstnummer und Terminvermittlung: Rund um die Uhr und bundesweit können Patienten seit Anfang des Jahres die Rufnummer 116 117 wählen, um in Akutfällen außerhalb regulärer Arzt-Sprechzeiten schnell Hilfe in Arztpraxen, Notfallambulanzen oder in Krankenhäusern zu finden. Zur Behandlung von Beschwerden können sie sich per Telefon auch einen Termin bei Ärzten oder Psychotherapeuten vermitteln lassen. Der Terminservice ist auch online nutzbar. Die Wartezeit auf einen Termin darf hierbei vier Wochen nicht überschreiten. Bei Psychotherapeuten beträgt die Wartedauer auf einen Termin zwei Wochen und bei Vertragsärzten einer Krankenkasse höchstens eine Woche. Patienten können sich jedoch den behandelnden Arzt nicht aussuchen. Die Praxis muss in zumutbarer Entfernung liegen. Für den Zugang zum zentralen Terminservice benötigen Patienten einen zwölfstelligen Vermittlungscode von ihrem Hausarzt. Durch den Code wird belegt, dass ein dringender Termin bei einem Facharzt benötigt wird. Ohne diesen Nachweis hilft der Terminservice nur in bestimmten Fällen – etwa bei der Suche nach einem Haus-, Augen-, Frauen- oder Kinderarzt und bei der Vermittlung von psychotherapeutischen Sprechstunden. Den Vermittlungscode finden Patienten auf dem Überweisungsformular des Arztes. Er kann aber auch im Internet unter www.eterminservice.de angefordert werden.

Weitere Änderungen kommen: Bei Grippeschutzimpfungen in Apotheken und digitale Verordnungen auf „eRezept“ fehlen noch die Durchführungsbestimmungen. Einen erhöhten Festzuschuss beim Zahnersatz gibt es für Patienten ab Oktober: Tipp der Verbraucherzentrale: Wenn’s akut nicht zwickt und zwackt, mit teuren Kronen und Implantaten bis Oktober warten.

 

Infos und eine Beratung zu den Ansprüchen von Patienten gibt es in 20 örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt online: www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.