-Anzeige-

Anzeige

Aufruf wurde vom Land "erhört": Maskenpflicht ab Montag

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

Masken420AGUnterschieden wird in erster Linie zwischen FFP2/3-Masken (l.), die auch den Träger selbst vor Tröpfchenwolken schützen, zwischen MNS-OP-Masken (m.) und sogenannten "Community"- oder "DIY"-Masken (r.), die auch aus normalen Tüchern hergestellt werden können. Foto: Alex Grün für KamenWeb.devon Alex Grün

Kamen. In vielen Städten und Kommunen ist es bereits durchgesetzt, jetzt ist es auch für NRW amtlich: Ab Montag, 27. April, gibt es im Zuge der Corona-Bekämpfung auch in unserem Bundesland eine einheitliche "Maskenpflicht" - und damit auch im Kreis Unna.

Noch am Mittwochmorgen verständigte sich die Bürgermeisterkonferenz der Kreiskommunen darauf, eine landesweite Regelung abzuwarten, um einen regionalen rechtlichen Flickenteppich zu vermeiden. Die Stellungnahme ist mittlerweile obsolet geworden, da der Landeserlass nur wenige Stunden nach der Konferenz verkündet wurde. Bürgermeisterin Elke Kappen begrüßt die rasche Entscheidung der Landesregierung zur Einführung einer einheitlichen Maskenpflicht in ganz NRW, die sie persönlich auch für richtig und wichtig hält. Dabei betont sie, das hier grundsätzlich hervorzuheben ist, dass diese Alltagsmasken besonders dem Fremd- und nicht dem Eigenschutz dienen, und um zu demonstrieren: „Ich sorge mich um dich und schütze meine Umwelt“.

Ab Montag gilt: Mund- und Nasenschutz in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen. Dafür notwendig sind keine medizinischen Masken, sogenannte Community-Masks, also etwa auch normale Tücher oder Schals reichen dafür aus. Das Landesministerium unterscheidet im Wesentlichen drei Arten von Masken. Zu unterscheiden sind hauptsächlich jene "Community-Masken", die als Behelfs-Mund- und Nasen-Masken aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden und solche, die aufgrund der Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung darstellen, also medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS) und filtrierende Halbmasken (FFP2 und FFP3), die nicht nur andere vor dem Träger selbst, sondern diesen selbst auch vor festen und flüssigen Aerosolen schützen.

Die "Do-it-yourself"-Maske, so die Landesregierung, dürfen nicht als Medizinprodukt oder Gegenstand persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden. "Träger der beschriebenen „Community-Masken“ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde", heißt es im Erlass. Die MNS-Operationsmasken hingegen erfüllt die Wesensbestände des Medizinproduktes beziehungsweise der Schutzausrüstung und erfüllt die Norm DIN EN. Beides tut auch die filtrierende Halbmaske unter der Abkürzung FFP2 oder FFP3, die aber zudem nicht nur den Fremd-, sondern auch dem Eigenschutz gewährleistet.

Arbeitgeber müssen ab Montag dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter ihre Community-Masken tragen, demnächst müssen die Leitungen der weiterführenden Schulen das gleiche bei den Schülern tun, die ab dem heutigen Donnerstag wieder antraben dürfen, um sich für ihre Abschlussprüfungen vorzubereiten.

Für viele Einrichtungen, die auch medizinische Masken benötigen, ist indessen die Kreis als Gesundheitsbehörde zuständig. Medizinische Exemplare lägen bei der Rettungsdienstleitstelle bereit, erst kürzlich habe der Kreis eine umfangreiche Lieferung der schwer beschaffbaren Masken vom Land erhalten, berichtet Kreissprecher Max Rolke. 64.000 Masken seien bislang an Krankenhäuser, Notdienste, Feuerwehr sowie Alten- und Pflegeheime verteilt worden, davon 6000 vom Typ FFP2 und 300 vom Typ FFP3 - also sozusagen der "Luxusvariante", die aber nur intensivmedizinischen Bereichen vorenthalten bleibt. Entstünden in anderen öffentlichen Einrichtungen Engpässe, würde der Kreis im Notfall mit seinen Kontingenten einspringen, sagt Rolke.

Den Kamenern, die sich ab nächster Woche beim Einkaufen, Geldabheben oder Busfahren "ohne oben" blicken lassen, drohen dann ebenso Bußgelder, wie denen, die gegen Kontaktsperre und Versammlungsverbot verstoßen. Die Stadt hat nach einer Periode der Nachsichtigkeit bereits angekündigt, jetzt härter durchzugreifen. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit gibt es ein Bußgeld von 200 Euro bezahlen, das gleiche gilt für einen Besuchsverbotsverstoß in Altenheimen oder Krankenhäusern. Im Wiederholungsfall kann sich die Buße auf bis zu 25.000 Euro nach oben schrauben. Also beim nächsten Einkauf dran denken: Maske auf!

Archiv: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland führen Maskenpflicht ein