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Mund- und Nasenschutzmaske wird Pflicht in den Bussen der VKU

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

maskenvku420Kreis Unna. Ab Montag, 27.04.2020, müssen Fahrgäste im Linienverkehr mit Bus und Bahn grundsätzlich eine Mund- und Nasenschutzmaske tragen. Das betrifft auch die Fahrgäste der VKU. Ausgenommen davon sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Diese Anordnung erfolgt durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und gilt bis auf weiteres.

Obwohl Busse und Bahnen vom Abstandsgebot ausdrücklich ausgenommen sind, wird die VKU durch den Einsatz möglichst vieler Busse dafür sorgen, dass diese nicht so voll sind. Allerdings ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Omnibusse begrenzt.

Die Kunden können helfen, indem sie auf Fahrten in Spitzenzeiten verzichten und möglichst auf andere Zeiten als zwischen 7.00 und 8.15 oder 12.30 und 15.00 Uhr ausweichen.

„Auf die wichtigsten Verhaltensgrundlagen weisen wir in unseren Bussen künftig mit Plakaten, Monitorbildern und Durchsagen hin“, sagt André Pieperjohanns, Geschäftsführer der VKU. „Auch an den Haltestellen wird es hierzu Informationen geben“.

„Die neue Verordnung zum Tragen von Mund- und Nasenschutz ist nicht nur ein Appell“, fügt Landrat Michael Makiolla hinzu, „wir müssen uns alle daran halten“.

Die Vordertüren in den Bussen der VKU bleiben zunächst weiterhin geschlossen, Tickets erhalten Kunden über die fahrtwind-App oder an den bekannten Vorverkaufsstellen (Übersicht unter www.vku-online.de).

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).