-Anzeige-

Anzeige

Fürs Gesundheitszeugnis: Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

Kreis Unna. Wenn es um Lebensmittel und deren Verarbeitung geht, muss hygienisch alles einwandfrei sein. Deshalb benötigt, wer eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Und die bietet das Veterinäramt des Kreises Unna online an.

Vor der Corona-Pandemie konnten alle, die in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe arbeiten, zweimal in der Woche ohne Anmeldung ins Gesundheitsamt kommen und unkompliziert an der Belehrung teilnehmen. Im Anschluss daran wird das Gesundheitszeugnis ausgestellt. Seit dem vergangenen Jahr wird die Belehrung ausschließlich online angeboten.

"Aus Infektionsschutzgründen können wir die Belehrungen derzeit leider nicht mehr bei uns im Haus anbieten, machen aber das Online-Angebot", erklärt Dr. Anja Dirksen, Sachgebietsleiterin Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Kreis Unna.

Informationsfilm und Wissenstest
Und das geht so: Die Online-Belehrung erfolgt in Form eines Informationsfilms und eines Wissenstests. Hierfür müssen dem Nutzer ein PC, ein Notebook oder ein Tablet sowie eine Internetverbindung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden ein Smartphone und ein gültiges Ausweisdokument benötigt.

Die Terminreservierung für die Online-Belehrung erfolgt über ein Anmeldeportal auf der Internetseite des Kreises Unna www.kreis-unna.de/ifsg. Termine stehen wochentags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung. Nach erfolgter Anmeldung werden die Daten an das Technologiezentrum Glehn übertragen. Zu dem gebuchten Termin erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme mit der zu belehrenden Person durch das Technologiezentrum.

Gesundheitszeugnis per Post oder E-Mail
Das Gesundheitszeugnis wird den Nutzer*innen, ebenso wie ein Gebührenbescheid per E-Mail zugeschickt. Für die Belehrung wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Auch Zweitschriften für bereits vom Kreis Unna ausgestellte Bescheide können beim Veterinäramt beantragt werden. Weitere Informationen unter www.kreis-unna.de/ifsg oder in der Kreis-Veterinärbehörde unter Tel. 0 23 03 / 27-15 39. PK | PKU