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Bergkamenerin erlebt nach positivem Coronatest Farce - Testzentrum in Rünthe im Visier des Gesundheitsamtes

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

Symbolbild Corona Test 0321CVFoto: Christoph Volkmer Archiv KamenWeb.devon Alex Grün

Kamen/Bergkamen. Sabine M. (Name der Redaktion bekannt) saß fünf Tage lang in Corona-Quarantäne. Obwohl sie schon seit Mitte vorletzter Woche wieder hin kann, wo sie will, ist sie immer noch stocksauer. Eigentlich wollte sie nur zu einer Veranstaltung, für die sie einen Test gebraucht hätte. Den ließ sie auch machen. Was folgte, sei eine regelrechte Farce gewesen. Und ein Testzentrum gerät in zweifelhaftes Licht.

Am Freitag, 23. Juli, begab sich die bereits erstgeimpfte 54-Jährige aus Bergkamen in das Testzentrum TESTCOV der Betreiberfirma Schreuers Consulting mit Sitz in Moers am Möbeldiscounter Poco in Rünthe. Dort sei sie zweimal hintereinander positiv getestet worden - ab in Quarantäne, hieß es. Nach einer Emailadresse für die Kontaktnachverfolgung sei kurioserweise nicht gefragt worden. Erst auf Anfrage, was jetzt zu tun sei, habe man ihr gesagt, dass sich in absehbarer Zeit jemand vom Kreisgesundheitsamt melden werde. Sie solle versuchen, einen PCR-Test beim Hausarzt oder beim zuständigen ärztlichen Notdienst zu bekommen. Da am Freitagnachmittag nur letzteres infrage gekommen wäre, habe sie erst einmal selbst herausfinden müssen, dass der Notdienst in Lünen zuständig ist, rief dort an und versuchte, einen Termin zu bekommen.

Darauf sei sie gefragt worden, ob Symptome vorlägen, was die Bergkamenerin verneinte. Dann dürfe sie nicht kommen, habe ihr die Mitarbeiterin beschieden. Getestet würden ausschließlich Symptompatienten. Und tatsächlich: Auf Anfrage der Redaktion bestätigte eine Mitarbeiterin des Dienstes, dass auf Anordnung der Kassenärztlichen Vereinigung ausschließlich Patienten mit Symptomen getestet werden dürften, um die Zahlen überschaubar zu halten. Und das, obwohl auf dem Bescheinigungsformular mit dem Wappen des Landes NRW ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass "die positiv getestete Person zur Bestätigung oder auch Widerlegung Anspruch auf einen PCR-Test" hat. "Hätte ich angegeben, Kopfschmerzen, Husten oder sonst etwas zu haben, wäre es offenbar kein Problem gewesen, an einen PCR-Test zu kommen", wundert sich Sabine M. Also hieß es: Quarantäne in den eigenen vier Wänden für den Rest des Wochenendes. Spaßeshalber hätten sie und ihre Hausgemeinschaft dort einen Selbsttest gemacht - Gesamtergebnis: negativ.

Am Samstag habe dann eine Mitarbeiterin vom Kreisgesundheitsamt angerufen. Sabine M. solle zum Hausarzt oder zum ärztlichen Notdienst gehen und dort den Test machen lassen, worauf die Bergkamenerin erklärte, dass der Hausarzt am Wochenende nicht verfügbar sei und der Notdienst sie abgelehnt hätte - dann müsse sie eben bis Montag warten und bis dahin daheim bleiben. Am Montag dann endlich der PCR-Test beim Hausarzt. Im Verlauf des Tages habe es einen weiteren Anruf vom Gesundheitsamt gegeben, Frage: Wo bleibt die Liste mit den Kontaktpersonen, mit denen Sabine M. bis 48 Stunden vor dem positiven Test Kontakt hatte? Antwort: Sie konnte sie gar nicht schicken, weil weder die Mitarbeiter von Testzentrum noch Kreis sie überhaupt nach einer Email-Adresse gefragt hatten, unter der sie das entsprechende Formular hätte empfangen können - und in ihrer Verunsicherung habe sie selbst am Telefon vergessen, die Daten mitzuteilen. Einen Rückruf habe es nicht gegeben - offenbar sei es niemandem aufgefallen, sagt M. Diese ganzen "offensichtlichen Lücken im System", wie sie sagt, verunsicherten einen schon. Und auch auf die Ablehnung beim ärztlichen Notdienst, die ihr die Wochenend-Quarantäne einbrachte, kann sie sich keinen Reim machen.

Diese Bedenken kommen offenbar nicht von ungefähr: Im Rünther Testzentrum hat es offenbar eine Durchsuchung gegeben. Ein Mitarbeiter des Bergkamener Ordnungsamtes bestätigte gegenüber der Redaktion, dass das Kreisgesundheitsamt von seiner Stelle einen Durchsuchungszeugen bestellt hat - gängige Praxis bei Durchsuchungen in Verdachtsfällen, um sich seitens der Behörden juristisch abzusichern. Der Kreis bestätigt den Einsatz mit datenschutzrechtlicher Begründung nicht, räumt aber ein: "Wenn der Kreis Unna durch Bürger oder das örtliche Ordnungsamt über vermeintliche oder tatsächliche Unstimmigkeiten informiert wird, gehören Begehungen zum Instrumentarium, das zur Verfügung steht, um den jeweiligen Fall zu klären.

Sabine M., die über diesen "Gipfel an Unkoordiniertheit", wie sie sagt, nur den Kopf schütteln kann, fragt sich, wie es umgekehrt gewesen wäre - also infiziert einen negativen Test zu bekommen. Diese Variante gebe es schließlich auch - und die ist wesentlich gefährlicher. Trotz des Ärgers steht für die Bergkamenerin die Erleichterung über den Negativ-Befund aber erst einmal im Vordergrund.

Archiv: TESTCOV-Chef verteidigt Zentrum in Rünthe: Begehung vom Gesundheitsamt war eine Routinekontrolle