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Sozialausschuss behandelt Teilhabegesetz aus Sicht der Wohlfahrtsverbände

am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

fauss1118agDas Jobcenter im Kreis Unna kann im Zuge des Teilhabechancengesetzes jährlich insgesamt zusätzliche 9,2 Mio. Euro erwarten. Foto: Alex Grün für KamenWeb.de

von Alex Grün

Kamen. Der Geschäftsführer des AWO-Unterbezirks Unna, Rainer Goepfert, stellte am Dienstag im Familien-, Sozial- und Generationenausschuss des Stadtrates in seiner Funktion als derzeitiger Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände deren Sicht auf die Entwicklung des Sozialen Arbeitsmarktes dar. Im Fokus stand dabei das Gesetz zur Schaffung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt, das am 1. Januar 2019 in Kraft treten wird.

Unter dem Titel “MitArbeit” hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Motto: "Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren". Hintergrund: Nach Ablauf des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" am 31. Dezember 2018 heißt es für viele langzeitarbeitslose Menschen, die über die Maßnahme in ein geregeltes Arbeitsleben gefunden haben: Goodbye, Job! Im Kreis Unna betroffen sind zurzeit insgesamt 595 Menschen, die von den Sozialverbänden in Kitas, Sozialkaufhäusern, Tafeln, bei der Grünflächenreinigung und vielem mehr eingesetzt werden. Hoffnung auf zukünftige Beschäftigung macht ihnen das Soziale Teilhabechancengesetz, das jetzt vom Bund mit einer Ausgabenplanung bis 2022 von vier Milliarden Euro auf den Weg gebracht wurde. Die Verankerung der Sozialen Teilhabe im Sozialgesetzbuch II hält derzeit die Wohlfahrtsverbände auf Trab, denn die Paragraphen 16i (Teilhabe am Arbeitsmarkt) und 16e (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) werden voraussichtlich für frischen Wind sorgen - und das nicht nur auf dem sozialen, sondern auch auf dem privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt. Denn einstellenden Unternehmen erstatten die Jobcenter die dann tarifgebundenen Lohnzahlungen. Der Zuschuss fließt zunächst für die ersten zwei Jahre zu 100 Prozent, bis zum Jahr Fünf des Beschäftigungsverhältnisses sinkt er auf 70 Prozent. Aber auch Stadträten und Verwaltungen geht das Thema nah: Die Kamener Stadtverwaltung habe sich mit ihrer eindeutigen Unterstützung der Sozialverbände von vornherein deutlich zur Änderung der Gesetzeslage positioniert, betont Bürgermeisterin Elke Kappen. Es mache einen qualitativen Unterschied, ob es sich um Förderprogramme oder um ein Gesetz handele. Die jetzt mögliche Einbeziehung der Privatwirtschaft mache für die Zukunft Hoffnung. Die Senkung der Kreisumlage sei, so die Bürgermeisterin, zu einem kleinen Teil auch dem Wegfall von Transferleistungen zu verdanken, so dass sich der Gewinn durch die bisherigen Maßnahmen mittlerweile auch wirtschaftlich fassen ließe. Durch die Verankerung des Gesetzes können nach dem vom Bund gefassten Beschluss Arbeitsverhältnisse von Menschen gefördert werden, die das 25. Lebensjahr überschritten und mindestens sechs der vergangenen sieben Jahre Hartz IV-Leistungen bezogen haben. Das Jobcenter des Kreises Unna wird durch das neue Gesetz 5,4 Mio. Euro mehr und damit 30,9 Mio. Euro für Eingliederungsmaßnahmen erhalten, für Teilhabemaßnahmen werden die Zahlungen um 3,8 Mio. Euro erhöht. AWO-Geschäftsführer Rainer Goepfert bemängelte in seinem Bericht die zeitliche Begrenzung des Gesetzes und damit der potentiellen Jobs auf fünf Jahre, da es ein Regelinstrument sein solle. Denn wenn ein ehemals langzeitarbeitsloser Mensch nach fünf Jahren wieder auf die Straße gesetzt werde, so Goepfert, sei damit letztlich gar nichts erreicht - außer Frust.