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Heimatpfleger wollen neue Fördertöpfe für gefährdeten Baudenkmalbestand "anzapfen"

am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

planungsausschuss1 2B 919AGEbenfalls besonders denkmalwürdig und gleichzeitig in seiner Substanz geschwächt ist das ehemalige Wohn- und Gasthaus Am Geist 6...von Alex Grün

planungsausschuss1 1B 919AGLaut Ortsheimatpfleger ist das Fachwerkhaus an der Westenmauer 25 in seinem Bestand gefährdet. Fotos: Stoltefuß / Repros: Alex GrünKamen. Zuwendungen und Fördersätze bis zu insgesamt 90 Prozent für öffentliche und private Baudenkmäler sind im Zuge der im Juli erlassenen neuen Landesförderrichtlinien für Denkmalschutz und -pflege insbesondere für Kommunen mit Konsolidierungshaushalt vorgesehen. Auch Kamen solle davon profitieren, meint Ortsheimatpfleger Karl-Heinz Stoltefuß, und stellte dem Planungs- und Straßenverkehrsausschuss des Rates der Stadt Kamen jetzt einen entsprechenden Plan vor.

Die im Eigentum der Stadt und im Privateigentum stehenden Baudenkmäler befänden sich überwiegend in gutem Zustand, berichtet Stoltefuß im Rahmen eines Exposés, das im Ausschuss verteilt wurde. "Mehr als 100 Eigentümer tragen die mit der Unterhaltung der Denkmäler anfallenden Kosten und damit verbundenen Lasten", heißt es darin. Es sei bewundernswert, wie die Eigentümer ihre Häuser und Höfe erhalten, ohne einen Nutzen davon zu haben. Dies sei ein Dienst für die Gesellschaft und ein Beitrag für eine lebenswerte Stadt Kamen, "der unseren Respekt verdient", sagt Stoltefuß. Drei Objekte auf Kamener Stadtgebiet hätten in Sachen Denkmalpflege besondere Aufmerksamkeit verdient, so Stoltefuß: Das Fachwerkhaus mit der Nummer 25 in der Westenmauer, das Wohn- und Gasthaus Am Geist 6 sowie das Handwerkerhaus in der Afferder Straße 6. Das Wohnhaus in der Westenmauer, ein kleiner zweigeschossiger Fachwerkbau auf einem hohen verputzten Sockel, wurde um die Wende zum 19. Jahrhundert herum erbaut und dokumentiert gemeinsam mit dem Haus 28 einen Teil des an der Stadtmauerstraße gelegenen Wohnviertels der ärmeren Gesellschaftsschicht. "Diese Bebauung ist bedeutend für die Geschichte der Stadt Kamen", betont Stoltefuß, für die Erhaltung lägen wissenschaftliche und städtebauliche Gründe vor. Dem gefährdeten Denkmal ließen sich wichtige Erkenntnisse in Bezug auf die Stadtgeschichte und auf die Stadtentwicklung entnehmen. Das gelte auch für ein weiteres Sorgenkind auf Stoltefuß´ Liste der bedrohten Baudenkmäler: Das dreigeschossige Fachwerkhaus am Geist, ehedem bekannt als berüchtigte Nachtbar "Malibu". Das Objekt in der City mit seinem markanten, pfannengedeckten Satteldach wurde bereits im 17. Jahrhundert gebaut. Als das Nachbarhaus links daneben errichtet wurde, wurde der Bau um ein Gefach gekürzt, weichen mussten außerdem Remise und Viehstall. Der ehemalige Gasthof, in dem schon die Hanse-Kaufleute gezecht haben sollen, zählt zu den ältesten in Kamen. Das derzeit unbewohnte Haus dokumentiere einen wichtigen Teil der Kamener Stadtgeschichte und zähle zu den ältesten Häusern der Stadt. Der dritte Kandidat ist das "Steinfort-Haus" an der Afferder Straße 6, ein ehemaliges Handwerkerhaus, das als letztes von fünf etwa gleichzeitig und nahezu in der gleichen Lage und Größe entstandenen Handwerkerhäuschen in dieser Zeile. Die Bewohner übten ihr Handwerk hier unter anderem als Schuster oder Schneider aus und betrieben nebenerwerblich kleine Landwirtschaften. Das Gebäude gibt also Auskunft über die Wohn- und Arbeitsverhältnisse der "kleinen Leute" in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, während das Anwesen selbst bereits 1670 urkundlich erwähnt wurde. Die drei Häuser seien in ihrem Bestand gefährdet, ist Stoltefuß überzeugt. "Die Ortsheimatpfleger bitten alle Beteiligten, das heißt, alle Denkmalbehörden, die Eigentümer und die Stadt in enger Zusammenarbeit Konzepte zu entwickeln, die zu einer Restaurierung und sinnvollen Nutzung dieser drei Häuser führen", betont er abschließend in seinem Exposé. Hintergrund der Forderungen des Ortsheimatpflegers sind die besagten neuen Fördermöglichkeiten über das Land. Die neuen "Förderrichtlinien zur Denkmalpflege" umfassen sowohl Pauschalzuweisungen an die Kommunen zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen als auch Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten zum Erhalt und zur Pflege von Baudenkmälern sowie die Förderung des Erhalts und der Pflege von Bodendenkmälern. Bis zu 90 Prozent der Kosten könnten auf diesem Weg über Fördertöpfe finanziert werden, der Rest eventuell aus Spenden. Die Zuweisungen richten sich nach dem Umfang der Maßnahmen beziehungsweise der haushalterischen Situation der Kommune - und da dürfte Kamen mit seinem Konsolidierungshaushalt zumindest wohl nicht die schlechtesten Karten haben. Der Ausschuss befand den Vorschlag, von den geänderten Landesrichtlinien zu profitieren, allgemein für gut.

planungsausschuss1 3B 919AG...sowie das als "Steinfort-Haus" bekannte alte Handwerkerhaus an der Afferder Straße 6. Alle Objekte sollen möglichst in den Genuss von neuen Förderungen kommen.