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Innenleben des Bahnhofgebäudes vorläufig unter Denkmalschutz gestellt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

von Alex Grün

Bahn2 1019CVFotos: Christoph Volkmer / Archiv KamenWeb.deKamen. Das Innere des historischen Kamener Bahnhofsgebäudes steht vorläufig unter Denkmalschutz - das teilte die Verwaltung im Rahmen der Ratssitzung am Donnerstag mit.

Nachdem in einem Bauschuttcontainer, der im Zuge der Errichtung beziehungsweise Sanierung des neuen DB-Servicestores vor dem Bahnhofsgebäude aufgestellt worden war, alte Bodenfliesen gefunden worden waren, die nach Entwürfen des berühmten preußischen Baumeisters und Architekten Karl Friedrich Schinkel (1781 - 1841) angefertigt und verlegt wurden, gingen bei der Denkmalpflege des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) zunächst die Tassen hoch. Bis sich herausstellte, dass die Fliesen gar nicht Gegenstand des Denkmalschutzes sind, da sie sich im Inneren des Gebäudes befanden, welches gar nicht Gegenstand der Untersuchung ist, da nach den Regelungen des Denkmalschutzgesetzes NRW nur die äußere Hülle des Gebäudes unter Schutz gestellt ist. Sichtbar wurde der Fliesenboden bei den Bauarbeiten zur Einrichtung des Servicestores.

Bahn1 1019CVZum Zeitpunkt der Unterschutzstellung des Bahnhofsgebäudes nach den Regelungen des Denkmalschutzgesetzes NRW Mitte der 1980er Jahre war dieser Fliesenboden unter einem anderen Fliesenboden verborgen und nicht erkennbar. Der alte bauzeitliche Fliesenboden war in einer Mächtigkeit von rund 20 cm vollflächig überdeckt von einem Aufbau unter anderem aus Gussasphalt und neueren Fliesen. Der alte bauzeitliche Fliesenboden war an zahlreichen Stellen durch bauliche Eingriffe, beispielsweise durch Leitungseinbauten, die in den Jahren und Jahrzehnten vor der Unterschutzstellung vorgenommen wurden, bereits erheblich beschädigt.

Unter Schutz gestellt wurde Mitte der 1980er Jahre nur die äußere Hülle des Gebäudes. Auf diesen Sachverhalt habe die DB als Eigentümerin bei ihren Planungsüberlegungen auch immer Rücksicht genommen, so die Stadt. Nach dem Fund des bauzeitlichen Fliesenbodens hat die Stadt Kamen als untere Denkmalbehörde das Innere des Bahnhofsgebäudes im Einvernehmen mit dem LWL vorläufig unter Schutz gestellt, um so einen möglichen Denkmalwert des Inneren des Gebäudes näher prüfen und beurteilen zu können. In mehreren Gesprächen und Ortsterminen haben Vertreter der Stadt Kamen, des DB Bahnhofsmanagements sowie des LWL den Sachverhalt erörtert, auch und insbesondere um eine möglichst denkmalgerechte Lösung zu entwickeln. Abgestimmt wurde im Ergebnis, dass wesentliche Teile des Inneren in den Schutzstatus des Bahnhofsgebäudes einbezogen werden. Dazu gehören insbesondere die Arkadenbögen und Säulen in der Halle, aber auch Teile des bauzeitlichen Fliesenbodens.

In der Bahnhofshalle wird ein zusammenhängender Teil des Fliesenbodens, der vor dem Ausgangsbereich zum Gleis 1 hin liegt, dokumentiert, fachgerecht abgedeckt und somit dauerhaft gesichert. Rund zwei Quadratmeter des Bodens aus dem weiteren Gebäudebereichs sollen fachgerecht ausgesägt und anschließend sichtbar in den neuen Boden der Bahnhofshalle integriert werden, um so dieses historische Element dauerhaft sichtbar zu machen. Diese Vorgehensweise wurde von den Fachleuten der LWL Denkmalpflege vorgeschlagen. Von wesentlicher Bedeutung war in diesem Zusammenhang, dass wieder ein barrierearmes Niveau des Bodens erreicht werden muss. Der alte bauzeitliche Boden liege deutlich tiefer. Zusätzliche Stufen beziehungsweise Höhenunterschiede hätten perspektivisch vermieden werden müssen - "Denkmalschutz kann schließlich nicht zu Lasten der Barrierefreiheit gehen", wie Erster Beigeordneter Uwe Liedtke bemerkt. Im östlichen Anbau des Gebäudes wird der dort vorhandene Fliesenboden geschützt und weiterhin sichtbar erhalten. Das Bahnhofsmanagement Dortmund der DB AG sei im gesamten Prozess sehr kooperativ und denkmalpflegerischen Belangen gegenüber aufgeschlossen gewesen, so die Stadt Kamen. Dank umfänglicher Kooperation und fachlicher Beratung durch die Münsteraner Kollegen vom LWL sei schnell eine Lösung entwickelt worden, die allen Belangen, besonders auch den denkmalpflegerischen, gerecht werde, betont Liedtke. Der Einbau des DB Servicestores könne absehbar fortgeführt werden. Begleitet werden die Arbeiten durch die Untere Denkmalbehörde und den LWL.

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