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Rat stimmt Aufhebung der Zuschussdecklung für Stadthalle & Co zu

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

rathaus17KWDie Stadthalle und die anderen Einrichtungen der Kamener Betriebsgesellschaft sind mit der Aufhebung der satzungsgemäßen Zuschussdeckelung vorerst vor der Insolvenz gerettet. Foto: Archivvon Alex Grün

Kamen. Trotz oder gerade wegen der tiefgreifenden Verluste durch die Corona-Krise, hat sich der Rat der Stadt Kamen dazu entschlossen, ihrer Tochter, der Kamener Betriebsgesellschaft (KBG) über die vereinbarten Maße hinaus finanziell unter die Arme zu greifen.

Dass die KBG, die eine Vielzahl der Kamener Kulturbetriebe ihr Eigen nennt, für die Stadt ein Zuschussobjekt ist, war seit jeher so. In der Satzung festgeschrieben ist die Beschränkung auf maximal das Zwanzigfache des Stammkapitals in Höhe von 25.565 Euro, also 511.292 Euro. Kurz nach der frohen Botschaft, für das Betriebsergebnis aus dem vorigen Jahr zehn Prozent weniger Zuschüsse zu brauchen, kam der Corona-Schlag: 21 Veranstaltungen mit mehr als 14.000 Besuchern fallen bis Mitte nächsten Monats flach, was jetzt schon ein Minus von 90.000 Euro in der Kasse bedeutet - und eine Verbesserung der Situation, so prognostiziert es die Stadt in ihrer Beschlussvorlage, sei auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Ohne die Aufhebung der Zuschussdeckelung wären die Betriebe der KBG, allen voran die Stadthalle als Hauptveranstaltungsort, ein Fall für den Insolvenzverwalter. Der Rat entschied sich daher dafür, auch die Jahresverluste der stadteigenen GmbH auszugleichen, die die satzungsmäßige Begrenzung übersteigen - soweit sie durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Bekämpfung bedingt sind. Joachim Eckhardt (SPD), Vorsitzender der KBG-Gesellschafterversammlung plädierte im Vorfeld der Abstimmung für die Insolvenzabwehr insbesondere "unserer Stadthalle", die es im Moment überhaupt erst ermögliche, noch Ratsarbeit zu leisten, betonte Eckhardt. Auch mit Blick auf die innerhalb der Gesellschaft betroffenen Beschäftigten, darunter auch zahlreiche Aushilfskräfte, sprachen sich, bis auf eine, alle Fraktionen für die erweiterte Verlustübernahme aus. Kritik übte einzig FDP-Frau Heike Schaumann (fraktionslos). Sie sieht in der Aufhebung "eine Art Blanko-Scheck". Lieber solle der Übernahmerahmen nachträglich angepasst werden, wenn Engpässe absehbar würden und zumindest eine Art Obergrenze gesetzt werden. Dann hätte man "zumindest konkrete Zahlen statt einer möglicherweise unendlichen Zahlung", forderte Heike Schaumann, auch mit Blick auf Veranstaltungen, die im Zuge der Lockerungen möglicherweise bald wieder durchgeführt werden könnten. Das Argument ließ Kämmerer Ralf Tost so nicht gelten: Eine Verbesserung sei nicht in Aussicht, die lukrativen Abibälle fielen in diesem Jahr weg, ebenso wie Getränkeverkäufe und die anderen wesentlichen Einnahmequellen der KGB. Man müsse also, so Tost, "jetzt agieren, um die Gesellschaft zu retten". Mit der Gegenstimme von FDP-Einzelkämpferin Schaumann wurde der Satzungsaufhebung zugestimmt, dem Jahresabschluss der KBG 2019 und der entsprechenden Entlastung der Geschäftsführung wurde jeweils mit vier Enthaltungen zugestimmt.