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Denkmalpflege: Frisch vereidigte Ausschuss-Sachverständige plädieren für qualifizierten Handlungsplan

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

denkmalpflegeplan321AGAuch die Kamener Baudenkmäler in der City sollen künftig in einem qualifizierten Pflegeplan erfasst werden. Foto: AG

von Alex Grün

Kamen. Karl-Heinz Stoltefuß und André Marcel Siegel wurden im Rahmen der letzten Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Kamen einstimmig als sachverständige Bürger im Sinne des Denkmalschutzgesetzes vereidigt. Passend zu dem protokollarischen Akt stand das Thema Denkmalpflegeplan auf der Tagesordnung. Stoltefuß als altgedienter Ortsheimatpfleger plädierte dabei für die Aufstellung eines qualifizierten Denkmalpflegeplans und erntete dafür fraktionsübergreifende Zustimmung.

In Kamen gibt es, verteilt über das gesamte Stadtgebiet, insgesamt 115 Bau- und zwei Bodendenkmäler. Schwerpunktbereiche sind die Innenstadt, die Bahnhofstraße und der Bereich rund um das Wasserschloss in Heeren-Werve. Der Bestand der Baudenkmäler deckt ein breites Spektrum der Denkmalpflege und Baugeschichte ab. Neben Ackerbürger- und Tagelöhnerhäusern aus dem 17. bis 19. Jahrhundert sowie Gebäuden der Gründerzeit und Zeitzeugnissen des 20. Jahrhunderts gibt es auch eine Reihe von Gebäuden mit sakralem, industriellem, bürokratischem oder juristischem Hintergrund. Um diese erhaltenswerte Bausubstanz nachhaltig zu schützen, empfiehlt die Verwaltung die Erstellung eines Denkmalpflegeplans für das gesamte Gemeindegebiet, die von extern beauftragten Gutachtern begleitet werden soll. Als geeignete Instrumente werden dabei vorrangig Denkmalbereichs- sowie Gestaltungssatzungen genannt. Dieses Anliegen hat die Verwaltung der Stadt Kamen in ihrer Funktion als Untere Denkmalbehörde in Bezug auf den Denkmalbestand geprüft. Das Ergebnis: nicht nur Teilbereiche sollen punktuell geprüft und untersucht werden, sondern der gesamte Denkmalbestand sowie der Bestand erhaltenswerter Bausubstanz im Gemeindegebiet.

Eine umfassende Untersuchung der Stadt Kamen unter siedlungs- und geschichtlichen Gesichtspunkten ist Voraussetzung für ein grundlegendes Planungs- und Handlungskonzept in dem die Ziele und Maßnahmen der künftigen Jahre festgelegt werden. 60.000 Euro sind, verteilt auf dieses und nächstes Jahr, im Haushaltsplan für diese Dienstleistung eingeplant - "selber machen können wir es nicht", erklärte der Erste Beigeordnete Dr. Uwe Liedtke dem Planungsausschuss. Denn Angelegenheiten der Denkmalpflege würden grundsätzlich extern begleitet, hinzu komme natürlich eine breite Beteiligung seitens des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL), des Planungsausschusses, der Stadt als Untere Denkmalschutzbehörde und natürlich der Bürgerschaft. Für die Investition soll ein Planungs- und Handlungskonzept erstellt werden, das zielgerichtet Empfehlungen für neue Rechtssetzungen, wie etwa die Ausweisung von Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzungen, liefert. Darüber hinaus wird der noch zu prüfende Gebäudebestand definiert. Gemeint sind hiermit Objekte unterhalb der Denkmalbedeutung, die von städtebaulichem Interesse sind, weil sie ebenso wie Denkmäler die Ortsentwicklung dokumentieren oder ihr Erscheinungsbild eine ortsbildprägende Bedeutung aufweist. Auf Grundlage der Gesamtanalyse können im Denkmalpflegeplan auch räumliche Teilpläne entwickelt werden. Dieses käme zum Beispiel für herausragende Bereiche in Betracht.

Auch die Ortsheimatpfleger hätten über das Thema beraten, berichtet Stoltefuß. Der Denkmalpflegeplan sei ein wichtiges Instrument zur politischen Willensbildung. Durch ihn könne auch eine gewisse Rechtssicherheit in Bezug auf Fördermöglichkeiten geschaffen werden, um etwa die privaten Eigentümer von Baudenkmälern mit Finanzhilfen unterstützen zu können. Die zweifellos vorhandene Zustimmung der Ratsfraktionen sei ein wichtiger Schritt zum Erhalt der historischen Schätze der Stadt, so Stoltefuß. Beigeordneter Liedtke wies im Ausschuss auf das bereits bestehende Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt hin, in dem der Denkmalschutz bereits jetzt eine nicht unerhebliche Rolle spiele. Man wäre seitens der Verwaltung in diesem Bereich schon wesentlich weiter, wenn nicht bereits seit einem Jahr ein coronabedingtes Dienstreiseverbot für die zuständigen Mitarbeiter des LWL aus Münster bestehen würde, die sich für ihre Arbeit vor Ort ein Bild machen müssten. Als verlässliche Grundlage für den angestrebten Denkmalpflegeplan müsse demnächst ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst werden.