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LEG-Siedlungen Im Grund und in der Bogenstraße sollen dank Satzungsänderung frischen Anstrich bekommen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

KamenLuft090314 RH 017von Aelx Grün

Kamen. Die LEG-Siedlungen Im Grund und Bogenstraße in der Kamener Nordstadt sollen demnächst einen neuen Anstrich erhalten. Dabei soll eine einheitliche Farbgestaltung gewährleistet bleiben. Für die Maßnahme ist eine Änderung der Gestaltungssatzung nötig. Die Verwaltung informierte darüber jetzt den Planungs- und Entwicklungsausschuss des Rates der Stadt Kamen.

2006 hatte der Rat für die in den dreißiger und fünfziger Jahren gebauten Siedlungsbereiche eine einheitliche Gestaltungssatzung beschlossen, weil sie im Besitz verschiedener Wohnungsbaugesellschaften waren und die geschlossene städtebauliche Siedlungscharakteristik erhalten bleiben sollte. Die Stadt stufte beide Bereiche aufgrund der hohen städtebaulichen Qualität als erhaltenswert ein. Die LEG Wohnen NRW saniert seit einiger Zeit kräftig in der Sesekestadt: unter anderem soll der gesamte Gebäudebestand zwischen Nordring, Grimmstraße, Im Dahl und Fritz-Erler-Straße nicht nur an den Gebäudehüllen energetisch ertüchtigt, sondern darüber hinaus durchgehend mit Balkonen ausgestattet werden, bei einigen Objekten ist das bereits geschehen. Jetzt wollen die Investoren die Bereiche Im Grund und Bogenstraße in frischen Farben erstrahlen lassen. Allerdings weicht das Farbkonzept vollständig von den Festsetzungen der bestehenden Gestaltungssatzung ab, in der ausschließlich Gelbtöne in verschiedenen Nuancen anhand der amtlich genormten RAL-Farbpalette vorgesehen sind. Die LEG möchte als Farbe des Putzes beziehungsweise Anstriches der Hauptgebäude Creme- und Grautöne aufbringen. Farbliche Akzente sollen in Blau-, Grünblau- und Grüntönen gesetzt werden. Die Verwaltung der Stadt Kamen steht dem Plan offen gegenüber, wie Erster Beigeordneter Dr. Uwe Liedtke im Planungsausschuss erklärte. Die Gebäude würden eine zeitgemäße Außengestaltung erhalten, die Charakteristik der Siedlung werde bewahrt. Über Details müsse man sich mit der LEG noch einigen. Allerdings müsste die Satzung unter anderem durch eine Entkoppelung der beiden Siedlungsbereiche überarbeitet und angepasst werden. Die Verwaltung kündigte an, die überarbeitete Satzung bis zum Sommer den parlamentarischen Gremien zur Abstimmung vorzulegen.