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Planungsausschuss: Gaststätte Kaiserau wird abgerissen - Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzepts einstimmig beschlossen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

ratssaal2020KWvon Alex Grün

Kamen. Ein Stück Methleraner Stadtgeschichte wird sich wohl in absehbarer Zeit verabschieden: für die ehemalige Gaststätte Kaiserau ist ein Abrissantrag gestellt worden.

Dies teilte Erster Beigeordneter Dr. Uwe Liedtke in der zweiten Sitzung des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses am Donnerstag mit. Es gebe bereits eine Voranfrage nach einer Nachfolgenutzung des Geländes und entsprechende Überlegungen, das Grundstück neu zu nutzen, wahrscheinlich in Form barrierefreien und seniorengerechten Wohnens. Schlussgeprüft sei der Antrag noch nicht, aber ein positiver Bescheid sei sehr wahrscheinlich, so Liedtke. Mit großer Wahrscheinlichkeit lasse sich ein entsprechendes Projekt dort realisieren.

Einstimmig abgestimmt wurde in der Ausschusssitzung über die dritte Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche. Hintergrund sind die Bemühungen einer Reihe von Städten und Gemeinden im östlichen Ruhrgebiet, die Entwicklung und die Erweiterung von zentrentypischen Einzelhandelsangeboten an dezentralen Standorten mit der Gefahr einer zentrenschwächenden, wenn nicht gar -schädigenden Wirkung entgegen zu wirken. Diese räumliche Schieflage führte in den Zentren zu einer abnehmenden Angebotsbreite und einem zum Teil geringen Angebotsniveau durch uniforme, kurzlebige Geschäftstypen. Auch Outlet-Stores stehen auf der Liste der unliebsamen Geschäftsmodelle, die der Arbeitskreis aufgestellt hat. Die jeweiligen Auswirkungen sind dabei meist nicht nur in den Standortgemeinden selbst, sondern auch in benachbarten Innenstädten spürbar. Verschärft wird diese Situation durch die starke Zunahme der Bedeutung des Onlinehandels und einen Rückgang des inhabergeführten Einzelhandels. Daher wird das gemeindeübergreifende Konzept zur gemeinsamen Regelung der Einzelhandelsentwicklung, das seit dem Jahr 2000 bestehende "Regionale Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche" (REHK), nun nach 2007 und 2013 zum dritten Mal zusammen mit den entsprechenden Landkreisen, Bezirksregierungen, Industrie -und Handelskammern, Einzelhandelsverbänden und dem Regionalverband Ruhr und mit Unterstützung des Landes NRW fortgeschrieben. Als gemeinsam getragene Entscheidungsgrundlage soll es vor allem verhindern, dass die einzelnen Gemeinden gegeneinander ausgespielt werden können. Das Konzept hat sich in der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit zahlreichen großflächigen Einzelhandelsvorhaben im Kooperationsraum in einer Vielzahl von Fällen bewährt. Da die demografischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Veränderungen unterliegen, ist eine Fortschreibung in regelmäßigen Abständen erforderlich. Durch die Coronakrise sei es dabei zu zeitlichen Verzögerungen gekommen, da keine Treffen möglich waren, erklärte Liedtke im Ausschuss. Aber: der Arbeitskreis werde in der kommenden Woche tagen, alle Beteiligten würden bis zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses die aktuellen Beschlüsse vorgelegt bekommen. Die Fortschreibung wurde fraktionsübergreifend begrüßt und der Auftrag an die Verwaltung entsprechend einstimmig beschlossen.