-Anzeige-

Anzeige

Aufatmen bei Eigentümern: Zahlungserleichterung für KAG-Betroffene im Rat beschlossen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

rat kag geb621AGDamit so lange wie möglich keine Zahlungspflichten für Straßenausbaumaßnahmen im Sinne des Kommunalabgabegesetzes entstehen, wird im Herbst mit einem umfassenden Instandsetzungsprogramm für fast 30 Straßen, darunter auch dem Mersch (Foto) begonnen. Foto: AG/Archiv KamenWeb.de

von Alex Grün

Kamen. Die gute Nachricht: für die nächsten Jahre sind keine Straßenausbaumaßnahmen auf Kamener Stadtgebiet fällig, die die anliegenden Eigentümer zur Zahlung von Abgaben nach Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) verpflichten wird. Die schlechte Nachricht: das wird nicht immer so bleiben - und dann kann es für die Haus- und Grundbesitzer richtig teuer werden. Um die Eigentümer vor Härtefällen zu schützen, hat der Gesetzgeber eine Änderung im KAG vorgenommen. Mit einer entsprechenden Satzungsänderung trug der Rat der Stadt Kamen dieser Neuerung jetzt einstimmig Rechnung.

Schon die Abkürzung "KAG" jagt vielen Eigentümern Angst ein, weil sie nicht wissen, welche Kosten auf sie zukommen werden - nur, dass es sich meist um horrende Summen handelt. Zwar herrscht der Grundsatz "Eigentum verpflichtet", aber das Land habe auf den enormen finanziellen Druck auf die Betroffenen reagiert und die Zahlungsmodalitäten sozial verträglicher gestaltet, erklärte Kämmerer Tost in der Ratssitzung am Donnerstag. Grundsätzlich gilt: die Kommune unterliegt der Sollbestimmung, Straßenausbaubeiträge von den Eigentümern als Ersatz für den Aufwand für Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen zu erheben - daran ändert sich nichts. Nach der Änderung von § 8 KAG sind jetzt aber Möglichkeiten der Zahlungserleichterungen gesetzlich verankert. In der geänderten Fassung heißt es, dass Straßenausbaubeiträge für wirtschaftlich schwächer gestellte Eigentümer auf Antrag ohne Festsetzung von Fälligkeiten ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Zahlung eine "erhebliche Härte" bedeutet. Heißt: wenn das Einkommen weniger als 20 Prozent höher ist, als der HartzIV-Regelsatz und auch kein anderes Vermögen da ist, welches die Beitragszahlung zumutbar macht. Auf Zinsen könne ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn die Erhebung "nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre", heißt es in der geänderten KAG-Fassung. Stundung bedeutet, dass eine Zahlung mit einem Zinssatz von zwei Prozent über dem aktuellen Basissatz in höchstens 20 Jahresraten eingeräumt werden oder die Beitragspflicht verrentet werden kann.

So heißt es im Zusatz, dass bei Straßenausbaubeiträgen gemäß § 8 Absatz 2 auf Antrag eine Zahlung in höchstens zwanzig Jahresraten eingeräumt werden könne. Der jeweilige Restbetrag sei jährlich mit zwei Prozentpunkten über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatzes oder mit mindestens einem Prozent zu verzinsen. Wichtig: Die Zahlungserleichterung kann auch - wie es die Verwaltung ab einer Laufzeit von zwei Jahren im Beschlussvorschlag bevorzugt - in Form einer Verrentung der Beitragsschuld gewährt werden, die in höchstens zwanzig Jahresleistungen zu entrichten und deren jeweiliger Restbetrag im gleichen Modus zu verzinsen ist. "In diesem Fall wird, ähnlich wie bei einer Hypothek, das Grundstück belastet und nicht der einzelne Eigentümer", erklärt Tost. Dieser Baustein solle dem Bürger die Sicherheit geben, dass Mittel in die Refinanzierung fließen. Darüber hinaus wird den Beitragspflichtigen ein bedingungsloser Anspruch auf Ratenzahlung eingeräumt. Eine bislang gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt, entfällt damit, was für Privatpersonen wie Gewerbetreibende gleichermaßen gilt. Die Satzung der jeweiligen Gemeinde könne hierzu Näheres bestimmen.

Damit sie das künftig auch in Kamen kann, stimmte der Rat der Satzungsänderung mit einer Enthaltung einstimmig zu. In der geänderten Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Kamen ist jetzt festgelegt, dass eine Zahlungserleichterung in Form von Jahresraten bis zu einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt wird, über diesen Zeitraum hinaus wird die Zahlungserleichterung ausschließlich über die Verrentung der Beitragsschuld gewährt. Der Mindestbetrag für die jährlich zu leistenden Zahlungen darf dabei ein Zwanzigstel der Gesamtbeitragsschuld beziehungsweise den Betrag von 600 Euro nicht unterschreiten. Für viele dürfte der letzte Satz am interessantesten sein: "Dies gilt nicht, soweit eine hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist."

"Kritik am KAG wird es immer geben", so SPD-Fraktionsvorsitzender Daniel Heidler im Rat. Da es momentan aber keine Alternative gebe, sei die Ratenzahlung eine sozial verträgliche Maßnahme. "Die besten Abgaben nach KAG sind die, die gar nicht erst anfallen", stellte CDU-Fraktionschef Ralf Eisenhardt fest. Die gesetzliche Verankerung für die Möglichkeit der Ratenzahlung sei zu begrüßen, das Ziel müsse sein, die Bürger so wenig wie möglich zu belasten und durch investive Maßnahmen die Straßen möglichst lange in einem Zustand zu halten, der ohne Straßenausbaumaßnahmen und Pflichtbeiträge auskomme. Genau dafür seien gerade 1,3 Millionen Euro aus dem Gewinnvortrag der Stadtentwässerung bereitgestellt worden, bemerkte Erster Beigeordneter Dr. Uwe Liedtke - eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung wurde im weiteren Verlauf der Ratssitzung einstimmig beschlossen. Mit diesen Mitteln könne man über die gängige Behelfsmethode mit Kaltasphaltierung hinaus arbeiten und damit zumindest mittelfristig planen, so Liedtke. Nur eines stehe leider jetzt schon fest, wie Kämmerer Tost anmerkt: "Irgendwann ist jeder Untergrund hinüber" - und dann werde es "schwer, das über den Haushalt zu regeln."

Archiv: Sonderprogramm gegen Schlaglöcher im ganzen Stadtgebiet

Straßendeckensanierungen in einigen Kamener Straßen