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Planungsausschuss stellt Weichen für Neubau von Einkaufszentrum an Lünener Straße

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

ratssaal2020KWvon Alex Grün

Kamen. Ein fast zehnmonatiger Versorgungsengpass kommt in absehbarer Zeit auf die Nutzer der Rewe- und Aldi-Läden an der Lünener Straße zu. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Kamen stimmte in seiner letzten Sitzung jeweils einstimmig für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und einer entsprechenden Änderung im Flächennutzungsplan, die einen Neubau des sogenannten Verbundstandortes und damit einen Abriss des marode gewordenen Gebäudebestands ermöglichen soll.

Der Haupt- und Finanzausschuss ist das nächste Gremium, das über die Leitpläne für den Bebauungsplangebiet Nr. 79 abstimmt. Mit dem Beschluss im Planungsausschuss werden aber schon jetzt die Weichen gestellt für die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuaufstellung des viel frequentierten Nahversorgungszentrums, dessen Verkaufsareal, inklusive Parkplätzen, auf 2.865 Quadratmeter erweitert werden sollen - das ist eine Vergrößerung von 925 Quadratmetern beziehungsweise 48 Prozent der bisherigen Fläche. Nach dem entsprechenden Ratsbeschluss können die Bauleitpläne auf den Weg gebracht werden, die sich nach dem Einzelhandelskonzept richten sollen. Aldi Nord, beziehungsweise ein Tochterunternehmen des Discounters, ist Vorhabensträger des Projektes, der Rewe-Markt soll, wie gehabt, als Mieter in dem Objekt bleiben. Als "gemischte Baufläche" war das Areal im alten Flächennutzungsplan dargestellt, eine Änderung zur "Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel" war für die Pläne erforderlich. Einen Großansturm an Neukunden befürchte man seitens der Stadt und des Bauträgers beileibe nicht: rein räumlich seien die Möglichkeiten für den Neubau schon durch Platzmangel beschränkt, erklärte Erster Beigeordneter Dr. Uwe Liedtke am Dienstag im Fachausschuss, da die Verkaufsfläche, auch aufgrund ihrer Eingeschossigkeit, begrenzt sei. Darüber hinaus sei das Kundenpotential im dichtest besiedelten Teil von Kamen bereits ausgereizt, daher sei mit einer überbordenden Frequentierung des Standorts nicht zu rechnen, ebenso wenig mit einer steigenden Verkehrsbelastung, so Liedtke. Dafür würden die Märkte sozusagen "luftiger": Rollatorenbenutzer etwa sollen ohne Heckmeck in den Gängen aneinander vorbeikommen, auch andere Neuerungen sollen zu mehr Barrierefreiheit beitragen - soviel zumindest wisse man jetzt schon über die grobe Planung.  Das juristische Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird bemüht, um das Vorhaben hinsichtlich seiner städtebaulich relevanten und gestalterischen Parameter festzusetzen. Das Bauvorhaben werde durch mehrere städtebauliche Gutachten unter anderem zu Verkehrsplanung oder Lärm- und Abgasemission begleitet, erklärt Liedtke. Eine Sanierung der schwer in die Jahre gekommenen Gebäude sei aus wirtschaftlichen Gründen indiskutabel. Dem Umweltfaktor auf dem Gelände, von dem momentan 3000 Quadratmeter bodenversiegelt seien, solle mit begrünten Dachflächen und adäquaten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder Rechnung getragen werden. Insgesamt solle mit den Neubauten den aktuellen Anforderungen und Ansprüchen sowohl im Hinblick auf energetische Aspekte eines Lebensmitteldiscounters beziehungsweise eines Vollsortimenters, als auch einer kundenfreundlicheren Ausrichtung, entsprochen werden. Durch die Art der Gebäudekörperanordnung parallel zur Gertrud-Bäumer-Straße und Ausrichtung der Stellplatzanlage soll ein geordnetes städtebauliches Bild entstehen und gleichzeitig eine Abschirmung zur Wohnbebauung an der Gertrud-Bäumer-Straße gewährleistet sein. Befahrbar sein wird der Standort weiterhin über die Herbert-Wehner-Straße. Die Parkplätze für die Häuser Lünener Straße 223 und 225 werden laut Planung, wie bisher, auf der Stellplatzanlage der Märkte angeordnet. Eines ist jedenfalls jetzt schon sicher: auch nach dem Neubau, für dessen Start noch kein Zeitraum genannt werden kann, wird das Einkaufszentrum an der Lünener Straße den Kamenern als Nahversorgungsstandort erhalten bleiben.