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Land entlastet zusätzlich Eigenbeiträge zu Straßenausbaumaßnahmen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

ralfeisenhardtcduKamen. Auch wenn gerade keine konkreten Maßnahmen in Kamen anstehen hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung die Satzung zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge modifiziert. Es ging um Modalitäten des Abzahlens der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG). Nun gibt es weitere geplante Entlastungen durch das Land, welche die CDU-Landtagsfraktion mit der Koalitionspartnerin FDP vereinbart hat.

„Die Beitragszahler werden künftig um die Hälfte der Kosten entlastet“, so Ralf Eisenhardt, Kamener CDU-Fraktionsvorsitzender.  Das Geld wird vom Land getragen und an die Kommunen ausgezahlt. Damit wird einerseits für die Beritragszahler die Baukostensteigerung kompensiert, andererseits bleibt die Bezahlbarkeit der Maßnahmen möglich. Die CDU-Fraktion favorisiert aber die Unterhaltung der Straßen in Kamen so vorzunehmen, dass KAG-Maßnahmen möglichst gar nicht erst entstehen bzw. zeitlich deutlich gestreckt werden können.

Die Landesregelungen zum KAG sehen nun folgende Verbesserungen und Neuregelungen auf einen Blick vor: 

  • Entlastung der Beitragszahler um die Hälfte, Kompensation der Mindereinnahmen für die Kommunen durch Gewährung von Zuwendungen des Landes
  • Einführung einer verpflichtenden, zeitlich vorgelagerten Bürgerbeteiligung der von der Straßenbaumaßnahme betroffenen Grundstückeigentümer. Betroffene Anlieger können so zukünftig im Vorgriff des Beschlusses der Maßnahme Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung und die damit zusammenhängenden Kosten nehmen.
  • Veröffentlichung eines „Bürgerleitfaden Anliegerbeiträge“, der die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erläutert,
  • Vereinfachung der Zahlungsmodalitäten durch Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ratenzahlungen, verbunden mit der Verpflichtung, dass der, für Zwecke von Straßenausbaubeiträgen anzusetzende Zinssatz, sich dynamisch am von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz orientiert.
  • Konkretisierung  und Festschreibung einer Härtefallregelung.
  • Vereinfachtes Antragsverfahren für die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen seit September 2020

Für die CDU-Fraktion Kamen ist damit ein Gesamtpaket geschaffen, dass für die Anlieger, wie für die Städte eine gute Planung von Straßenbaumaßnahmen, die der KAG-Pflicht unterliegen, ermöglicht.