Geplante Neustaffelung der Kita-Gebühren spaltet in der Stadt die Gemüter
Kamen. (AG) Am 12. Dezember wird der Rat der Stadt Kamen über die umstrittene Änderung der Gebührensatzung über die Elternbeiträge für Kitas und Offene Ganztagsschulen entscheiden. Die Entwürfe wurden im letzten Monat in Schul- und Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Während die Linke-Fraktion die neue Staffelung vor Kritikern verteidigt, haben die Initiatoren der Internet-Petition auf der Plattform Change.Org mittlerweile fast 1000 Unterschriften gegen die geplanten Änderungen gesammelt.
Aktuell liegt die Gebührenspanne je nach Einkommen zwischen 31 Euro (Einkommen bis 20.000 Euro) und 266 Euro (Einkommen ab 70.000 Euro), bei der OGS zwischen 30 und 150 Euro plus Kostgeld. Eltern mit einem Einkommen von weniger als 17.500 Euro sind beitragsbefreit. Diese Staffelung wird sich voraussichtlich zum Jahreswechsel ändern, die Gebührensatzungen für beide Einrichtungsformen sollen im selben Schritt vereinheitlicht werden. Dann wird sich nach 16 Jahren ohne Anpassungen der maximale Elternbeitrag von 354 Euro auf 450 Euro erhöhen, während die Einkommensgrenze von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben wird.
Die Linke-Fraktion im Stadtrat sprach sich vor wenigen Tagen für die Entwürfe aus. Die Fraktion begründet ihre Zustimmung mit der Entlastung für die Stadt, deren ohnehin klammer Haushalt bei einem Gebührenverzicht mit jährlich 1,6 Mio. Euro belastet würde sowie mit den um 50 Prozent gestiegenen Nominallöhnen seit der letzten Anpassung vor 16 Jahren. Die neue Staffelung der Gebühren stelle insgesamt nur eine minimale Erhöhung dar, denn die Gesamteinnahmen würden lediglich um 114.000 Euro (sieben Prozent) steigen, außerdem würden für Kinder bis zu zwei Jahren im Falle eines elterlichen Jahreseinkommens von rund 70.000 Euro die Gebühren sogar um 30 Prozent sinken, wie Fraktionsvorsitzender Klaus-Dieter Grosch in der Linken-Mitteilung vorrechnet. Darüber hinaus werde die Gebühr nur für jeweils ein Kind erhoben. Der Höchstsatz an Kita-Gebühren liege zwischen 5,05 und 5,76 Prozent des Einkommens, prozentual würden also alle Erziehende ungefähr gleich belastet, wobei es keine Progression gebe, so Grosch, der darauf hinweist, dass die Kinderbetreuungskosten außerdem steuerlich absetzbar sind. Ein vollständiger Verzicht auf Kita- und OGS-Gebühren würde vor allem "Gutverdienern" zugute kommen, so Grosch, Menschen mit geringem Einkommen hätten nichts davon. Den Inhalt der Internet-Petition der, wie Grosch unterstellt, "gutverdienenden Eltern", in der beklagt wird, dass "der Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung zunehmend zu einer Frage des Geldbeutels wird", findet Grosch "völlig ungerechtfertigt" und "ärgerlich": "Da die stärkste Gebührenanhebung erst ab einem Jahresgehalt von über 100.000 Euro gelte, könne bei solch einem Satz von sozialer Verantwortung nicht mehr die Rede sein, sagt Grosch.
Der Kamener Familienvater Marcel Claer, der die Petition ins Leben gerufen hat, wehrt sich gegen die Haltung der Linken: Die gestiegenen Lebenshaltungskosten, besonders im Bereich Wohnen, Energie und Lebensmittel, stellten eine erhebliche Belastung für nahezu alle Einkommensgruppen dar, so Claer. Laut aktuellen Statistiken seien die Preise für den privaten Konsum allein 2022 um 10,7 Prozent gestiegen, wodurch die Kaufkraft vieler Haushalte trotz gestiegener Nominallöhne geschwächt worden sei, kontert Claer. "Diese Kostenentwicklung trifft nicht nur Haushalte mit geringem Einkommen, sondern auch sogenannte 'Besserverdiener', die zusätzlich durch Fixkosten wie Grundsteuererhöhungen und Hypothekenzahlungen belastet sind", so Claer. Die geplante Staffelung berücksichtige jedoch nur das nominelle Einkommen und vernachlässige die hohe Belastung durch steigende Fixkosten. "Da die Sozialabgaben hauptsächlich die erwerbstätigen 55 Prozent der Bevölkerung betreffen, stellen die geplanten Beitragsanpassungen eine zusätzliche Belastung für Haushalte dar, die bereits stark von den Lebenshaltungskosten betroffen sind", sagt der Petitionsinitiator. Eine gerechte und nachhaltige Lösung könne seiner Meinung nach durch eine landesweite Regelung der Kita-Gebühren erreicht werden, die alle Kommunen entlastet und eine faire Verteilung der finanziellen Lasten auf übergeordneter Ebene sicherstellt. "Dies würde nicht nur einkommensschwache Familien entlasten, sondern auch die arbeitende Bevölkerung, die einen erheblichen Teil zur Finanzierung des kommunalen Haushalts beiträgt", so Claer.
Noch bis zum 8. November können jetzt die Ratsfraktionen ihre Stellungnahmen und Änderungswünsche an die Verwaltung richten, als nächstes werden die Satzungsentwürfe dann den Schul- und Sportausschuss (20. November), den Jugendhilfeausschuss (25. November) sowie den Haupt- und Finanzausschuss (10. Dezemner) passieren, bevor am Donnerstag, 12. Dezember, im Rat die Entscheidung fallen soll.