Kita- und OGS-Gebühren: Satzung wird geändert, Gebühren bleiben gleich

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Kamen. (AG) Die von der Fraktion Bündnis90/Grüne beantragte Absenkung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und die Kindertagespflege auf das Niveau der Stadt Hamm und der damit einhergehende Vorschlag der Verwaltung, die Beitragsstaffelung anzupassen, fand bei den jüngsten Abstimmungen in Schul- und Sportausschuss sowie im Jugendhilfeausschuss keine Mehrheit.

Dennoch wurde für eine neue gemeinschaftliche Satzung für Kitas und OGS gestimmt, auf die die Eltern bei Fragen der Rechtssicherheit künftig zurückgreifen können. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Höchstsätze bei einem Jahreseinkommen ab 100.000 Euro statt wie bisher 70.000 Euro festzulegen, was insgesamt zu einer Absenkung der Gebühren geführt hätte. In den Beitragstabellen der Kindertagespflege werden sowohl eine 30-Stunden als auch 40-Stundenstaffelung eingeschoben, um die Elternbeiträge an die möglichen Zeitmodelle der Kindertagespflege anzupassen. Aktuell liegt die Gebührenspanne für Kinder von zwei bis sechs Jahren für einen 35-Sunden-Kitaplatz je nach Einkommen zwischen 31 Euro (Einkommen bis 20.000 Euro) und 266 Euro (Einkommen ab 70.000 Euro), Eltern mit einem Einkommen von weniger als 17.500 Euro sind beitragsbefreit. Der Höchstsatz für einen 25-Stunden-Platz in der OGS beträgt 150 Euro bei einem Jahreseinkommen von mehr als 70.000 Euro. Dass die Neustaffelung nicht stattfinden wird, führt nach Aussage der Stadt zu einer städtischen Mindereinnahme im niedrigen vierstelligen Bereich, eine Auswertung sei nach Aussage der Stadt aktuell aber nicht möglich, da die 30- und 40-Stundenmodelle im System bisher nicht erfasst wurden. Als letzte kommunale Instanz wird am Donnerstag, 12. Dezember, der Rat der Stadt Kamen über die zusammengelegte Satzung für Kita- und OGS-Gebühren abstimmen.