Kamen. (AG) Einstimmig beschloss der Rat der Stadt Kamen jetzt eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, besser bekannt als „Lachgas“, an Minderjährige.
Die Maßnahme wurde auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Angriff genommen, das auf erhebliche mögliche Schäden durch den Missbrauch der gasförmigen Substanz machte, welche sich insbesondere bei Jugendlichen in letzter Zeit einer großen Beliebtheit als legale Partydroge erfreut. In Dortmund sei die Problematik mittlerweile so groß, dass die Stadt eine entsprechende Verordnung bereits erlassen hat. "Man muss nicht warten, bis die Welle zu uns 'rüberschwappt", kommentierte Bürgermeisterin Elke Kappen die Maßnahme zur Prävention. Das Lachgas sei zwar vielerorts erhältlich, es mache aber einen Unterschied, ob es in Kiosken, aus Automaten oder etwa aus dem Internet bezogen würde - denn zumindest den ersten beiden Varianten kann die Stadt gemäß dem Ordnungsbehördengesetz einen Riegel vorschieben, was sie jetzt auch tut. Künftig müssen sich Kiosk- und Automatenbetreiber also auf Kontrollen seitens des Ordnungsamts einstellen, allerdings ist die Verordnung zeitlich begrenzt und gilt zunächst nur bis Ende 2027. Für SPD-Ratsfraktionschef Daniel Heidler ist der Verkauf der Substanz "mehr als eine Ordnungswidrigkeit". Die Maßnahme könne nur eine vorübergehende sein, eine Lösung könne es letztlich nur von gesetzgeberischer Seite geben, so Heidler. Auf diese habe die Stadt nicht warten wollen, so Bürgermeisterin Kappen, daher habe man sich für die befristete Verordnung entschieden. Parallel dazu werde in Absprache mit dem Kreisgesundheitsamt Aufklärungs- und Präventionsarbeit an Schulen und Jugendzentren betrieben.