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    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kamen: Mieter und Eigenheimbesitzer sollen nicht die Folgen der Grundsteuerreform tragen

    Daniel Heidler, SPD-FraktionsvorsitzenderDaniel Heidler, SPD-FraktionsvorsitzenderKamen. Der Rat der Stadt ist einhellig und mit den Stimmen der SPD dem Vorschlag der Bürgermeisterin und des Kämmerers gefolgt, Haushaltsbeschlüsse zunächst zu vertagen. „Es ist völlig richtig, zunächst eine Auslegung aktueller Verwaltungsgerichtsurteile zu anderen NRW-Städten abzuwarten, um Rechtssicherheit zu erhalten“, so für die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Daniel Heidler. Wichtig ist ihm klarzustellen, dass zu keinem Zeitpunkt in Kamen eine Anhebung von Grundsteuereinnahmen über den Stand vor der Grundsteuerreform angedacht gewesen sei, auch nicht für einzelne Grundstücksarten. Im Gegenteil sehe der aktuelle Haushaltsentwurf eine Senkung der Grundsteuereinnahmen in Kamen vor.

    „Wir haben immer betont, dass wir für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform eintreten, also keine Einnahmeverbesserungen für die Stadt in diesem Zusammenhang unterstützen“, stellt Heidler noch einmal klar. Dies gelte auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen oder für Gewerbeimmobilien. Für beide habe die Grundsteuerreform eine teils deutliche Absenkung ergeben. Vorschläge des Kämmerers dazu sehen vor, lediglich die dadurch entstehenden Fehlbeträge annähernd auszugleichen, dabei aber unter den konkreten Landesempfehlungen für Kamen zu bleiben. Auch für Wohngrundstücke senkt die Grundsteuerreform in Kamen die Einnahmen der Stadt. Dies aber habe man bewusst als Erleichterung für die Bürger so akzeptieren wollen, erklärt Daniel Heidler.

    Die Grundsteuer errechne sich aus drei Faktoren. Neben dem städtischen Hebesatz sind das zwei Faktoren, die durch die Grundsteuerreform und landesgesetzliche Vorgaben festgelegt werden. Hier sei gerichtlich bundesweit eine Korrektur gefordert worden, um Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Insofern seien Verschiebungen zwischen einzelnen Grundstücken Ziel der Reform. Diese Korrekturen sollte die Grundsteuerform umsetzen, die aber in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt werde. Der vom Land NRW gewiesene Weg, daraus resultierende Einnahmeverluste durch unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und für Gewerbeimmobilien auszugleichen, steht durch die jüngsten Urteile in Frage. Daniel Heidler: „Wir setzen uns dafür ein, dass nun nicht Mieter und Eigentümer selbst genutzter Häuser in Kamen die Zeche dafür bezahlen. Das ist für uns Sozialdemokraten auch eine Frage der Gerechtigkeit.“

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