SPD-Fraktionschef Daniel Heidler kritisiert den NRW-Sonderweg bei der Grundsteuer und verlangt eine eindeutige gesetzliche Grundlage.Kamen. Nach einem ersten Studium des Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Frage der Rechtmäßigkeit differenzierter Hebesätze, fordert die SPD-Fraktion im Kamener Stadtrat eine eindeutige rechtliche Grundlage durch den Landesgesetzgeber NRW ein.
„Die erste Lektüre hat deutlich gemacht, wie viele unterschiedliche rechtliche Normen durch das Gericht herangezogen wurden, um die Rechtmäßigkeit einer Differenzierung zu prüfen. Die Vielfältigkeit dieser rechtlichen Prüfung zeigt uns, dass man eine so diffizile Entscheidung nicht einfach ehrenamtlicher Politik aufbürden darf“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Heidler. Ziel der Differenzierung von Hebesätzen war es, eine Ungerechtigkeit in den erhobenen Steuermessbeträgen zu heilen, die Gewerbeimmobilien nach der Grundsteuerreform ungleich niedriger besteuert als Wohnimmobilien.
Der Wunsch der Kamener SPD-Fraktion war es, dem von der Landesregierung vorgegebenen Weg zu folgen, über eine kommunale Differenzierung von Hebesätzen diese Ungerechtigkeit auszugleichen und Bürgerinnen und Bürger bei Wohnnebenkosten zu entlasten. Ob das nun geht, scheint nach einer ersten Urteilslektüre fraglich zu sein.
„In Düsseldorf sitzen hunderte Beamte, die die Landesregierung und das Landesparlament beraten und dann gelingt es nicht, eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen, die eine eindeutige Regelung ermöglicht?“, so Heidler. Er verweist darauf, dass in anderen Flächenbundesländern wie Hessen oder Baden-Württemberg eine belastbare landesgesetzliche Regelung getroffen wurde.
„Nur NRW geht wieder einen Sonderweg, der im schlimmsten Falle auf Kosten der Mieterinnen und Mieter und Eigenheimbesitzer geht. Wir können nicht warten, bis die Frage der Rechtmäßigkeit durch alle Instanzen geklärt ist, sondern brauchen zügig ein rechtskonformes Landesgesetz, das einfach, praktikabel und gerecht ist“, so Heidler abschließend.
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