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    Dienstag Haushaltsbeschluss im Rat: differenzierte Grundsteuer vom Tisch, Kosten steigen einheitlich

    Kämmerer Christian Völkel (rechts) musste seinen Haushalt 2026 vor der Dezembersitzung des Rates zurückziehen, am kommenden Dienstag soll der Beschluss mit geänderten Parametern gefasst werden. Foto: ArchivKämmerer Christian Völkel (rechts) musste seinen Haushalt 2026 vor der Dezembersitzung des Rates zurückziehen, am kommenden Dienstag soll der Beschluss mit geänderten Parametern gefasst werden. Foto: Archiv

    Kamen. (AG) Am kommenden Dienstag soll es endlich soweit sein: der städtische Haushalt und die neuen Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer sollen zum Beschluss gebracht werden. Nachdem nun offenbar Rechtssicherheit über die Widrigkeit der differenzierten Hebesätze besteht, ist der Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung an den Rat jetzt veröffentlicht worden.

    Ein Riesen-Heckmeck hatte es Ende letzten Jahres gegeben, als Kämmerer Christian Völkel seinen Haushalt 2026 auf Grundlage der differenzierten Grundsteuer einkassieren musste – zu unsicher sei die Rechtslage gewesen, darüber war sich die Stadt mit den großen Ratsfraktionen einig. Statt des im Dezember geplanten Ratsbeschlusses gibt es bis heute nur einen vorläufigen Haushalt für die Stadt Kamen. Ein Beharren auf dem geplanten Haushalt hätte auch mit Blick auf Rückzahlungsverpflichtungen im Fall einer geänderten Besteuerungsgrundlage für die Stadt teuer werden können. Jetzt ist es amtlich: das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat im Dezember im Sinne der Besitzer von gewerblichen Grundstücken entschieden, dass eine unterschiedliche Besteuerung für Privat- und Gewerbeflächen gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Besteuerungsgleichheit verstößt, weil sie zwar fiskalisch, aber nicht sachlich zu rechtfertigen sei. Das Problem: voraussichtlich wird es jetzt für alle teurer. Denn bei einem unverändert bleibenden Hebesatz von 940 Prozentpunkten kann selbst angesichts steigender Zuwendungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz in Höhe von 658.000 Euro, auf deren Grundlage die zunächst geplante Nichterhöhung für Wohngrundstücke basierte, das jetzt aus dem Urteil resultierende Einnahmenloch nicht stopfen. Deshalb wird der einheitliche Grundsteuer B-Hebesatz im Haushaltsplanentwurf für alle Grundstückseigentümer auf 1045 Prozentpunkte angehoben, was für einen „Musterhaushalt“ im Einfamilienhaus eine Mehrbelastung von durchschnittlich 70 Euro jährlich mit sich bringt.

    Zusammen mit den Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuererhöhung von 470 auf 490 Prozentpunkte erwartet die Stadt ein Plus von zwei Millionen Euro jährlich. Durch die Annahme des aufkommensneutralen Hebesatzes bei der Grundsteuer A von 440 auf 684 Prozentpunkte werden darüber hinaus 30.300 Euro Mehrerlöse gegenüber dem alten Hebesatz erwartet, das Aufkommen liege dennoch um 14,1 Prozent unter den Erlösen vor der Grundsteuerreform, so die Stadt. Die Erhöhung ist schmerzlich, aber scheinbar unausweichlich: „Andere, auch nur annähernd so gewichtige Maßnahmen zur Reduzierung dieses Defizites liegen nicht vor, so dass eine Anhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer in der zuvor beschrieben Weise unerlässlich ist“, heißt es in der Ratsbeschlussvorlage. Ohne eine Anhebung der Hebesätze der Realsteuern werde die strukturelle jährliche Unterdeckung weiterhin steigen, so Kämmerer Völkel. Der Haushaltssatzungsentwurf geht am Dienstag zunächst in den Haupt- und Finanzausschuss, bevor er direkt im Anschluss im Rat der Stadt Kamen eingebracht wird. Seine Erfolgsaussichten sind gut, eine Mehrheit aus SPD, CDU, Grünen und Linke-Fraktion zeichnet sich bereits ab.

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