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    Ratssitzung: 26 Osterfeuer geplant, Antragsfrist läuft aus / Sechs Abstimmungen

    Die Annahmefrist für die Osterfeueranträge läuft Ende der elften Kalenderwoche aus, Veranstalter sollten sie bis dahin abgeben – darauf wies die Verwaltung im Rahmen der letzten Ratssitzung hin. Foto: ArchivDie Annahmefrist für die Osterfeueranträge läuft Ende der elften Kalenderwoche aus, Veranstalter sollten sie bis dahin abgeben – darauf wies die Verwaltung im Rahmen der letzten Ratssitzung hin. Foto: Archiv

    Kamen. (AG) Die Stadt erinnerte die Veranstalter von Osterfeuern im Rahmen der letzten Ratssitzung daran, ihre Anträge rechtzeitig zu stellen. Noch bis Ende der elften Kalenderwoche nimmt die Verwaltung Erlaubnisanträge für Osterfeuer entgegen. Bislang seien 26 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es 39, so die Stadt. Darüber hinaus stimmte der Rat in sechs Tagesordnungspunkten ab, nicht alle Abstimmungen waren einstimmig.

    Einstimmig wurde Monika Holtmann zur Südkamener Ortsvorsteherin gewählt. Ebenso einstimmig beschlossen wurde die Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung. Sie wurde notwendig, weil im Zuge der Anpassung an den städtischen Brandschutzbedarfsplan zum April ein Einsatzführungdienst und zum Jahresbeginn 2027 ein zusätzlicher Führungsdienst eingeführt werden sollen. Das bedeutet einen jährlichen Mehraufwand von 32.000 Euro für die Kamener Feuerwehrstruktur, in Kraft treten wird die Satzung zum 1. April. Auch über den Nachtragshaushalt des Kreises setzte sich der Rat einstimmig ins Benehmen, ebenso einstimmig beschlossen wurde die Aufhebung von zusätzlichen Aufgabenübertragungen an den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Kamen. Hintergrund ist eine Änderung im Vergaberecht, das auch eine strukturelle Veränderung im städtischen Vergabeverfahren mit sich bringen wird.

    Mit sieben Gegenstimmen von der AfD-Fraktion beschloss der Rat den Erwerb einer 50-prozentigen Beteiligung an der Energiehandelsgesellschaft West mbH (EHW) seitens der Gemeinschaftsstadtwerke Kamen/Bergkamen/Bönen, auf deren Aufsichtsrat die Empfehlung für die Beschlussvorlage zurückgeht. Mit einem Anteil von 12.500 Euro beteiligt sich der kommmunale Energieversorger an der Finanzierung einer neuen Gesellschaft, der Stadtwerke EVB Huntetal Energiewende 2 GmbH, die auch ein Batteriespeicherprojekt betreibt. Die Geschäftsführung der GSW wird mit dem Beschluss ermächtigt, alle rechtlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zum Beteiligungserwerb und zur Mitwirkung am Batteriespeicherprojekt zu ergreifne, mit der Zustimmung verbunden ist auch die Bestellung von Geschäftsführern für die neue Gesellschaft.

    Mit ebenso vielen AfD-Gegenstimmen zugestimmt wurde einer Änderung der Beteiligungsstruktur der Stadtwerke an der Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH&Co.KG (TWH), die auch das Gaskraftwerk in Hamm-Uentrop betreibt. Beschlossen wurde damit, dass die GSW an der Trianel in ihrer künftigen Rechtsform als Einheits-KG als Kommanditist mit einem Anteil am Festkapital von bis zu fünf Prozent und einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 350.000 Euro unmittelbar, und mit einem Anteil von bis zu 0,83 Prozent an der Trianel-Komplementärgesellschaft TWHV mittelbar beteiligt sein wird, darüber hinaus wird GSW-Geschäftsführer Alexander Loipfinger in die TWH-Gesellschafterversammlung entsendet.

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