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    Planungsausschuss bremst „Bau-Turbo“ bis auf weiteres aus: Grundsatzbeschluss verschoben, „zu viele Fragen offen“

    Mit dem „Bauturbo“ soll schneller neuer Wohnraum geschaffen werden – grundsätzlich ein guter Ansatz, aber was er an Mehrbelastung für die Kommunen bedeutet, ist aktuell nicht absehbar. Foto: AG/ArchivMit dem „Bauturbo“ soll schneller neuer Wohnraum geschaffen werden – grundsätzlich ein guter Ansatz, aber was er an Mehrbelastung für die Kommunen bedeutet, ist aktuell nicht absehbar. Foto: AG/ArchivKamen. (AG) Es werde eine Beschleunigung, aber gewiss keine Erleichterung sein – so lautete das Fazit von Fachbereichsleiter Matthias Breuer zum geplanten Grundsatzbeschluss des Planungsausschusses über die kommunale Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, besser bekannt als „Wohnturbo“. Das Gesetz wurde im vergangenen Jahr von der Bundesregierung verabschiedet und legt den Kommunen damit nach Ansicht vieler Beteiligter eine weitere Bürde auf.

    Die Grünen bremsten den „Turbo“ jedoch zunächst aus: Es seien noch zu viele Fragen offen, erklärte Fraktionsvorsitzende Sandra Heinrichsen. Die übrigen Fraktionen schlossen sich dieser Einschätzung an, sodass der Beschluss vertagt wurde. Die Verunsicherung ist groß, denn welche Mehrbelastungen die vom Bundestag verabschiedete Novelle tatsächlich für die Kommunen mit sich bringt, ist bislang vielerorts unklar.

    Was hinter dem „Bau-Turbo“ steckt

    Der „Bau-Turbo“ ist eine 2025 vom Bundestag beschlossene Änderung des Baugesetzbuchs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, die bis Ende 2030 befristet ist. Ziel ist es, den Kommunen mehr Flexibilität zu geben, um Wohnbauprojekte schneller genehmigen zu können. Dazu sollen Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen möglich sein, während Bauanträge innerhalb von maximal drei Monaten nach Antragstellung genehmigt werden können. Kurz gesagt: Neuer Wohnraum soll schneller entstehen. Dafür sollen jedoch einige bisherige Standards gelockert oder verschoben werden.

    Neu ist außerdem, dass die Planungshoheit über Bebauungspläne in den kommenden vier Jahren stärker bei den Kommunalparlamenten liegt. Beschleunigungsinstrumente im Bauplanungsrecht sollen grundsätzlich nur angewendet werden, wenn sie zuvor zwischen Rat, Fachausschüssen und Verwaltung abgestimmt wurden. Der Verwaltung kommt dabei vor allem die Aufgabe zu, die Zulässigkeit im Sinne des Baugesetzbuchs und der Landesbauordnung zu prüfen. Entscheidend ist dabei nicht nur die formale Einfügung eines Bauvorhabens in die bestehende städtebauliche Struktur, sondern auch die Frage, ob negative städtebauliche oder funktionale Auswirkungen auf Nachbarschaft oder Klima zu erwarten sind.

    Mehr Spielraum – aber auch neue Verfahren

    Kommunale Leitlinien wie der Flächennutzungsplan sollen dennoch eine klare Grundlage für die Anwendung des „Bau-Turbos“ schaffen, um Transparenz und Akzeptanz in der Öffentlichkeit sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Investoren zu gewährleisten. Konkret bedeutet das: Fällt die planungsrechtliche Prüfung durch die Fachbehörden zunächst negativ aus, kann dennoch eine weitergehende Prüfung erfolgen, bevor ein Vorbescheid oder eine Baugenehmigung erteilt oder der Antrag endgültig abgelehnt wird.

    Nach entsprechenden Beschlüssen der Fachausschüsse soll zudem eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden, deren Ergebnisse anschließend im Rat beraten werden. Stimmt der Rat einem Antrag zu, könnten damit auch Bauvorhaben eine Chance erhalten, die nach bisherigem Planungsrecht eigentlich unzulässig gewesen wären. Erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung kein Widerspruch seitens der Fachbehörden oder der kommunalen Gremien, gilt der Antrag als genehmigt.

    Auch Bauprojekte in bebauten Ortsteilen oder in Außenbereichen – etwa an den Rändern von Waldflächen oder landwirtschaftlichen Nutzflächen – sollen durch die Gesetzesnovellierung erleichtert werden. Damit könnten beispielsweise Mehrfamilienhäuser an Standorten entstehen, an denen sie nach bisherigem Recht nicht genehmigungsfähig gewesen wären.

    Kritik aus Politik und Verwaltung

    Während die Gesetzesänderung den Bau von Wohnraum beschleunigen könnte, sehen viele Kommunalpolitiker auch neue Belastungen. Denn deutlich mehr Anträge müssten in wesentlich kürzerer Zeit bearbeitet werden. Das würde die Personaldecke in den Rathäusern strapazieren und könnte zusätzliche Bürokratie sowie höhere Kosten verursachen.

    SPD-Ratsherr Gökcen Kuru brachte die Kritik auf den Punkt: „Ich sehe hier eine weitere Verletzung des Konnexitätsprinzips.“ Den Gemeinden würden erneut durch eine Bundesentscheidung zusätzliche Kosten entstehen, ohne dass deren Finanzierung geklärt sei.

    Auch aus der Verwaltung kam deutliche Kritik. Die Dreimonatsfrist sei „populistisch“ und „unrealistisch“, hieß es. Zudem könnten sich regionale Akteure wie der Lippeverband aus der kommunalen Planung zurückziehen, etwa bei Themen wie Hochwasserschutz oder Klimaanpassung.

    Baudezernent Dr. Uwe Liedtke räumte ebenfalls Unsicherheiten ein: „Wir können die Entwicklung noch nicht absehen, aber da wird wohl einiges auf uns zukommen.“

    Entscheidung vertagt

    Die vielen offenen Fragen waren schließlich auch der Grund dafür, dass dem Antrag von Grünen-Fraktionsvorsitzender Sandra Heinrichsen einstimmig stattgegeben wurde, die Grundsatzabstimmung zur kommunalen Umsetzung der Gesetzesnovellierung zu verschieben. Möglicherweise wird das Thema bereits in der Ratssitzung im Mai erneut auf die Tagesordnung kommen.

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