
Kamen. SPD und CDU haben sich auf eine gemeinsame Antragsinitiative zu verkehrslenkenden Maßnahmen auf der Lünener Straße verständigt und einen Antrag für die Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses am 8. September 2014 gestellt.
„SPD und CDU schlagen vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, nach der Abstufung der Lünener Straße zur L654 die entsprechenden verkehrlichen Anordnungen zu verfügen. Sprich: Vornahme einer Geschwindigkeitsabsenkung auf der Lünener Straße in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auf Tempo 30. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Maßnahme probehalber für ein Jahr umgesetzt werden soll. Danach soll sich der Ausschuss erneut mit der Thematik befassen.“, so Michael Krause, Fraktionsvorsitzender der SPD, und Ina Scharrenbach, Fraktionsvorsitzende der CDU.
Die L654 gilt als Lärmbelastungsschwerpunkt innerhalb des Kamener Stadtgebietes. Bereits mit dem Lärmaktionsplan der Stadt Kamen wurde als eine Maßnahme die Verlangsamung des Verkehrs als Prüfauftrag für die entsprechenden Straßenabschnitte beschlossen, um die Lärmbelastung der Anwohner zu reduzieren. Die Anwohner der betroffenen Straßenabschnitte haben immer wieder verdeutlicht, dass gerade zu den Nachtzeiten fahrende Lastkraftwagen eine erhebliche Lärmwirkung verursachen.
Darüber hinaus haben sich SPD und CDU in ihrem gemeinsamen Antrag auf weitere Punkte verständigt:
• Gegenüber der Verwaltung wird angeregt, die Umsetzung des LKW-Routing weiterhin intensiv zu begleiten.
• Darüber hinaus ist es Wunsch der beiden Fraktionen zu prüfen, inwieweit insbesondere in der Nachtzeit Durchfahrverbote für LKW ab 7,5 t mit Ausnahme der Nutzung aus Bedarfsumleitungen ausgesprochen werden können. In diesem Prüfverfahren sind auch die Lieferverkehre für die Betriebe sowie die landwirtschaftlichen Verkehre an der Lünener Straße zu analysieren und für den Planungs und Straßenverkehrsausschuss in eine Abwägung zu stellen.
• Mit einem nächtlichen Durchfahrverbot – unter Berücksichtigung der Lieferverkehre/landwirtschaftlichen Verkehre und bei Durchlässigkeit in der Nutzung als Bedarfsumleitung – erwarten SPD und CDU neben den Zielsetzungen des Lärmaktionsplanes auch eine Minderung der Schadstoffbelastung im Sinne des Luftreinhalteplanes.
• Für die Dauer des auf ein Jahr begrenzten Probelaufes der verkehrslenkenden Maßnahmen sollen nach Wunsch der SPD- und der CDU-Fraktion die Messstellen auf der Lünener Straße weiter betrieben werden.
• Zudem sollte die Verwaltung antragsberechtigte Anlieger bei der Beantragung von Fördermitteln für die Bezuschussung von passiven Lärmschutzmaßnahmen beraten.
„Mit der Abstufung der Lünener Straße zur Landesstraße bieten sich neue Ansatzpunkte, um die Zielrichtungen des Lärmaktions- und des Luftreinhalteplanes umzusetzen und somit die Situation für die Anwohner an der Lünener Straße zu verbessern. Gleichzeitig sind wir der Überzeugung, mit dem vorgeschlagenen Maßnahmenbündel die Interessen der Anwohner und der Wirtschaft sowie der Landwirtschaft in einen sinnvollen Ausgleich bringen zu können.“, so die beiden Fraktionsvorsitzenden.
Anlass für die gemeinsame Initiative der beiden großen Ratsfraktionen war die Beantwortung einer Kleinen Anfrage durch die Landesregierung im August 2014. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte in Bezug auf eine Geschwindigkeitsreduzierung für Lastkraftwagen in den Nachtstunden auf Tempo 30 ausgeführt: „Die L654 gehört als innerörtliche Hauptverkehrsstraße zum Vorbehaltsnetz der Stadt Kamen und ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung mindestens für den regionalen Verkehr bestimmt. Eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Zuge der Ortsdurchfahrt Kamen hätte somit unerwünschte Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr. Dies gilt umso mehr, da die L654 im angesprochenen Abschnitt als Bedarfsumleitung für die A1 und die A2 fungiert.“ (Auszug aus LT-Drs. 16/6239 vom 4. August 2014).
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