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    1949: Mit Grundgesetz aber ohne Hymne historischer VHS-Vortrag zum sog. Hymnenstreit

    vhs1219kwKamen. Die Volkshochschule Kamen-Bönen freut sich am Dienstag den 05. März einen Vortrag von Wolfgang Hoffmann auszurichten, welcher spannende historische Zusammenhänge aus den Anfangsjahren der Bundesrepublik näher beleuchtet.

    Die Bundesrepublik Deutschland wurde gegründet ohne eine konkrete Festlegung auf eine Nationalhymne. Nach der Verabschiedung des Grundgesetzes und der damit vollzogenen Gründung der BRD kam es daher zu Auseinandersetzungen über die zu singende Hymne. Albert Finck, ein Mitglied des Parlamentarischen Rats aus der Pfalz bemängelte im August 49, dass das Grundgesetz kein „Bundeslied“ vorsehe und schlug Adenauer die 3. Strophe des 'Deutschlandliedes' als Nationalhymne vor. Als Kanzler Adenauer daraufhin bei einer Veranstaltung in Berlin die Gäste zum Singen dieser Strophe des Lieds aufforderte, empfanden Viele das als Affront. Der „Hymnenstreit“ war geboren und konnte erst 1952 durch Adenauer und Bundespräsident Heuß beigelegt werden.

    Wolfgang Hoffmann zeichnet in seinem Vortrag die Ereignisse des sog. Hymnenstreits nach und liefert interessante Hintergrundinformationen.

    Der Vortrag findet im Vortragsraum der Volkshochschule (Haus der Bildung, Bergstraße 13) statt.

    Dienstag, 05.03.2024 / 18:00-20:00 Uhr

    Geschäftsstelle Kamen I Bergstr. 13 I 59174 Kamen

    Eine Anmeldung vor Kursbeginn ist obligatorisch. Anmeldungen nimmt die VHS online (www.vhs-kamen-boenen.de) sowie telefonisch entgegen.

    Kontakt: VHS Kamen-Bönen - Geschäftsstelle Kamen I Bergstr. 13 I 59174 Kamen - Tel.: 02307/ 92420-51

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