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Kamen. In einem schriftlichen Abstimmungsverfahren entscheiden die Delegierten des Verbandstages des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) über den vom Verbands-Fußball-Ausschuss empfohlenen Saisonabbruch im westfälischen Amateurfußball. Bis zum 8. Juni sind insgesamt 149 Delegierte aus den 29 FLVW-Kreisen aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Das Ergebnis wird am Dienstag, 9. Juni veröffentlicht.
Am Dienstag, 26. Mai, Mittwoch, 27. Mai und Freitag, 29. Mai haben die Delegierten in Videokonferenzen zunächst die Möglichkeit, Fragen an das Präsidium, den VFA und an die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stellen. Sowohl das Präsidium als auch die Ständige Konferenz - bestehend aus den Präsidiumsmitgliedern und den Kreisvorsitzenden - haben sich in den vergangenen Wochen eindeutig dafür ausgesprochen, der vom VFA ausgearbeiteten Empfehlung zum Saisonabbruch mit Wertung (Aufsteiger nach Quotientenregel / zusätzlicher Aufstieg des Hinrunden-Besten, sofern dieser vom aktuellen Tabellenführer abweicht / keine Absteiger) zu folgen.
"Der Verbandstag ist unser höchstes Gremium und muss eine so weitreichende Entscheidung wie einen Saisonabbruch demokratisch legitimieren. Der FLVW hat sich seit Beginn der Pandemie sehr offen und transparent mit seinen Vereinen, Kreisen und Gremien ausgetauscht. Das schriftliche Abstimmungsverfahren der Delegierten des Verbandstages ist nun der letzte Schritt dieses Prozesses. Für den 9. Juni hoffen wir - vor allem im Sinne der Vereine - auf ein Votum, das Planungssicherheit schafft", sagt FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski.
Bis zum 8. Juni (24 Uhr) müssen die Stimmzettel im SportCentrum Kaiserau eingegangen sein. Am Dienstag, 9. Juni folgt die Auszählung der Stimmen durch die Zählkommission. Im Anschluss wird das Ergebnis veröffentlicht.
Archiv: Außerordentlicher Verbandsjugendtag entscheidet über Saisonabbruch und -abschluss
Kamener Fußballvereine: Wiederaufnahme des Trainings nicht vor dem 30. Mai
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Auch beim SuS Kaiserau bleibt der Platz zu den Trainingszeiten erst einmal weiterhin leer - Ende Mai soll die Lage neu bewertet werden. Foto: SuS Kaiserauvon Alex Grün
Kamen. Für die fünf Kamener Fußball-Klubs steht fest, dass vor dem 30. Mai kein Trainingsbetrieb aufgenommen wird - oder vielmehr: aufgenommen werden kann.
Am Mittwoch tauschten sich Vertreter von SuS Kaiserau, Kamener SC, BSV Heeren, VfL Kamen und TSC Kamen über die aktuelle Entwicklung aus. Man sehe sich organisatorisch momentan nicht in der Lage, die umfangreichen Hygienevorschriften, die derzeit gültig sind, umzusetzen. "Wer wolle die Verantwortung dafür übernehmen, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden? Was geschieht, wenn es eine Infektion gibt, die auf den Trainingsbetrieb zurückzuführen ist? Findet sich überhaupt im Verein eine Person, die als fester Ansprechpartner für die Umsetzung eines Hygienekonzeptes alle Vorschriften kontrolliert und den kompletten Verwaltungsaufwand stemmen kann?" - Fragen über Fragen, die sich der Vorstand stellte, bevor für die Vereine feststand: es kann nicht klappen. Begründet wurde die Entscheidung auf der SuS-Homepage mit sechs Kontra-Argumenten: Erstens sei Fußball ein Kontaktsport und damit vor dem vorläufigen Stichtag 30. Mai per Erlass strikt verboten. Zweitens dürften die Sanitäranlagen und das Vereinsheim vor besagtem Termin nicht genutzt werden. Drittens: die Umsetzung der Empfehlungen des Landessportbundes seien extrem umfangreich, davon könne sich jeder mit einem Blick in das Schreiben selbst überzeugen. Viertens werde derzeit ein Hygienekonzept erstellt, welches vor der Wiedereröffnung der Sportanlagen erst seitens der Stadt genehmigt werden müsse. Des Weiteren sei für den Verein nicht plausibel, dass vom Verein trainiert werden darf, während der Schulsportbetrieb nicht stattfindet. Außerdem wolle man aufgrund der Vielzahl der Vereinsjunioren kein Team benachteiligen. "Viele Sportverbände haben Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die durchdacht sind", so die Vereine unisono. Das Problem aber sei, dass die Kinder und Jugendlichen seit neun Wochen zuhause waren und dementsprechend "unter Dampf" stehen. "Wenn sie wieder auf den Sportplatz dürfen, wollen sie sicherlich nicht 60 bis 80 Minuten in einem für sie abgesteckten Quadrat mit dem Ball dribbeln oder Kraftübungen machen", heißt es seitens der Vereine. Diese haben nun vereinbart, sich am 30. Mai erneut auszutauschen und die Situation neu zu bewerten. Sie gehen aber jetzt schon davon aus, dass auch nach der Kontaktsporterlaubnis ein Trainingsbetrieb nur gewährleistet werden kann, wenn für die Vereine Vorschriften und Anforderungen weiter gelockert würden. Die Vorstände bitten alle Mitglieder und auch deren Eltern um Verständnis für die Maßnahme. Man wisse, dass der Wunsch bei einigen Mitgliedern in den Klubs groß ist, wieder auf den Platz zurückzukehren. "Doch", so die Vereine, "derzeit ist es einfach - noch - nicht umsetzbar".
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Kamen. Auch die Fußballjugend folgt dem Votum der Vereine. Der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) schlägt in seiner Empfehlung den Abbruch der Saison vor. Bis zum 9. Juni soll der Außerordentliche Verbandsjugendtag darüber entscheiden.
"Am heutigen Dienstag haben wir die Beschlussvorlage für den Saisonabschluss 2019/2020 an die Delegierten des außerordentlichen Verbandsjugendtages verschickt", informiert Harald Ollech, Vorsitzendes des Verbands-Jugend-Ausschusses. "Die COVID-19-Pandemie hat uns auch im organisierten Sport vor eine sehr große Herausforderung gestellt", so FLVW-Vizepräsident Jugend Holger Bellinghoff. "Wir sind dem eindeutigen Votum der FLVW-Vereine dankbar, denn dies war ein klarer Auftrag für den Verbands-Jugend-Ausschuss und die 29 Kreis-Jugend-Ausschüsse".
Ein intensiver Austausch der fachlich zuständigen Mitglieder des Verbands-Jugend-Ausschusses mit den Kreis-Jugend-Ausschüssen ist der Beschlussvorlage vorausgegangen. "Bei der Umsetzung streben wir einen möglichst großen Einklang mit dem Seniorenfußball an. Dennoch haben wir im Kinder- und Jugendspielbetrieb altersspezifische Besonderheiten und unterschiedliche Spielsysteme zu berücksichtigen", stellt Holger Bellinghoff die Zielsetzungen heraus.
Folgende Grundsätze sind in der Beschlussvorlage enthalten:
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der strikten Umsetzung behördlicher Anordnungen ist eine ordnungsgemäße Austragung aller offenen Meisterschaftsspiele und ggfls. erforderlicher Entscheidungsspiele 2019/2020 nicht mehr umsetzbar. Der Schutz der Gesundheit aller Aktiven, der Trainer/innen, Betreuer/innen und auch der Eltern sowie Zuschauer hat höchste Priorität. Die Organisation des Kinder- und Jugendspielbetriebes orientiert sich zudem bei der Terminierung allgemein und eines Saisonabschlusses grundsätzlich an den Sommerferien NRW.
Gemäß dem Vereinsvotum soll die Saison 2019/2020 abgebrochen und gewertet werden.
Im Falle des Saisonabbruchs werden in der Saison 2019/2020 in den Jugendspielklassen keine sportlichen Absteiger ermittelt. Mannschaften, die zum Zeitpunkt der Einstellung des Spielbetriebes am 13.03.2020 bereits zurückgezogen wurden, sind und bleiben aber Absteiger.
Was für die Abstiegsregelung simpel ist, gilt jedoch nicht für die Aufstiegsregelungen. Hier sind zusätzliche Besonderheiten in den Spielsystemen und der Spielklassenstruktur zu beachten:
Bei den A- und B-Junioren ist der Aufstieg aus der Westfalenliga zur Bundesliga von der Entscheidung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) abhängig. Hier liegen dem außerordentlichen Bundesjugendtag und Bundestag Entscheidungsvorlagen für den 21. bzw. 25. Mai 2020 vor.
Für den Aufstieg der C-Junioren bzw. der B-Juniorinnen in die Regionalliga steht der Verbands-Jugend-Ausschuss im Austausch mit dem Westdeutschen Fußball-Verband (WDFV).
Auch in den vorgenannten Spielklassen strebt der FLVW ein Aufstiegsrecht an.
Für die Ermittlung von Aufsteigern findet grundsätzlich die Quotientenberechnung Anwendung:
1. Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)
2. Tordifferenz geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)
Welche Spiele in die Berechnung mit einfließen, ist abhängig vom jeweiligen Spielsystem:
Insbesondere ist zwischen "klassischem" Auf- und Abstieg mit Hin- und Rückrunde und "zweigeteilter" Saison mit z. B. Qualifikationsrunden/Findungsrunden und einer Meisterrunde zu unterscheiden.
Bei der klassischen Spielrunde werden alle ausgetragenen und in der aktuellen Wertung (13.03.2020) befindlichen Spiele in die Berechnung einbezogen. Innerhalb der überkreislichen Spielklassen gibt es für die "Quotienten-Herbstmeister" eine Härtefallregelung. Ausgenommen hiervon ist der mögliche Aufstieg in Spielklassen den DFB bzw. WDFV.
Auf Kreisebene werden bei einer zweigeteilten Saison grundsätzlich die Spiele der Qualifikationsrunde staffelübergreifend gewertet. "Eine Vermischung von Qualifikationsrunden und Meisterrunden ist im Regelfall nicht zielführend, da oftmals Mannschaften der Meisterrunden noch gar kein Spiel dieser Runde ausgetragen haben", erläutert Ollech den Sonderfall und ergänzt: "Ziel war auch hier eine möglichst einheitliche Regelung für alle FLVW-Kreise".
"Die Aufstiegsrunden zu den A-, B, C- und D-Junioren sowie B-Juniorinnen-Bezirksligen entfallen 2019/2020 und jeder Kreis kann einen Direktaufsteiger melden", erläutert Stefan Korweslühr, Koordinator Spielbetrieb im Verbands-Jugend-Ausschuss, die Grundausrichtung. Bei den B-Juniorinnen gilt auf Grund des kreisübergreifenden Spielbetriebes das Aufstiegsrecht für die jeweilige Staffel. Die Ermittlung der Aufsteiger erfolgt durch die Quotientenberechnung und unter Berücksichtigung des Spielsystems durch den jeweiligen Kreis-Jugend-Ausschuss. "Gerade aufgrund der unterschiedlichen Spielsysteme ist eine zusätzliche Härtefallregelung für 'Herbstmeister' und den Aufstieg in die Bezirksligen nicht möglich", macht Stefan Korweslühr deutlich, dass der direkte Aufstieg bereits eine absolute Ausnahmeregelung im Jugendspielbetrieb darstellt.
Beim Spielbetrieb bis E-Junioren und bis C-Juniorinnen gibt es im Regelfall keine Auf- und Abstiegsregelung. Daher wird den KJA empfohlen, eine Neuplanung der Saison 2020/2021 auf Grundlage bisheriger Praxis vorzunehmen.
"Der vorzeitige Saisonabschluss 2019/2020 liegt nun in einer Beschlussvorlage dem außerordentlichen Verbandsjugendtag im Umlaufverfahren vor", stellt Thomas Harder, Koordinator Rechtsfragen im Verbands-Jugend-Ausschuss heraus, dass erst mit Auszählung der Abstimmung Rechtswirksamkeit besteht. "Gerade in der jetzige Zeit ist aber ein gesunder Optimismus wichtig", so Harder.
"Mit Verkündung des Abstimmungsergebnisses am 9. Juni 2020 erhoffen wir uns und insbesondere unseren Vereinen Planungssicherheit für die Saison 2020/2021", setzt Holger Bellinghoff den nächsten wichtigen Meilenstein.
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Kamen. Die Jungen 18-Mannschaft des Tischtennisvereins DJK Germania Kamen hat als Nachrücker den Aufstieg in die Bezirksklasse geschafft. Durch den erreichten dritten Tabellenplatz in der Kreisliga wird der Verein in der kommenden Saison nun auch wieder im Nachwuchsbereich auf Bezirksebene vertreten sein. Eine durchweg geschlossenen Mannschaftsleistung sowie starke Unterstützung aus der Jungen 15-Mannschaft runden diesen überraschenden Saisonabschluss ab. Die jungen Talente freuen sich schon auf die kommenden Herausforderungen.
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Kamen. Nach den neuen behördlichen Vorgaben vom 06.05.2020 hat sich das Erweiterte Präsidium des WTV am 07.05.2020 intensiv zur SommerWettspielrunde 2020 beraten. Keine leichte Aufgabe für alle Beteiligten. Es wurde sehr konträr diskutiert – aus gesundheitlicher, sportlicher und finanzieller Sicht. In genau dieser Reihenfolge lag unsere Gewichtung.
Um den westfälischen Tennisvereinen in der aktuellen Situation eine Orientierung zu geben, haben der Westfälische Tennis-Verband und seine Bezirke, natürlich vorbehaltlich der weiteren Entwicklung, eine letztendlich mehrheitliche Entscheidung getroffen. Die Sommer-Wettspielrunde findet statt, sie wird aber zur ´Übergangssaison 2020` erklärt, mit folgenden Festlegungen:
➢ Die Durchführung der ´Übergangssaison 2020` richtet sich streng nach den behördlichen Vorgaben, wie u.a. Hygiene- und Abstandsregelungen.
➢ Die ´Übergangssaison 2020` (alle Mannschaften ab der Westfalenliga abwärts) wird auf Basis der aktuell bereits eingeteilten Gruppen und Ligen sowie der angepassten Terminplanung beginnend ab dem 8. Juni 2020 durchgeführt. Der Verband behält sich vor, bei vermehrten Mannschaftsabmeldungen Anpassungen in den eingeteilten Gruppen vorzunehmen. Alle Spieltermine werden bis Ende Mai im nuLiga-Portal veröffentlicht. Die Rahmenspielpläne/Termine sind zudem im Anhang und auf der WTVHomepage (www.wtv.de) zu finden.
➢ Es werden die Meister/Aufsteiger in den einzelnen Ligen/Klassen offiziell ausgespielt, die Wertung für die Leistungsklassen (LK) sowie die DTB-Rangliste kommen uneingeschränkt zum Tragen.
➢ Der Verband setzt in allen Ligen und Klassen in der ´Übergangssaison 2020` den Abstieg aus. Auch abgemeldete Mannschaften behalten die Ligazugehörigkeit für die Saison 2021.
➢ Vereine können Erwachsenen-Mannschaften, die aufgrund der derzeitigen Situation nicht am Spielbetrieb teilnehmen wollen, ohne Sanktionen bis zum 20. Mai zurückziehen. Hierfür wird das nuLiga-Portal für die Vereinsadministratoren nochmals bis zum 20. Mai geöffnet.
➢ Da die Jugend-Mannschaften erst nach den Sommerferien beginnen, gilt hier folgender Abmeldungszeitraum: 01. Juni – 12. Juni 2020. Die Abmeldung hat ausschließlich an die folgende Mailadresse zu erfolgen:
➢ Spieler von zurückgezogenen Mannschaften, die trotzdem am Spielbetrieb teilnehmen möchten, können in einer anderen Mannschaft desselben Vereins gemeldet werden. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte bis zum 20. Mai per Mail an:
➢ Für zurückgezogene Mannschaften werden nur 50% des Mannschaftsnenngeldes eingezogen. ➢ Zudem bietet der WTV den Vereinen die Möglichkeit, Begegnungen im beiderseitigen Einverständnis flexibel bis zum 27.09.2020 zu verlegen und vom vorgegebenen Spielplan abzuweichen. Um die Auslastung an Spieltagen mit mehreren Mannschaften entzerren zu können, rät der WTV zu flexiblen Startzeiten der Begegnungen (z.B. 09:00 Uhr & 14:00 Uhr).
➢ Der WTV behält sich vor, aufgrund von behördlichen Anordnungen, die Auswirkungen auf die WTVWettspielordnung haben können, diese anzupassen.
Der Mannschaftsspielbetrieb ist ein ganz entscheidender Faktor für die sozialen Interaktionen im Verein. Somit wollen wir den Vereinen, den Mannschaften und den einzelnen Spielern, die auf diese tragende Säule des Tennissports nicht verzichten wollen, die Möglichkeit dazu geben. Ebenso halten wir es in der aktuellen Situation für wichtig, dass Vereine und einzelne Mannschaften je nach ihrer individuellen Situation ohne sportliches Risiko selbst entscheiden können, ob sie am Sommer-Spielbetrieb 2020 teilnehmen wollen oder nicht.
Weitere Informationen in Bezug auf LK- / Ranglistenturniere werden wir ebenfalls in Kürze versenden. Hierzu bedarf es allerdings noch einer gezielten Abstimmung mit dem DTB.
Die Zusammenarbeit im Team, in dieser für den Tennissport sehr schwierigen Lage, war am letzten Donnerstag von grundlegender Bedeutung. Mit gegenseitigem Verständnis, Akzeptanz und Toleranz für teilweise sehr konträre Meinungen sind wir – die drei NRW-Tennisverbände (Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen) sowie die WTV-Bezirksvorstände - zu dieser mehrheitlichen Entscheidung gekommen.
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