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Renovierungsarbeiten im Hotel Stadt Kamen

am . Veröffentlicht in Markt Kamen [AD]

Hotel1318cvIm bisherigen Frühstücksraum entsteht derzeit ein neuer Gesellschaftraum für rund 20 Personen. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.devon Christoph Volkmer

Kamen. 2015 sind im Hotel Stadt Kamen alle 30 Gästezimmer renoviert worden. Aktuell läuft die nächste Phase der Neugestaltung im Erdgeschoss des Hotels. So ist als erste Maßnahme der Bereich für das Frühstücksbuffet an einen neuen und doppelt so großen Ort verlegt worden. Wegen weiterer Renovierungsarbeiten wird das Restaurant ab Montag, 5. März, vorübergehend bis Freitag, 9. März, geschlossen.

Da, wo bislang die Gäste des Hotels das reichhaltige Frühstücksbuffet genossen haben, laufen die Arbeiten gerade auf Hochtouren. Statt dem aufgrund der stetig steigenden Nachfrage an Übernachtungsgästen mittlerweile etwas zu klein gewordenen Frühstücksbereich wird sich hier künftig ein Gesellschaftraum für rund 20 Personen für kleinere Tagungen oder Familienfeiern befinden.

Der neue Platz für die Einnahme des Frühstücks befindet nun sich im hinteren Bereich des Restaurants, hier sind die Renovierungsarbeiten, zu denen auch die Anbringung eines neuern Bodenbelags gehört, bereits abgeschlossen. „Das Ganze ist hier für unsere Gäste viel großzügiger und übersichtlicher. Mittags und Abends nutzen wir diesen Bereich weiterhin als Restaurant“, sagt Inhaberin Heike Schaumann. Die dahinter angrenzenden Räumlichkeiten - Hotel2318cvAm neuen Standort wird das reichhaltige Frühstücksbuffet noch übersichtlicher präsentiert. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.de besser bekannt als Kamener Stuben - haben im Januar ebenfalls bereits eine optische Frischzellenkur erhalten.

Stolz ist die Hotelchefin auf den bereits verlegten elastischen Bodenbelag im Bereich des neuen Frühstückbereiches: „Der ist schallschluckend und extrem unempfindlich - da kann auch schon mal ein Messer runterfallen, ohne das gleich etwas kaputt geht“.

Neben dem erfolgreich vollzogenen Umzug des Frühstücksbuffets stehen in der nächsten Woche weitere Arbeiten im Restaurant- und Empfangsbereich an, bei denen unter anderem die Rezeption verlegt und die große Theke im Restaurant gegen eine neue ersetzt wird. Wegen dieser Renovierungsarbeiten ist das Restaurant vom 5. März bis 9. März geschlossen.

Endspurt für “Kamen geht shoppen“

am . Veröffentlicht in Markt Kamen [AD]

Shop1 218CVNoch bis Samstag kann bei allen teilnehmenden Händlern, die bei “Kamen geht shoppen“ teilnehmen, gespart werden. Auch Nova auf der Weststraße macht mit. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.de

Shop2 218CVIm Photoshop Bisdorf gibt es Rabatt auf Gutscheine für Studio-Fotoshootings. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.de Kamen. Eisige Zeiten? Nicht bei den Kamener Händlern, die sich noch bis einschließlich Samstag, 3. März, an der Aktionswoche “Kamen geht shoppen“ beteiligen. 21 Geschäfte in der Innenstadt und im gesamten Stadtgebiet sind in diesem Jahr dabei und haben jede Menge an Angeboten vorbereitet.

Die Palette an Vorteilen, die es exklusiv nur im Rahmen der „Shopping Week“ gibt, ist gewohnt vielseitig. Viele etablierte Geschäfte gewähren ihren Kunden einen prozentstarken Rabatt auf den kompletten Einkauf, andere Geschäftsleute geben einen Preisnachlass auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungsangebote.

„Die Resonanz auf die Aktionswoche war innerhalb der ersten Tage trotz der Kälte draußen schon richtig gut. Das liegt nicht nur an den unterschiedlichen Angeboten, sondern auch daran, dass man sich in den Geschäften nicht zuletzt wegen der individuellen Beratung einfach gut aufgehoben fühlt“, sagt Foto-Experte Ralph Bisdorf.

Nie war es einfacher als in diesem Jahr, einen Rabatt in Anspruch nehmen zu können, denn in den teilnehmenden Geschäften gibt es erstmals eine Shopping Card. Diese ist innerhalb der laufenden Aktionswoche gratis in den beteiligten Geschäften erhältlich. Mit der Vorlage der Karte können sich die Kunden problemlos die jeweiligen Vorteile bei allen teilnehmenden Händlern sichern.

Mehr Informationen unter www.kamen-geht-shoppen.de >>>

 

Blau ist die Farbe des Jahres 2018: Roller, Mofa und Co. brauchen ab dem 1. März ein neues Versicherungskennzeichen

am . Veröffentlicht in Markt Kamen [AD]

mielke218k2Agenturleiterin Anna Mielke (2.v.r.) und ihr Team der DEVK-Geschäftsstelle an der Weststr. 46b in Kamen

Kamen. Das neue Versicherungsjahr für Roller, Mopeds, Mofas und Kraftfahrstühle beginnt am 1. März 2018. Es ist an der Zeit sich am besten jetzt schon um ein neues Kennzeichen, pünktlich zum Wechsel des Versicherungsjahres zu kümmern. In der DEVK-Geschäftsstelle an der Weststr. 46b in Kamen, sind diese schon ab 56 Euro erhältlich.

Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün.

Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar.

Besser lokal beraten: Agenturleiterin Anna Mielke und ihr Team in der DEVK-Geschäftsstelle an der Weststr. 46b in Kamen, hilft privaten und gewerblichen Kunden bei Themen wie Versicherung, Vorsorge, Immobilienfinanzierung und Vermögen. Individuelle Beratung und persönliche Betreuung sind das Erfolgskonzept für optimal angepasste Versicherungskonzepte.
Die Geschäftsstelle an der Weststr. 46b in Kamen ist zu folgenden Öffnungszeiten, sowie nach Vereinbarung, erreichbar: Mo - Fr von 09:00-13:00 Uhr, Mo + Do von 15:00-18:00 Uhr, Tel. 0 23 07 / 9 24 050

Infobox: Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungs-Kennzeichen?
• Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
• Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 bis max. 45 km/h;
• Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h;
• Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge-schwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³;
• E-Roller, mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit;
• Motorisierte Krankenfahrstühle;
• Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

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