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Blau ist die Farbe des Jahres 2018: Roller, Mofa und Co. brauchen ab dem 1. März ein neues Versicherungskennzeichen

am . Veröffentlicht in Markt Kamen [AD]

mielke218k2Agenturleiterin Anna Mielke (2.v.r.) und ihr Team der DEVK-Geschäftsstelle an der Weststr. 46b in Kamen

Kamen. Das neue Versicherungsjahr für Roller, Mopeds, Mofas und Kraftfahrstühle beginnt am 1. März 2018. Es ist an der Zeit sich am besten jetzt schon um ein neues Kennzeichen, pünktlich zum Wechsel des Versicherungsjahres zu kümmern. In der DEVK-Geschäftsstelle an der Weststr. 46b in Kamen, sind diese schon ab 56 Euro erhältlich.

Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün.

Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar.

Besser lokal beraten: Agenturleiterin Anna Mielke und ihr Team in der DEVK-Geschäftsstelle an der Weststr. 46b in Kamen, hilft privaten und gewerblichen Kunden bei Themen wie Versicherung, Vorsorge, Immobilienfinanzierung und Vermögen. Individuelle Beratung und persönliche Betreuung sind das Erfolgskonzept für optimal angepasste Versicherungskonzepte.
Die Geschäftsstelle an der Weststr. 46b in Kamen ist zu folgenden Öffnungszeiten, sowie nach Vereinbarung, erreichbar: Mo - Fr von 09:00-13:00 Uhr, Mo + Do von 15:00-18:00 Uhr, Tel. 0 23 07 / 9 24 050

Infobox: Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungs-Kennzeichen?
• Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
• Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 bis max. 45 km/h;
• Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h;
• Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge-schwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³;
• E-Roller, mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit;
• Motorisierte Krankenfahrstühle;
• Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

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