Boule - Sport: Vereinsmeisterschaft im Triplette

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Foto: Boule - Sport - Vereinsmeisterschaft im Triplettevon Reinhard Hasler

Kamen. Ute Katthöfer, Sarah Hasler und Tobias Ungermann erkämpften sich den Sieg bei den diesjährigen Boule-Vereinsmeisterschaften im Triplette, die der 1. Pétanque Clubs 99 Kamen am vergangenen Sonntag auf seiner Anlage an der Gesamtschule durchführte. In einem hochklassigen Finale besiegten sie Dagmar Prott, Jürgen Senne und Reinhard Hasler mit 13 : 1 und sicherten sich so den diesjährigen Titel.

Insgesamt nahmen bei ausgesprochen gutem Wetter 27 Spielerinnen und Spieler an dieser Meisterschaft teil, die vor Beginn des Turnieres vom 1. Vorsitzenden Manfred Rutke begrüßt wurden. Nach 4 bzw.5 zum Teil sehr spannenden Vorrundenspielen in 2 Gruppen kam es im Halbfinale zu folgenden Begegnungen und Ergebnissen: Ute Katthöfer, Sarah Hasler und Tobias Ungermann gegen Lais Katthöfer, Angelika Lukat und Holger Patzelt 13 : 10 und Dagmar Prott, Jürgen Senne und Reinhard Hasler gegen Petra Bierhoff, Michael Kulinna und Rolf Katthöfer 13 : 11.

Wieder einmal, so waren sich alle Teilnehmer aber auch Gäste einig, eine gelungene Veranstaltung mit Rekordbeteiligung, bei der auch das gesellige Miteinander eine große Rolle spielte. Besonders erwähnenswert ist noch, dass es Tobias Ungermann in diesem Jahr schaffte, alle drei Vereinsmeisterschaften (Einzel, Doppel und jetzt Triplette) zu gewinnen.

Das Foto zeigt die Teilnehmer am Halbfinale und Finale, dabei die beiden Jüngsten bei diesem Turnier, Amy und Lais Katthöfer.

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Tolles Turnier mit gutem Ergebnis

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Berlin/Kamen. Beim diesjährigen Werner-Seelenbinder-Gedächtnisturnier in Berlin (vom 05.10. – 07.10.12) konnten die Spielerinnen des TVG Kaiserau mit ihren Auswahlmannschaften überzeugen.

Die Westfalenauswahl des Jahrgangs 1996/97 konnte in ihren Vergleichen mit den Auswahlen aus Hessen, Moskau, Berlin, Schleswig-Holstein sowie den Teams der Hypo Niederösterreich und den MGA Fivers Wien einen guten 6. Turnierplatz erreichen. Der Turniersieg ging hier an die Vertretung des DHC Slavia Prag, die das Finale gegen den Frankfurter HC gewinnen konnte.

Die Westfalenauswahl des Jahrgangs 1998/99 erreichte den 3. Platz und zeigte dabei eine gute Leistung. Gegen den späteren, ungeschlagenen Turniersieger des HV Bayern gab es in einem tollen Spiel ein knappe 13:14 Niederlage. Auch das zweite Spiel ging leider an die Vertretung des HV Berlin ´98. Die Spiele gegen den HV Brandenburg, HV Berlin ´99 und die Vertretung des TJ Spartak Trebic (CZ) wurden deutlich gewonnen und so der gute 3. Platz gesichert.

Aus den Reihen des TVG Kaiserau waren Jenny Fastnacht und Elisa Grünzig für die Westfalenauswahl Jg. 96/97 und Lisa Schmidt, Corinna Kopp und Marie Borgolte für die Westfalenauswahl Jg. 98/99 nominiert.

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Infoveranstaltung "Kein Kind zurücklassen"

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Logo: "Kein Kind zurücklassen"Infoveranstaltung für Kooperationspartner

Kreis Unna. Kein Kind zurücklassen - so lautet der Titel des Landesprojektes, an dem die Städte Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Werne, die Kreisstadt Unna sowie der Kreis Unna gemeinsam mit ihrem Modellvorhaben "Brücken für Familien" teilnehmen.

In den beteiligten Kommunen wurden in den Jugendämtern, dem Gesundheits- und Bildungsbereich sowie beim Jobcenter Kreis Unna zusammen mit den beteiligten Akteuren bereits diverse Angebote, Aktivitäten und Netzwerke entwickelt. Im Modellvorhaben sollen diese Präventionsangebote vor Ort miteinander verbunden und weiterentwickelt werden. Ziel ist es, auf Dauer alle Kinder und Jugendlichen in den vorhandenen Netzen aufzufangen. Dazu müssen die Kräfte und Institutionen, die im Kreis mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten, noch weiter ins Gespräch kommen.

Den Auftakt hierzu macht eine Informationsveranstaltung am Mittwoch, 17. Oktober von 14 bis 17.30 Uhr in der Erich-Göpfert-Stadthalle in Unna, zu der die kreisweiten Kooperationspartner herzlich eingeladen sind. Neben Informationen über das Landesprojekt geht es insbesondere um das konkrete Modellvorhaben "Brücken für Familien" der Kommunen im Kreis Unna.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.keinkindzuruecklassen.de.

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Spatenstich: Schallschutzwände gegen Bahnlärm

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Foto: Spatenstich zur Lärmsanierung entlang der Bahnstrecke im Kamener Stadtgebiet (C) Christoph Volkmer für KamenWeb.devon Christoph Volkmer

Kamen. Seit 1999 wird die sogenannte "Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes" von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang bereits vorhandener Schienenwege umzusetzen. Ab Ende 2013 sollen nun auch die Kamener Bürger von diesem Programm profitieren. Denn unweit des Bahnhofs fand jetzt der erste Spatenstich für den Bau von Schallschutzwänden statt, die dann Ende nächsten Jahres fertig sein sollen.

„Durch die Wände werden rund 120 nach den Kriterien der Förderrichtlinie direkt betroffene Wohnungen erheblich vom Lärm entlastet“, sagte Peter Winter, der Leiter des Gesamtprojekts "Lärmsanierung" bei der Bahn. In Kamen werden insgesamt drei Wände mit einer Länge von 1.619 Metern entstehen. Im Stadtbereich der Sesekestadt werden die Wände zum Teil aus Gabionen, also mit Steinen gefüllte Drahtkörben bestehen, während in den übrigen Bereichen Leichtmetallelemente eingebaut werden. Auch die weiter hinten liegenden Häuser und Wohnungen sollen nach Beendigung der Arbeiten von der Wirkung der zwei bis drei Meter hohen Wände profitieren. Neben den drei Schallschutzwänden in Kamen wird zusätzlich eine weitere, 1.287 Meter lange "Mauer" in Holzwickede errichtet. Die gesamten Investitionen für diesen aktiven Schallschutz belaufen sich auf etwa 4,9 Millionen Euro.

Für den obligatorischen ersten Spatenstich fand sich neben Bahn-Projektleiter Peter Winter auch die heimische Polit-Prominenz mit der Landtagsabgeordneten Ina Scharrenbach, Bürgermeister Hermann Hupe, Oliver Kaczmarek und Friedrich Ostendorff (beide Mitglieder des Bundestags) ein. Aufgrund der Gegebenheiten muss der Bau der Schallschutzwände primär vom Gleis aus in der Nacht in Sperrpausen erfolgen. Die Bahn bittet die Anwohner daher schon im Vorfeld um Verständnis für die optischen und akustischen Warnsignale, die zur Absicherung der Bauarbeiter erforderlich sind.

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Spürsinn gefragt

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Verkehrsbezeichnungen von Lebensmitteln

Kamen. Wer Proseccoschinken, Ziegenkäse oder Kalbswiener kauft, muss mit einem guten Spürsinn oder hellseherischen Fähigkeiten ausgestattet sein. Denn da, wo ein bestimmter Bestandteil des Produkts auf der Verpackung besonders betont wird, ist sie als Hauptzutat noch längst nicht drin. Ziegenkäse etwa kann überwiegend aus Kuhmilch hergestellt sein. Und Kalbswiener müssen nur 15 Prozent Kalbfleisch enthalten. Was tatsächlich an Zutaten und Inhaltsstoffen in verarbeiteten Lebensmitteln enthalten ist, darüber soll die Verkehrsbezeichnung – der offizielle Name des Lebensmittels – informieren. „Die verbindlichen Bezeichnungen werden auf den Lebensmitteln jedoch häufig von Phantasienamen und Übertreibungen überlagert und zudem klein und unscheinbar an die Seite gedrängt“, kritisiert Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen: „Ohne Drehen und Wenden sollten Verbraucher jedoch sofort erkennen können, welches Produkt sie in den Händen halten. Dazu müssen künftig auf jeder Verpackung eindeutige Angaben gemacht und auf der Vorderseite platziert werden“, so die Forderung der Verbraucherschützer. 
Sinn und Zweck von Verkehrsbezeichnungen: Die offizielle Produktbezeichnung muss auf der Verpackung angegeben sein: Sie soll darüber informieren, was eigentlich in der Packung steckt. Auf diese Weise sollen Kunden Fruchtsaft von Nektar oder Käse von Schmelzkäse unterscheiden können. Für einen Teil der Lebensmittel ist die Verkehrsbezeichnung gesetzlich vorgeschrieben. So ist laut Käseverordnung definiert, welcher Käse als „Camembert“ bezeichnet werden darf. Die Butterverordnung gibt vor, was „Deutsche Markenbutter“ ist. Die Konfitürenverordnung unterscheidet „Marmelade“ von „Konfitüre“. Fehlen gesetzliche Vorgaben, werden Lebensmittelprodukte entweder nach allgemeinen Verkehrsauffassungen als „Schinken“ oder „Vollkornbrot“ benannt. Vielfach wird die Beschaffenheit der Produkte auch in besonderer Weise beschrieben.

Ausführliche Informationen zu den Verkehrsbezeichnungen bei Lebensmitteln sind in der Kurzinformation „Einkaufshilfe oder schöne Worte?“ der Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt.
Die kostenlose Broschüre gibt es im Internet unter www.vz-nrw.de/verkehrsbezeichnung oder in der Beratungsstelle Kirchstraße 7 in Kamen.

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Gemeindebücherei ändert Öffnungszeiten

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von Marie Fuhr

Kamen. Die Ev. öffentl. Gemeindebücherei macht in diesem Jahr keine Herbstferien, ändert aber dauerhaft die Öffnungszeiten:
Ab Dienstag, 16.Oktober 2012 beginnt die Ausleihe auf vielfachen Leserwunsch sowohl dienstags als auch mittwochs bereits um 15:00 und endet um 17:00. Freitags und sonntags bleiben die Öffnungszeiten unverändert.

Öffnungszeiten ab 16.10.2012
Di 15:00 - 17:00
Mi 15:00 - 17:00
Fr 14:00 - 15:00
So 10:45 - 11:15

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Kinder-Uni Spezial für Wirtschaftsfüchse

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Kreis Unna. Die beliebte Kinder-Uni-Reihe des Kreises Unna bekommt Zuwachs: Erstmals in diesem Jahr wird zusätzlich zu den üblichen Vorlesungen auch die "Kinder-Uni Spezial" angeboten.

Die neue Vorlesungsreihe hält, was der Name verspricht: Die jungen "Studenten" erfahren in den insgesamt vier Veranstaltungen viel Interessantes und Wissenswertes rund um ein spezielles Thema und können sich so auf diesem Gebiet zu echten Experten entwickeln. In der ersten Spezialreihe geht es um "Nachhaltiges Wirtschaften". Die beiden Vorlesungen dieses Halbjahres finden statt am 26. Oktober in der Volksbank Unna, Nordring 4 und am 7. Dezember im SportCentrum Kamen-Kaiserau, Jakob-Koenen-Straße 3-5. Beginn ist jeweils um 17 Uhr.

"Wer schon immer wissen wollte, wie die Wirtschaft funktioniert, ist bei der Kinder-Uni Spezial genau richtig", verspricht Martina Bier von der Stabsstelle Planung und Mobilität des Kreises, die die Kinder-Uni-Reihen im Kreis organisiert. In den Vorlesungen wird Prof. Dr. Andreas Hoffjan von der Technischen Universität Dortmund zum Beispiel die Rolle des Geldes als Zahlungsmittel erklären oder beleuchten, warum auch Sport ein Geschäft ist, bei dem manche Spitzensportler ganz besonders gut verdienen.

Bei der Kinder-Uni spezial gelten auch spezielle Regeln. "Im Gegensatz zur normalen Kinder-Uni ist die Teilnehmerzahl für die Spezialreihe auf 100 Kinder begrenzt", erläutert Martina Bier. Deshalb müssen sich Kinder und ihre Begleitpersonen für diese Vorlesungen unter www.kinderuni.kreis-unna.de anmelden. "Zwar ist der Termin am 26. Oktober bereits ausgebucht, aber wer sich über das Anmeldeformular auf die Reserveliste setzen lässt, wird benachrichtigt, falls noch angemeldete Teilnehmer absagen", so Bier.

Wie bei der bekannten Kinder-Uni-Reihe sind auch die Vorlesungen der Kinder-Uni Spezial kostenfrei und geeignet für Kinder im Alter von ca. 8 bis 12 Jahren. Die Teilnehmer erhalten einen "Wirtschaftsführerschein", der bei jeder Veranstaltung abgestempelt wird. Für jeden jungen "Studenten", der mindestens drei der insgesamt vier Vorlesungen besucht hat, gibt es am Ende der Reihe eine Teilnehmerurkunde sowie ein interessantes Wirtschaftsbuch, das bestimmt etwaige noch offene Fragen beantworten wird.

Weitere Informationen zur Kinder-Uni-Spezial und das Halbjahresprogramm für alle Kinder- und Jugend-Uni-Vorlesungen gibt es unter www.kreis-unna.de (Familie & Bildung, Kinder-Uni).

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17. Severinsvesper im Evangelischen Gemeindehaus

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Kamen. Traditionell wird die Severinsvesper einen Tag vor Beginn des Severinsmarktes am Donnerstag, 18. Oktober, veranstaltet. Die Vesper, die in Kooperation mit der evangelischen und katholischen Kirche in Kamen-Mitte durchgeführt wird, findet bereits zum siebzehnten Mal statt und wird in diesem Jahr im evangelischen Gemeindehaus, Schwesterngang 1, ab 19 Uhr durchgeführt. Vorab wird in der Pauluskirche um 18 Uhr ein ökumenischer Gottes-dienst stattfinden.

Zu der Severinsvesper hat Bürgermeister Hermann Hupe gemeinsam mit den Pfarrern Hans-Martin-Böcker und Bernhard Nake eingeladen. Eingeladen wurden Personen aus dem öffentlichen Leben, aus den heimischen Handels- und Handwerksbetrieben, aus der Industrie, den ansässigen Behörden sowie freiberuflich Tätige in Kamen und Schausteller des Severinsmarktes. Außerdem wurden einige Bürgerinnen und Bürger der Stadt nach dem Zufallsprinzip aus der gesamten Einwohnerschaft gebeten teilzunehmen.

Interessierte Kamener Bürgerinnen und Bürger, die ebenfalls an der Severinsvesper teilzunehmen möchten, werden gebeten Kontakt mit Katja Herbold, Tel. 148-1401, aufzunehmen.
Den Erlös der Severinsvesper erhält in diesem Jahr das Perthes-Zentrum Kamen. Mit dem Geld sollen Elemente zur Sinnesförderung in Zimmern und Bädern finanziert werden.

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Elektronische Lohnsteuerkarte kommt etappenweise

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Was Arbeitnehmer beachten müssen

Neustadt. Nachdem die elektronische Lohnsteuerkarte bereits zweimal verschoben wurde,
kommt sie nicht wie geplant zum Januar 2013, sondern etappenweise.
Arbeitgeber haben das gesamte kommende Jahr Zeit, die Lohnabrechnung das
neue Verfahren umzustellen. Worauf Arbeitnehmer sich einstellen und was sie
wegen der erneuten Verschiebung beachten müssen, erläutert der Neue Verband
der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL).

Jährlich zum Jahresende müssen Arbeitnehmer die Besteuerungsmerkmale für
das kommende Jahr prüfen. Dazu gehören die Kinder- und weitere Freibeträge,
die Religionszugehörigkeit, für Alleinerziehende die Steuerklasse II und
für Ehegatten die Steuerklassenkombination IV/IV, III/V oder die IV mit
Faktor. In diesem Jahr müssen Arbeitnehmer zusätzlich beachten, ab wann ihr
Arbeitgeber auf das Verfahren „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
ELStAM“ nutzt. Die Beschäftigten sollen darüber rechtzeitig informiert
werden.

Wenn der Arbeitgeber zunächst noch nicht am neuen ELStAM-Verfahren
teilnimmt, gilt die bisherige, noch aus 2010 stammende Lohnsteuerkarte oder
die vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung weiter. Die bisherige
Steuerklasse und alle Freibeträge bleiben deshalb bestehen. Arbeitnehmer
müssen nur dann Änderungen beim zuständigen Finanzamt beantragen, wenn die
Einträge nicht mehr zutreffen oder ein anderer Freibetrag eingetragen
werden soll.

Beschäftigte, deren Arbeitgeber bereits ab Januar die Steuermerkmale aus
der ELStAM-Datenbank elektronisch abrufen, müssen aufpassen. Die Daten
können von denen der bisherigen Steuerkarte abweichen. Vor allem Ehegatten
sollten deshalb prüfen, ob die gewünschten Steuerklassen vorliegen.
Freibeträge zur Lohnsteuerermäßigung und für volljährige Kinder sowie die
Steuerklasse IV mit Faktor müssen auf jeden Fall neu beantragt werden.
Lediglich Freibeträge für Behinderten- und Hinterbliebenenpauschbeträge
sollen bereits enthalten sein.

Aber auch diejenigen Arbeitnehmer, bei denen die bisherige Lohnsteuerkarte
zunächst noch weiter gilt, sollten die Eintragungen in der elektronischen
Datenbank prüfen und gegebenenfalls ändern lassen. Weil die Arbeitgeber
zumindest im Laufe des kommenden Jahres ihre Lohnabrechnungen umstellen
müssen, werden spätestens zu diesem Zeitpunkt bisherige Freibeträge und
andere Eintragungen der alten Lohnsteuerkarte nicht weiter gelten.

Noch vor Jahresende handeln sollten alle Arbeitnehmer, die im kommenden
Jahr mit Arbeitslosengeld I oder anderen Lohnersatzleistungen rechnen
müssen. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes wird die Steuerklasse
zugrunde gelegt, die am Jahresanfang galt. Der Wechsel verheirateter
Arbeitnehmer in eine günstigere Steuerklasse kann höhere Leistungen
bescheren. Beim Elterngeld wird zukünftig die Steuerklasse zugrunde gelegt,
welche die Mehrzahl der 12 Monate vor der Geburt des Kindes eingetragen
war.

Ansprechpartner zur Änderung der Steuerklassen und anderer Steuermerkmale
sowie für die Eintragung von Freibeträgen ist das für den Wohnsitz
zuständige Finanzamt. Die Vordrucke sind auch im Internet abrufbar unter
www.formulare-bfinv.de. Beim Finanzamt können Arbeitnehmer auch jederzeit
einen Ausdruck mit der Mitteilung ihrer aktuell gespeicherten
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erhalten. Mit einem elektronischen
Registrierungsverfahren sollen Arbeitnehmer zukünftig ihre Daten auch im
Elster-Online-Portal über das Internet abrufen können.

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