Neues Lohnsteuerverfahren läuft - mit Ausnahmen
Nach Jahren der Programmierung und zuletzt mehrmaliger Verschiebung ist die
Finanzverwaltung über den Start von ELStAM (elektronische
Lohnsteuerabzugsmerkmale) zu Jahresbeginn 2013 insgesamt erfreut. Dies
gaben deren Vertreter aus dem Bundesfinanzministerium und der
Steuerverwaltung Nordrhein-Westfalen am 26. Februar 2013 anlässlich eines
Erfahrungsaustausches mit den Verbänden in Berlin bekannt. Auch der Neue
Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) brachte hierbei seine
Erfahrungen ein.
Mit Stand vom 25. Februar habe es knapp über acht Millionen Anmeldungen von
Arbeitnehmern zum neuen Verfahren gegeben, so die gegebene Information der
Projektleitung. Dies entspreche einem Anteil von 19 Prozent aller
Arbeitnehmer. Noch besser sei die Beteiligung von 610.562 Arbeitgebern
gewesen, was einem Gesamtanteil von 24 Prozent bedeute. Dabei werde ein
weiterer „Schub“ im 2. Quartal erwartet, wenn große Arbeitgeber für ihre
Belegschaft insgesamt auf das elektronische Verfahren umsteigen.
Noch bestehen allerdings große Unterschiede bei der Beteiligung in den
einzelnen Bundesländern, wobei Bayern und Baden-Württemberg als Vorreiter
einen Großteil ausmachen. Angesichts der guten Resonanz sei man schließlich
froh, so ein Vertreter aus der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, nicht
schon am 1. Januar 2013 oder sogar ein Jahr früher den Umstieg für alle
Betriebe verpflichtend festgelegt zu haben: Die Arbeitgeber haben hierfür
noch bis zum Jahresende 2013 Zeit. Dennoch könnten schon jetzt wichtige
Erfahrungen gesammelt und Probleme ausgemerzt werden.
Und von diesen bestehen derzeit mehr als genügend: So ist etwa kein neuer
Abruf der Lohnsteuermerkmale durch den Arbeitgeber möglich, wenn der
Beschäftigte im selben Betrieb von einer Neben- auf einer
Hauptbeschäftigung und umgekehrt wechselt. Der NVL warnt daher Arbeitgeber
dringend davor, neu eingestellte Mitarbeiter zunächst „provisorisch“ als
Nebenbeschäftigte in die Lohnsteuerkasse VI mit dem höchsten Steuerabzug
einzuordnen. Dies wird offenbar in der Praxis so gehandhabt, um den
Arbeitnehmer zu einer zügigen Herausgabe der benötigten Unterlagen zu
bewegen. Wegen der derzeitigen Probleme besteht ansonsten die Gefahr, dass
der überhöhte Abzug nicht - wie gewünscht - korrigiert werden kann.
NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft mahnte daher in der Sitzung zu einer
schnellstmöglichen Lösung. Dies habe erhebliche Auswirkungen auf die Höhe
von etwaigen Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Elterngeld.
Weitere Probleme bestehen daneben noch in der Zusammenarbeit mit den
Meldebehörden und den Standesämtern. Auch die Qualität der ELStAM-Hotline
wurde noch als unzureichend festgestellt. Für den NVL nahm neben dem
Geschäftsführer außerdem dessen Leiter Steuern und Medien, RA/StB Markus
Deutsch, teil.
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