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Kamen. Regen, Hagel, Sturm: Am Wochenende werden schwere Sturmböen erwartet, die auch in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 100 Stundenkilometern für abgedeckte Dächer und umgestürzte Bäume sorgen können. Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden. „Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was einen Schaden verursachen und die Feststellung erschweren könnte – sonst wird in vielen Fällen der Versicherungsschutz teilweise oder komplett riskiert“, warnt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen. Gefahrenquellen dürfen und müssen jedoch beseitigt werden. Die Angaben bei der Schadensmeldung müssen außerdem wahrheitsgetreu sein. Folgende Hinweise und die Nachfrage beim Versicherer informieren darüber, wie sich Betroffene vorsorglich verhalten sollten:
Eine Police reicht nicht: Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist's nach den Bedingungen der Versicherer ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Dass der Wind bei Sturm Ziegel und Dachpappe mitgehen ließ, müssen Betroffene in der Regel nicht selbst nachweisen. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es aus, wenn es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben oder der Schaden an einem zuvor einwandfreien Gebäude nur durch den Sturm entstanden sein kann oder Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden.
Gebäude- und Hausratversicherung: Einen dreifachen Schutz gegen Sturm/Hagel, Feuer und Leitungswasser bietet die Gebäude-versicherung: Eine solche Police sollten Hausbesitzer vorweisen können, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist. Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung jedoch nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren. Für beschädigte Gartenmöbel wird in der Regel nur gezahlt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und dies ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Reguliert werden auch Schäden an Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden.
Blitzschlag und Überflutung: Ist der Blitz direkt in ein Haus eingeschlagen, kommt der Gebäudeversicherer für Schäden am Gebäude auf. Schäden durch Überspannung werden schon bei Spuren eines Blitzschlags an Sachen auf dem versicherten Grundstück oder am Gebäude ersetzt. Sonstige Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann über die Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Klausel, die sogenannte Überspannungsklausel vereinbart wurde. Sind durch das Unwetter Keller überflutet und Wände und Inventar beschädigt worden, dann hilft allein die so genannte Elementarschaden-Versicherung. Denn Gebäudeversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser.
Autoschäden: Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko des Autohalters in der Zahlungspflicht. Versichert ist allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, also der Neupreis des Gefährts, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat (Zeitwert). Zudem: Oft hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird. Fahrzeughalter brauchen bei anerkannten Unwetterschäden keine Rückstufung zu befürchten. Teuer wird's jedoch, wenn den Autofahrer eine Mitschuld trifft, etwa weil er bei der Durchfahrt einer überfluteten Straße stecken geblieben ist.
Umgestürzte Bäume: Fährt ein Auto auf einen umgestürzten Baum haftet nur die Vollkasko-, aber nicht die Teilkaskoversicherung für den Schaden. Hat ein nachweislich morscher Baum beim Umsturz einen Schaden angerichtet, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung gegebenenfalls dafür aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als „höhere Gewalt“, und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.
Weitere Infos zu Entschädigungsleistungen bei Unwettern – auch bei Verkehrsbehinderungen – gibt’s im Internet unter www.vz-nrw.de/unwetter. Die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale in Kamen bietet auch eine halbstündige Beratung für 40 Euro zu Inhalten von Versicherungsverträgen sowie zum richtigen Schutz. Und deren Schadenfallberatung hilft, wenn es bei der Regulierung von Schäden Probleme gibt. Zentral erreichbar berät aber auch das Verbrauchertelefon NRW zu Versicherungsschäden – und zwar donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.
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Kreis Unna. Vorlesen, spazieren gehen, Begleitung zum Arzt: Seit dem 1. Januar gibt es von der Pflegeversicherung für alle Pflegebedürftigen Geld, wenn sie oder die Angehörigen sich dabei oder für ähnliche Aufgaben Unterstützung ins Haus holen. Betreuungsleistungen lautet das Stichwort, auf das die Pflege- und Wohnberatung des Kreises Unna aufmerksam macht.
„Bisher gab es diese Betreuungsleistungen nicht für Menschen ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“, erläutert Pflegeberaterin Andrea Schulte. „Das hat sich jetzt geändert.“ Mit einem Betrag von bis zu 104 Euro monatlich kann beispielsweise eine stundenweise Betreuung zu Hause oder eine Begleitung zum Arzt finanziert werden.
Wie bisher erhalten Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz - z.B. aufgrund einer Demenz oder einer geistigen Behinderung - Betreuungsleistungen von ihrer Pflegekasse. Nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung kann auch der erhöhte Betrag von 208 Euro pro Monat gewährt werden. „Die Leistungen können auch in der sogenannten Pflegestufe 0 beansprucht werden“, nennt Andrea Schulte eine Besonderheit.
Diese finanziellen Leistungen können je nach Pflegesituation und Bedarf für unterschiedliche Betreuungsangebote verwendet werden. „Das kann auch die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe oder der Besuch einer Tagespflege-Einrichtung sein“, nennt Andrea Schulte Beispiele. „Pflegebedürftige Menschen erhalten dadurch individuelle Betreuung und neue Anregungen. Und pflegende Angehörige werden entlastet und haben mehr freie Zeit zur Verfügung.“
Erfüllt werden muss dabei eine Voraussetzung: Der beauftragte Dienstleister muss ein zugelassener Anbieter sein.
Für Fragen hierzu stehen die Mitarbeiterinnen der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna täglich von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstagnachmittags von 14 bis 17 Uhr persönlich im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen oder unter Tel. 0 23 07 / 2 89 90 60 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei) zur Verfügung. Ein Kontakt ist auch per E-Mail an
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Kamen. Unter dem Motto: Ahoi ihr Landratten! Raus aus den Kojen und rauf aufs Deck schickt das COCOMICO Theater die Mannschaft der Elvira auf große Fahrt.
Eigentlich ist es ein Tag wie jeder andere-doch das soll es nicht bleiben. Mitten in einer seiner haarsträubenden Lügengeschichten muss sich Käpt'n Blaubär auf einmal mit etwas ganz anderem rumschlagen: seine geliebten Enkel sind verschwunden. Wie kann das sein? Die drei saßen doch eben noch vor seiner Nase! Da kann auch Hein Blöd nicht helfen. Der einzige Hinweis ist ein Brief.
Es beginnt eine abenteuerliche Suchaktion voller seltsamer Gestalten und gefährlichen Manövern, bei denen sich selbst Käpt'n Blaubär das ein oder andere Mal an der Reling festhalten muss.
Dieser Rosenmontag wird für unsere jungen Theaterbesucher ein ganz besonderes Erlebnis, denn außer frischen Waffeln aus dem Cafe gibt es auch eine kostenlose Schminkaktion.
Karten gibt es beim Kulturamt, Rathausplatz 1, Zimmer 421, Tel. 02307/1453512
Veranstaltungstipp: "Käpt'n Blaubär" kommt Rosenmontag in die Konzertaula, 16.02.2015, 17.00 Uhr
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Kreis Unna. Angehende Jäger haben in diesem Jahr in der Zeit vom 20. bis 24. April Gelegenheit, ihr Wissen vor dem Jägerprüfungsausschuss zu beweisen.
Die schriftliche Prüfung findet am Montag, 20. April um 15 Uhr in der Gaststätte „Café Bistro im Kurpark“ in Unna statt. Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung kann am Dienstag und Mittwoch, 21. und 22. April jeweils um 8 Uhr in der Gaststätte „Café Bistro im Kurpark“ in Unna abgelegt werden. Die Fertigkeiten im jagdlichen Schießen, speziell im Büchsen- und Flintenschießen, werden am Freitag, 24. April auf dem Schießstand „Spielwigge“ in Lüdenscheid geprüft.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung müssen mit einem aktuellen amtlichen Führungszeugnis bis spätestens Freitag, 20. Februar bei der Kreisverwaltung Unna, Untere Jagdbehörde, Parkstr. 40 b in 59425 Unna eingereicht werden. Zugelassen werden Bewerber, die ihren Hauptwohnsitz im Kreisgebiet haben und das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro, für die Durchführung der Jägerprüfung selbst wird ein Betrag von 220 Euro erhoben.
Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de oder bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Unna unter Tel. 0 23 03 / 27-19 32 oder E-Mail
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Kreis Unna. „LebensWerte“ - so ist die Nachhaltigkeitsstrategie für den Kreis Unna überschrieben. Was im Jahr 2012 mit 250.000 Euro Fördermitteln des Bundes und wissenschaftlicher Begleitung begann, wird weiter fortgesetzt. Die zweite Förderphase läuft.
Nachdem im ersten Schritt Ziele in den sechs Themenfeldern Bildung, Wirtschaft, Beschäftigung, Fläche, Klima und Mobilität formuliert wurden, geht es in einem zweiten Schritt um den Weg dahin – sprich: die Umsetzung. „Wir können die entwickelten Projekte jetzt mit den Menschen im Kreis mit Leben füllen“, freut sich Ludwig Holzbeck, der als Fachbereichsleiter Natur und Umwelt für die „LebensWerte“ verantwortlich ist.
Eines dieser Ziele liegt beispielsweise im Bereich der Mobilität. So sollen die umweltschonenden Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Rad gestärkt werden. „Nun geht es darum auszuloten, was in den Städten und Gemeinden getan werden kann, um dieses Ziel zu erreichen“, erläutert Holzbeck.
Nicht nur die Bürgermeister aller Städte und Gemeinden werden in diesen Prozess eingebunden, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Unna: „Wir setzen auf Ihre Anregungen und Ideen“, sagt Holzbeck und verweist auf eine Online-Umfrage unter www.kreis-unna.de/lebenswerte, bei der die Teilnehmer ganz einfach per Mausklick ihre Meinung zum Thema Mobilität im Kreis Unna äußern können.
„Wir rufen alle Bürger - egal ob jung oder alt - auf, sich rege daran zu beteiligen“, sagt Ludwig Holzbeck. Eine Präsentation der Ergebnisse wird es nicht nur auf der Internetseite www.kreis-unna.de/lebenswerte, sondern auch auf einer öffentlichen Mobilitätstagung im Frühjahr 2015 geben. Details zur Tagung, zu der alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Weitere Informationen unter www.kreis-unna.de/lebenswerte.
Hintergrund: 2012 wurde der Kreis Unna vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als Teilnehmer der „ZukunftsWerkStadt“ ausgewählt. Mit der 250.000 Euro-Förderung und unter dem Titel „LebensWerte“ entstand daraufhin mit wissenschaftlicher Begleitung und unter Beteiligung der Bevölkerung eine Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei wurden für sechs Handlungsfelder 40 mit konkreten Kennzahlen hinterlegte Ziele formuliert, im „Nachhaltigkeitsbericht Kreis Unna“ zusammengefasst und im Oktober 2013 vom Kreistag verabschiedet. Seit dem 1. September 2014 läuft die zweite Förderphase, in der die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele vor Ort im Mittelpunkt steht.
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Kamen. Aus Anlass des 50. Geburtstages des Bürgerhauses in Methler sind Vertreter aus Vereinen, Verbänden, Politik und Verwaltung zu einem Neujahrsempfang am Sonntag, 11.01.2015 um 11.00 Uhr in das Bürgerhaus Methler eingeladen. Bürgermeister Hermann Hupe wird die Festrede halten. Weiterhin wird die Ausstellung Fotographien und Fotocollagen von Martina Dickhut und Ekkehard Wünnemann zum Thema Industriekultur eröffnet. Die Ausstellung ist vom 12.01. - 06.02.2015 montags bis freitags von 14.00 h - 19.00 h geöffnet.
Eine szenische Lesung der Dortmunder Kabarettisten Joachim Müller und Bernhard Dickhut runden das Programm des Empfangs ab.
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„Je suis Charlie!“ Bei der Schweigeminute am Donnerstag (08.01.2015) im Europäischen Parlament zu dem schrecklichen Anschlag auf das französische Satiremagazin Charlie Hebdo wurde den Opfern gedacht. „Unser Trauer gilt den Opfern und unser Mitgefühl gilt ihren Familien und Freunden“, so Dietmar Köster.
Köster betont, dass Presse- und Meinungsfreiheit gesellschaftliche Grundrechte sind: „Das bleiben sie weiterhin, daran werden auch Mord und Totschlag nichts ändern. Mir ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass Terror nichts mit Religion zu tun hat.“
Im Zusammenhang mit der Pressfreiheit sei bemerkenswert, so Köster, dass genau die Personen, die zurzeit das Feindbild „Lügenpresse“/“die Systemmedien“ anprangern – Rechtspopulisten und Nazis – , sich medial mit ihren Beurteilungen des Anschlags eifrig zu Wort meldeten, um gegen den Islam im Allgemeinen, „Überfremdung“ und „Multikulti“ zu hetzen. So hat die französische Europa-Abgeordnete des rechtsradikalen Front National Marine Le Pen sogar angeregt, wieder über die Todesstrafe in Frankreich nachzudenken.
Dietmar Köster ist sehr besorgt über rassistische Stimmungsmache, denn sie verbindet sich mit dem Ruf nach Einschränkung unser aller Grundrechte: „Wir müssen uns nun, weit mehr als zuvor, fragen, was gesellschaftlich falsch gelaufen ist, und uns als Politikerinnen und Politiker selbstkritisch hinterfragen. Und wir müssen darauf bestehen, dass Europa ein Europa der Freiheit ist. Daran werden weder Extremisten unter dem Deckmantel des Islams noch deutsche Rechtspopulisten und Pegida-Anhänger etwas ändern. Ich erinnere an den norwegische Ministerpräsident Jens Stoltenberg, der 2011 nach dem Anschlag von Utøya den bemerkenswerten Satz sagte: ‚Noch sind wir geschockt, aber wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.’ Das gilt auch nach den Morden in Paris! Liberté!“
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Wenn der Dieselruß-Partikelfilter verstopft ist, wird es für Autofahrer in der Regel teuer. Der Einbau eines neuen Filters kann bis zu 2 000 Euro kosten. Einige Firmen werben jetzt mit Partikelfilter-Reinigungen ab ca. 400 Euro, die als günstige Alternative verlockend klingen. Nach Ansicht der ADAC Experten ist ein allgemeingültiges Urteil aufgrund der unterschiedlichen Filterverfahren und -formen jedoch nicht möglich, eine langfristige Wirksamkeit bis heute nicht nachgewiesen. Auch können die Anbieter selbst keine Aussage darüber treffen, wie lange der Filter nach der Reinigung noch einsatzfähig ist. Der ADAC kann diese Verfahren daher nicht uneingeschränkt empfehlen.
Eine ADAC Umfrage ergab, dass die Automobilhersteller von den neuen Reinigungsverfahren abraten. Dies gilt auch für die Verwendung von chemischen Reinigungsmitteln sowie dem Zusatz von Dieseladditiven, die bei regelmäßiger Kraftstoffzugabe den Partikelfilter reinigen sollen. Wer dennoch auf die günstigere Alternative setzt, läuft Gefahr, bei Schäden im Zusammenhang mit der Filterreinigung die Fahrzeuggarantie des Herstellers bzw. Sachmängelhaftung des Verkäufers zu verlieren. Zusätzlicher Nachteil: Der Partikelfilter muss zur Reinigung ausgebaut und an den Anbieter verschickt werden. Das Fahrzeug kann somit mehrere Tage lang nicht genutzt werden.
Autofahrer, bei denen die Kontrollleuchte im Fahrzeug einen Fehler des Partikelfiltersystems anzeigt, sollten zügig eine Werkstatt aufsuchen, um die Ursache hierfür abzuklären. Ist der Filter mit Ruß verstopft, kann die Werkstatt eine sogenannte Not-Regeneration manuell einleiten. Grund für eine Verstopfung des Filters ist meist ein überwiegender Betrieb des Autos im Stadtverkehr. Dabei wird die für das automatische Regenerationsverfahren des Filters nötige Abgastemperatur in der Regel nicht erreicht.
Ausgetauscht werden muss ein Filter erst, wenn der maximale Aschegehalt erreicht ist – auch wenn einige Hersteller bei älteren Modellen einen Austausch zwischen
120 000 und 180 000 Kilometern empfehlen. Die Aschebeladung bzw. den Sättigungsgrad des Filters kann in der Werkstatt ein Diagnosetester ermitteln.
Der Einbau eines neuen Partikelfilters kostet je nach Hersteller und Modell 1 000 bis 2 000 Euro. Der ADAC rät, zuerst nach günstigeren Angeboten des Fahrzeugherstellers zu fragen. Einige Hersteller bieten im Rahmen von Austauschprogrammen auch preiswerte Ersatzfilter an.
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Die Zweitwohnungsteuer werden viele Gemeinden im Jahr 2015 rechtswidrig erheben, wenn sie ihre Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer nicht rechtzeitig ändern. Darauf weisen der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und der Verband der Zweitwohnungsinhaber in einer gemeinsamen Mitteilung hin. Betroffene Eigentümer sollten beispielsweise durch ihren Haus & Grund-Verein prüfen lassen, ob ein Widerspruch gegen einen künftigen Steuerbescheid sinnvoll ist.
Viele Gemeinden knüpfen die Zweitwohnungsteuer an Mietwerte, die die Finanzämter vor 50 Jahren zur Berechnung der Einheitswerte zum 1. Januar 1964 ermittelten. Zudem staffeln sie die Zweitwohnungsteuer. Die Staffelung kann unmittelbar durch Anknüpfung an abgestufte Mietwerte erfolgen. Sie kann auch mittelbar erfolgen, indem die Zweitwohnungsteuer nicht ab Beginn der Steuerpflicht berechnet wird, sondern ab anderen Zeitpunkten und indem sie den Jahresbetrag der Zweitwohnungsteuer bei teilweiser Vermietung nicht in dem Verhältnis aufteilen, wie Inhaber und Mieter die Wohnung tatsächlich räumlich oder zeitlich nutzen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 15. Januar 2014 (Az. 1 BvR 1656/09), dass eine unmittelbare Staffelung der Zweitwohnungsteuer rechtswidrig ist. Der Bundesfinanzhof wandte sich durch einen Beschluss vom 22. Oktober 2014 (Az. II R 16/13) an das Bundesverfassungsgericht, weil es die Berechnung einer Steuer nach den Mietwerten, die die Finanzämter vor über 50 Jahren zur Berechnung der Einheitswerte ermittelten, für rechtswidrig hält.
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