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Düsseldorf/KreisUnna. Wohngruppen, Altenpflegeeinrichtungen, Servicewohnen, Ambulante Dienste, Gasteinrichtungen, Tagespflegeangebote und vieles mehr: Das Land Nordrhein-Westfalen stellt sich und seine Kommunen auf eine älter werdende Gesellschaft ein. In der vergangenen Woche verabschiedete der Landtag nahezu fraktionsübergreifend Änderungen zum Landesaltenpflegegesetz und zum Wohn- und Teilhabegesetz.
Eine wesentliche Neuerung, die insbesondere für den Kreis Unna von Interesse sein dürfte, ist, dass künftig eine Förderung für neue oder zusätzlich entstehende teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen von einer verbindlichen örtlichen Bedarfsplanung abhängig gemacht werden kann. Eine solche Fördervoraussetzung wäre vom Kreis Unna als örtlichen Sozialhilfeträger zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen. Gerade im Kreis Unna sind in den letzten Jahren zahlreiche neue oder zusätzliche Angebote entstanden, die zum Teil über den Bedarf einer jeweiligen Kommune deutlich hinausgingen. Zahlen dafür muss der Kreis Unna.
Ina Scharrenbach MdL: „Bis ins Jahr 2003 war die Förderung neuer und zusätzlicher Kapazitäten in Pflegeeinrichtungen in NRW von einer vorherigen Bedarfsfeststellung abhängig. Die Kommunen wie auch Trägerverbände haben seitdem vehement beklagt, dass der Verzicht auf diese Bedarfsabhängigkeit eine kommunale Steuerung deutlich erschwert bis unmöglich macht. Zudem ist nicht einzusehen, weshalb die kommunalen Kassen angesichts der ohnehin durch die demographische Entwicklung verursachten enormen sozialen Herausforderungen weiterhin verpflichtet sein sollen, auch dann zusätzliche Kapazitäten finanziell zu unterstützen, wenn diese zur Bedarfsdeckung und damit auch zur Erfüllung ihrer kommunalen Verantwortung für die Pflegeinfrastruktur nicht mehr erforderlich sind. Daher fordere ich den Landrat Makiolla auf, von der Möglichkeit der verbindlichen Bedarfsplanung bis zum 31. Dezember 2014 im Kreis Unna Gebrauch zu machen. Die Entscheidungen über die Bedarfe können dann bis zur Erarbeitung und Beschlussfassung einer verbindlichen Bedarfsplanung, spätestens aber bis zum 31. März 2015, ausgesetzt werden.“
Darüber hinaus ist der Kreis Unna für ein bedarfsgerechtes Angebot an Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige verantwortlich. Hierbei sind mindestens solche Angebote vorzuhalten, ohne deren Inanspruchnahme den pflegenden Angehörigen die Fortsetzung ihrer pflegenden Tätigkeiten nicht möglich wäre. Scharrenbach MdL: „Es wäre mehr als sinnvoll, wenn sich die nächste kommunale Gesundheitskonferenz des Kreises Unna mit den Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf unseren Kreis und unsere kreisangehörigen Kommunen beschäftigt. Im Rahmen meiner Besuche in zahlreichen stationären und ambulanten Einrichtungen im Kreis Unna in den letzten Wochen wurde immer wieder deutlich, dass zum Beispiel die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen dringend einer Verbesserung bedarf. Gerade dieses Zusammenwirken soll aber durch die verabschiedeten Gesetze weiter intensiviert werden, aber oftmals scheitert es an und in der Praxis. Aus Schnittstellen im System müssen Verbindungsstellen werden. Dies hilft den Betroffenen und den Angehörigen am meisten.“
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Weiterhin Ausfälle und Verspätungen im Nah- und Fernverkehr - Kostenlose Servicenummer geschaltet
Berlin. Auch nach dem Ende des Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) müssen Fahrgäste der Bahn mit Einschränkungen rechnen. Im Laufe des Morgens wird versucht, wieder einen stabilen, wenn auch ausgedünnten Takt in den Regional- bzw. S-Bahn-Verkehren herzustellen. Im Fernverkehr muss weiterhin mit Ausfällen und Verspätungen gerechnet werden. Die Beeinträchtigungen können noch bis in den Tag hinein dauern.
Zu erheblichen Einschränkungen kommt es momentan unter anderem in Ballungsgebieten wie Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, aber auch in Schleswig-Holstein, NRW und Hessen.
Die Deutsche Bahn bittet die Reisenden um Verständnis. Weiterhin ist die kostenlose Servicenummer unter 08000 99 66 33 geschaltet. Informationen bekommen Reisende unter www.bahn.de/aktuell oder unter m.bahn.de. Beim Service-Personal in den Bahnhöfen, in den Betriebszentralen und Transportleitungen sowie bei der Reisendeninformation sind zusätzliche Mitarbeiter der DB im Einsatz.
Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Alternativ können Reisende den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der DB können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.
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von Marie Fuhr
Kamen. Seit Ende des letzten Schuljahres gab es in den Unterrichtspausen immer wieder Probleme mit einigen Schülern des Gymnasiums und den Anwohnern der Schule. Nun gab es eine Entschuldigung der Schüler.
Einige Schüler aus den unteren Stufen hatten in der Vergangenheit vermehrt die Häuser und Bewohner am kleinen Parkplatz am Opera belästigt. Viele Schüler nutzen den Spielplatz und die Bänke dort, um sich dort in den Pausen aufzuhalten oder um so in die Innenstadt zu kommen. Dabei haben wenige, bislang unbekannte Schüler mit Kastanien oder auch mit Essen auf die Fenster der Häuser geworfen und Schokoküsse an die Bänke geschmiert. Die Hausmeisterin der Häuser Frau Reiners setzte daraufhin die Schulleitung in Kenntnis, die geschockt reagierte. Schülersprecherin Klara Krantz und ihr Team entschuldigten sich daher im Namen aller Schüler für diese Taten bei der Hausmeisterin und den Bewohnern: „Wir sind sehr traurig, dass einige Schüler unserer Schule so etwas tun und haben kein Verständnis dafür. Es tut uns für die betroffenen Anwohner sehr leid, da wir auf ein gutes Nachbarschaftsverhältnis setzten möchten. Solche Taten dürfen wir nicht tolerieren, denn wir wollen die bislang gute Zusammenarbeit mit den Anwohnern der Schule nicht gefährden!“, so die Schüler. Zwar haben die Schüler, die sich entschuldigten, eigentlich nichts mit der Randale zu tun, für Hausmeisterin Reiners ist es aber trotzdem ein positives Zeichen. Sie nimmt es den einzelnen Schülern nicht allzu übel.
Unter anderem wegen dieser Vorkommnisse bleiben die Schüler der Klassen 5 bis 9 ab jetzt in den Pausen auf dem Schulhof oder im Gebäude. Nur Schüler der Oberstufe dürfen nun noch in den Pausen das Schulgelände verlassen, womit sich die Gymnasiasten bereits in der vergangenen Woche angefreundet haben. Auch sie zeigen Verständnis für die Maßnahen, denn allen ist klar, dass solch Randale nicht geduldet werden darf und dass ein gutes Verhältnis mit den Anwohnern der Schule sehr wichtig ist.
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Gelsenkirchen. Fahrgemeinschaften sorgen für weniger Verkehr, schonen die Umwelt und den Geldbeutel. Straßen.NRW bietet Menschen, die nicht allein im Auto unterwegs sein wollen, einen neuen Service: Auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen finden Interessierte ab sofort eine Übersicht der Mitfahrerparkplätze in Nordrhein-Westfalen.
126 Parkplätze sind aktuell unter der Rubrik "Verkehr" auf strassen.nrw.de verzeichnet. Über eine Karte findet jeder den Parkplatz in seiner Nähe. Per Mausklick lassen sich weitere Detailinformationen zum jeweiligen Mitfahrerparkplatz abrufen, zum Beispiel, in welchem Streckenabschnitt der Parkplatz genau liegt. Zur besseren Orientierung helfen Kartenausschnitte und Fotos des Standorts bei der weiteren Routenplanung.
Die Größe der Mitfahrerparkplätze variiert, manche bieten zehn Stellplätze für Pkw, andere bis zu 200. Eines jedoch haben alle Standorte gemeinsam: Sie liegen nah an einer Anschlussstelle zur Autobahn oder Bundesstraße. "Das Parken an diesen klassifizierten Straßen - also an Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen - ist verboten. Deshalb wurden die Mitfahrerparkplätze geschaffen, die zum Beispiel von Leuten genutzt werden, die gemeinsam zur Arbeit fahren wollen", erklärt Walter Hübschen aus der Abteilung Betrieb und Verkehr bei Straßen.NRW.
Das Parken auf Mitfahrerparkplätzen ist kostenlos und zeitlich unbegrenzt möglich.
Die Seite der Mitfahrerparkplätze erreichen Sie über folgenden Link: http://www.strassen.nrw.de/verkehr/mfp/index.html
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Die GDL hat für heute (07.10.2014) von 21 Uhr bis Mittwoch (08.10.2014), 6 Uhr, zu einem neunstündigen, flächendeckenden Streik aufgerufen - kostenlose Servicenummer geschaltet.
Berlin. Der GDL-Streik wird sich bundesweit auf den Nah-, Fern- und Güterverkehr auswirken. Damit die Kunden am Dienstagabend noch ihre Reiseziele erreichen, empfiehlt die DB, Züge zu benutzen, die vor 21 Uhr im Zielbahnhof eintreffen. Die Folgen der Arbeitsniederlegungen werden auch am Mittwoch nach Streikende um 6 Uhr zu spüren sein. Es ist mit erheblichen Beeinträchtigungen im morgendlichen Berufsverkehr zu rechnen.
Voraussichtlich wird es Auswirkungen bis in die Mittagsstunden geben. Da die GDL erneut keine Informationen über die bestreikten Züge zur Verfügung stellt, bittet die DB um Verständnis, dass Auskünfte über Ausfälle und mögliche Ersatzverkehre erst nach Streikbeginn möglich sind. Die DB wird zusätzlich mehrere hundert Mitarbeiter einsetzen, vor allem beim Service-Personal in den Bahnhöfen, in den Betriebszentralen und Transportleitungen sowie bei der Reisendeninformation.
Zusätzlich zur allgemeinen Servicenummer unter 0180 6 99 66 33 (20ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60ct/Anruf) ist eine kostenlose Servicenummer unter 08000 99 66 33.
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Kamen. Das Theater Poetenpack gastiert mit „Oh wie schön ist Panama“, am 4. November in Kamen.
Der kleine Tiger und der kleine Bär leben glücklich gemeinsam in ihrem Häuschen. Der Bär angelt Fische, der Tiger findet Pilze, schält Kartoffeln und abends wird gekocht. Eines Tages fischt der Bär eine Kiste mit der Aufschrift „Panama“ aus dem Wasser und diese Kiste duftet von oben bis unten nach Bananen. Beide bekommen eine große Sehnsucht nach Panama, dem Land ihrer Träume.
Am nächsten Tag packen sie zusammen, bauen einen Wegweiser und beginnen eine abenteuerliche Reise. Sie lernen unterwegs viele Tiere kennen, doch wie man nach Panama kommt, weiß keines genau. Nach zahlreichen Abenteuern finden die beiden einen wunderbaren Ort, wo es ihnen am allerbesten gefällt – dort gibt es ein Häuschen und ein Schild, auf dem steht „Panama“……..
Ein Theaterstück mit Musik für die ganze Familie.
Mehr Informationen im Fachbereich Kultur, Stadtverwaltung Kamen, Zimmer 421, Tel. 02307-1483512.
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Kreis Unna. Autofahrer sind im Herbst und Winter mehrfach gefordert. Regen, Nebel, Schnee und rutschige, matschige oder eisglatte Straßen machen das Fahren in den dunkleren Monaten nicht zum Vergnügen.
Doch nicht nur die Witterung erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit und einen besonnenen Fahrstil. Gerechnet werden muss auch mit Wildwechsel von Rehen und Wildschweinen. Die Tiere überqueren die Straßen auf dem Weg zu ihren Futterplätzen und haben schon so manchen Autofahrer erschreckt auf die Bremse treten lassen. Damit es beim Schrecken bleibt, gibt Kreis-Jagdberater Dietrich Junge einige Verhaltenstipps:
- Die meisten Wildunfälle lassen sich durch vorausschauende Fahrweise vermeiden. Gerade an Waldrändern und Lichtungen gilt: Runter vom Gas und Augen auf.
- Nachts schreckt Fernlicht das Wild ab. Läuft doch einmal ein Tier auf die Fahrbahn, gibt es nur eins: Bremsen, Fernlicht aus, hupen.
- Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, muss nach einem Zusammenprall auf jeden Fall die Polizei verständigt werden. Das gilt selbstverständlich auch, wenn das Tier „nur“ verletzt wurde und weggelaufen ist. Die Polizei informiert dann den für das Gebiet zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Dieser entscheidet, was mit dem Tier weiter geschieht bzw. wie und wo eine Suche stattfindet.
- Auf keinen Fall darf das Tier ins Auto geladen und abtransportiert werden. Auch nicht, um es zu einem Tierarzt zu bringen.
Übrigens: Grundsätzlich muss der Verkehrsteilnehmer für den Wildschaden nicht haften, es sei denn, er hat den Unfall z.B. fahrlässig verursacht. Die Kosten für den Schaden am Fahrzeug übernimmt in aller Regel die Kfz-Versicherung.
Andere Regeln als bei Wild gelten für Haustiere. Verursacht ein Hund oder eine Katze einen Unfall, kommt der Halter für den Schaden auf. Allerdings muss auch hier die Polizei eingeschaltet werden. Schwierig wird es, wenn der Verkehrsteilnehmer einem Tier ausweicht und dadurch einen Schaden verursacht. Kann er nicht nachweisen, dass das Tier Ursache des Unfalls war, zahlt seine Kfz-Versicherung unter Umständen nicht.
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Kamen. Aufgrund einer schweren Erkrankung von Frau Susanne Uhlen muss das angekündigte Stück
„Warte, bis es dunkel ist“ am 6.11.2014, 20.00 Uhr, leider abgesagt werden.
Verkaufte Karten behalten für die Ersatzveranstaltung, der Komödie „Eine ganz heiße Nummer“ ihre Gültigkeit. Jochen Busse führt in dem Stück Regie und Saskia Vester übernimmt die Rolle der Maria Brandner. Spieltag- und zeit bleiben unverändert.
Zum Stück: Drei geschäftstüchtige Frauen in einem kleinen erzkatholischen Dorf im Bayerischen Wald gründen eine Telefonsex-Hotline und beschwören damit in kürzester Zeit einen handfesten Skandal in der Gemeinde herauf...
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, werden bereits verkaufte Karten für das Kriminalstück mit Susanne Uhlen vom Fachbereich Kultur zurückgenommen, sofern kein Interesse an der Komödie „Eine ganz heiße Nummer“ besteht.
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Berlin. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe ist auf der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe mit 93,5% in seinem Amt als Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung Lebenshilfe bestätigt worden. In seiner Vorstellungsrede für die Mitglieder hatte er sich zur Menschenwürde und der notwendigen Veränderung hin zu einer inklusiven Gesellschaft geäußert und erklärt, dass er sich dafür einsetzen werde, dass jeder ein Recht auf Leben und Teilhabe bekomme. Er kündigte an, dass er sich gemeinsam mit der Lebenshilfe für mehr Barrierefreiheit für Menschen mit Lernschwierigkeiten engagieren werde, auch, aber nicht nur, in Bezug auf die Verwendung von Leichter Sprache.
Hüppe unterstrich, dass das Bundesteilhabegesetz nun zügig eingebracht und umgesetzt werden müsse. Dabei dürfe das eigentliche Ziel, nämlich die Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung, nicht in den Hintergrund geraten. „Die Entlastung der Kommunen ist zwar auch notwendig, darf aber nicht andere Reformansätze verhindern, die die Situation von Menschen mit Behinderung verbessern“, erklärte Hüppe.
„Ich freue mich sehr über das Vertrauen der Mitglieder der Lebenshilfe und auf die anstehenden Aufgaben“, so Hüppe am Ende der Versammlung. „Die Lebenshilfe steht in den nächsten Jahren vor vielen Herausforderungen, vor allem aufgrund der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der eigenen Organisation, aber auch in Staat und Gesellschaft allgemein. Ich möchte diesen Prozess gerne auch weiterhin unterstützen und vorantreiben.“
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