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Street Art Sports im KULTurpark / Postpark

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Plakat Street Art Sports JKC Kamen Foto: Camaya Akrobatik (Quelle: Stadt Kamen / http://www.camayasports.de)Kamen. Ein großartiger Tag im Sinne des Sportes und der Jugendkultur. Am Samstag, 09. August starten ab 13 Uhr die Wettbewerbe im Radsport und Skaten. Ein Contest in drei Runden ohne Startgebühren und mit super Preisen! Der Contest wird vom DJ-Profi David Curtis aus Dortmund mit seiner mobilen TukTuk Disco begleitet.

Eine lockere Parkourshow des Profi-Teams Camaya aus Dortmund mit anschließenden Workshops gibt es ab 14 Uhr. Wenn’s dämmert geht es noch nicht rein ins JKC, denn es geht weiter mit Legenden aus der Skate-Punk-Music-Szene. Satanic Surfers & Venerea sind zurück. Zumindest in Teilen und Personalunion...

Skatepunk Konzert...mit REVENGE (Sw) und SLUP (D). Ein KULTurpark Open Air am Jkc Stadt Kamen.

Der Grill (auch vegan) steht bereit und alkoholfreie Getränke sowie Bier sind kalt gestellt.

Brunnenfest Kamen: Feiern bis der Bus kommt…

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Foto: Kamener Brunnenfest (C) KamenWeb.deKamen. Wenn am Freitag, 15. August, die Stadt Kamen zum Brunnenfest einlädt, ist nicht nur der Hinweg, sondern auch der Weg nach Hause für Kamener kein Problem.

Das sonst an Wochenenden übliche NachtAST-Angebot wird nämlich durch regelmäßigen Busverkehr in Kamen ersetzen. So bedienen die Busse auf den Linienwegen der C21 und C24 Kamen-Mitte und Methler. Nach Heeren und Südkamen kommt man mit der C22 bzw. C23.

Ebenfalls ohne telefonische Voranmeldung ist an diesem Abend – nach Mitternacht - die Linie T81 zwischen Kamen und Unna unterwegs. Auch hier sind Busse statt Taxis im Einsatz.

Nur die Fahrten des NachtAST in Richtung Bönen über Derne und Rottum bleiben bestehen.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Tel. 0 180 3 / 50 40 30 (0,09 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreise max. 0,42 €/Min.).

Durch Eingreifen Zugunglück verhindert

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Landrat Makiolla (rechts) dankte Christoph Weitzel (2. von links) im Beisein des Leitenden Polizeidirektors Hans-Dieter Volkmann (links) und Rudolf Fröhlich. Foto: B. Kalle – Kreis UnnaKreis Unna. Ihr gedankenschnelles Handeln hat Schlimmeres verhindert: Am 18. Juli hob Christoph Weitzel gemeinsam mit einem zweiten Helfer eine Bahnschranke in Kamen an, unter der ein Kirmesfahrzeug feststeckte. Unterdessen rauschte bereits ein ICE an. Jetzt sprach Landrat Michael Makiolla Weitzel seinen Dank für das selbstlose Eingreifen aus.
 
„Durch Ihr couragiertes Eingreifen haben Sie ein Zugunglück verhindert“, lobte Makiolla den Fröndenberger bei einem Treffen im Kreishaus, an dem auch der Leitende Polizeidirektor der Kreispolizei, Hans-Dieter Volkmann, und Erster Polizeihauptkommissar Rudolf Fröhlich teilnahmen. Der Dank des Landrats gilt ausdrücklich auch dem Mann aus Unna, der zu dem Termin im Kreishaus verhindert war. Gemeinsam mit ihm war es Weitzel gelungen, das Kirmesfahrzeug aus der brisanten Lage zu befreien.
 
Rückblick: Der Vorfall ereignete sich am 18. Juli gegen 15.30 Uhr am Bahnübergang Schillerstraße in Kamen. „Wir sahen den ICE schon kommen“, schildert Weitzel den Ernst der Lage, als sich die Schranke auf den Anhänger des Kirmesfahrzeugs gesenkt hatte. Mit Muskelkraft hoben Weitzel und der Mann aus Unna die Schranke an, sodass das Fahrzeug passieren konnte. In der Zwischenzeit hatte der Zugführer des ICE zwar eine Vollbremsung eingeleitet. Aufgrund des langen Bremsweges war der Zug – wie sich später herausstellte – aber erst hinter der Schranke zum Stehen gekommen.
 
Die Polizei konnte den Fahrer des Kirmeswagens wenig später ermitteln. Er war zunächst weitergefahren, ohne sich um den Zwischenfall und den an der Schranke entstandenen Schaden zu kümmern.
 
Makiolla überreichte Weitzel für seine beispielhafte Hilfsbereitschaft einen Blumenstrauß. In diesem Zusammenhang weist der Landrat auf eines hin, das alle couragierten Helfer stets beachten sollten: „Helfen Sie, aber ohne sich selbst zu gefährden!“

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/16

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Kamen. Alle Kinder, die bis zum Beginn des 30.09.2015 das 6. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2015/16, schulpflichtig.
Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, ihr Kind an der Grundschule ihrer Wahl in Kamen anzumelden. Im Rahmen freier Kapazitäten besteht ein Anspruch auf Aufnahme in die Grundschule, die der Wohnung am nächsten liegt.
Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben einen Anmeldeschein erhalten, der bis spätestens 05. September 2014 an die Stadt Kamen, Fachbereich Jugend, Schule und Sport zurückgegeben werden muss.
Anschließend erhalten die Erziehungsberechtigten von der Grundschule einen persönlichen Vorstellungstermin, zu dem sie gemeinsam mit ihrem Kind an der Schule erscheinen müssen. Erziehungsberechtigte eines schulpflichtig werdenden Kindes, die versehentlich keine persönliche Benachrichtigung erhalten haben, werden gebeten sich mit dem Fachbereich Jugend, Schule und Sport in Verbindung zusetzen, Tel. 148-3803.
Außerdem können auf Antrag der Erziehungsberechtigten auch jüngere Kinder zu Beginn des Schuljahres aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Diese Anmeldungen nimmt ebenfalls der Fachbereich Jugend, Schule und Sport bis zum 05. September entgegen.

Kupferdiebe im Hemsack

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polizei dummy14Kamen. In der Nacht zu Mittwoch (06.08.2014) brachen unbekannte Täter in eine Fertigungshalle für Verteilerkästen im Hemsack ein. Aus der Halle entwendeten sie eine noch unbestimmte Menge Kupferreste, die sie mit einem größeren Fahrzeug abtransportierten. Wer hat Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0.

Kids-Markt kommt im September im Doppelpack

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Auf zur Schnäppchenjagd beim Kids-Markt in Kamen und Unna – Shoppingvergnügen für Groß und Klein! Quelle: p:e:wKamener Stadthalle und Stadthalle Unna wieder Einkaufsmekka für Eltern
Kamen/Unna.  Der Kids-Markt im Doppelpack: Der beliebte Spezialmarkt rund ums Baby und Kind findet im September in Kamen (7.9.) und in Unna (28.9.) statt. Eltern können ihre Kinder für den Winter wieder gut und günstig mit Klamotten einkleiden und für Weihnachten schon erste Spielzeugschnäppchen machen.

Kindergeld beim dualen Studium

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Seit 2012 können viele Eltern erwachsener Kinder leichter Kindergeld erhalten. Sie brauchen nicht mehr das Einkommen des Kindes nachweisen. Für Kinder im dualen Studium hat sich durch die gesetzliche Neuregelung jedoch ein neues Problem ergeben, das bereits den BFH beschäftigt, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine.

Mit dem Wegfall der „Einkünfte- und Bezüge-Grenze“ hat der Gesetzgeber eine andere Hürde geschaffen, um unberechtigten Kindergeldbezug zu vermeiden. Seitdem dürfen Kinder in Ausbildung oder in Ausbildungssuche grundsätzlich keine Nebentätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden ausüben. Diese Einschränkung gilt jedoch nur nach Abschluss einer ersten Ausbildung. Für Auszubildende und Studenten nach dem Abitur im Erststudium hat die Grenze deshalb keine Bedeutung.

Anders sieht es jedoch bei dualen Ausbildungsgängen aus. Diese kombinieren bspw. eine berufliche Ausbildung mit einem Studiengang zum Bachelor. Wenn in diesen Fällen der praktische Ausbildungsteil bereits erfolgreich mit einem anerkannten Abschluss absolviert wurde, ist nach Auffassung der Familienkassen die Erstausbildung bereits abgeschlossen. Die weitere Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb, neben dem Studium, wird jetzt zum Fallstrick. Beträgt die vereinbarte Arbeitszeit mehr als 20 Wochenstunden, geht das Kindergeld verloren und mit ihm alle weiteren kindbedingten Steuervergünstigungen.

Dieser Rechtsauffassung hat das Finanzgericht Münster in einem Urteil vom 23. April 2014 widersprochen und den Eltern Kindergeld zugesprochen (Az. 4 K 635/14 Kg). Das Finanzgericht sah eine enge Verbindung zwischen der Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb und dem Studium. Diese Fälle eines „Ausbildungsdienstverhältnisses“ sieht das Gesetz als unschädlich für das Kindergeld an – unabhängig von der Wochenstundenzahl. 

Das Hessische Finanzgericht hat demgegenüber in einem anderen Fall eines dualen Studiums das Kindergeld ab dem Abschluss des ersten Ausbildungsabschnittes mit IHK-Prüfung versagt. Da das weitere Studium neben einer Teilzeittätigkeit im Ausbildungsbetrieb erfolgte, kam die 20-Stunden-Grenze zur Anwendung. Die Eltern haben mittlerweile gegen die Ablehnung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine rät allen betroffenen Eltern, bei Ablehnung von Kindergeld während eines dualen Studiums Einspruch einzulegen und unter Hinweis auf die Aktenzeichen XI R 1/14 und III R 52/13 ein Ruhen des Einspruchs zu beantragen.

Auf sicherem Weg kann das Streichen von Kindergeld derzeit nur vermieden werden, wenn nach einem ersten Abschluss die berufliche Tätigkeit des Kindes auf 20 Wochenstunden beschränkt bleibt. Dies sollte bei entsprechenden Vertragsabschlüssen beachtet werden. Für Ferienarbeit kann für zwei Monate diese Grenze überschritten werden, wenn der Jahresdurchschnitt die 20-Stunden-Grenze einhält.
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Deutscher Hebammenverband akzeptiert Angebot der Krankenkassen zum Ausgleich der Haftpflichtprämie

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Bild: Logo "Rettet unsere Hebammen" Quelle: Rettet unsere Hebammen Gemeinschaft (Facebook)Berlin. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) nimmt das aktuelle Angebot des GKV-Spitzenverbandes zum Ausgleich der Haftpflichtprämien an. Das Angebot wurde mittlerweile um die gesetzlich festgelegten Zuschläge für Hebammen erweitert. Die finanzielle Lage vieler freiberuflich tätiger Hebammen ist derzeit aufgrund der um 20 Prozent auf 5.091 Euro angestiegenen jährlichen Haftpflichtprämie sehr angespannt. Ein schneller Ausgleich durch die Krankenkassen ist damit notwendig, um nicht weitere Hebammen aus dem Beruf zu drängen. Der Verband verzichtet deshalb auf das geplante Schiedsstellenverfahren.

Nach eingehender Prüfung sieht der DHV keine Alternative und nimmt das zunächst im Mai abgelehnte Angebot der Krankenkassen zum Ausgleich der Prämienerhöhung an. Mittlerweile wurde das ursprüngliche Angebot modifiziert, die Vergütung der Beleghebammen im Schichtdienst nach oben korrigiert und die gesamte Vergütung um einen Zuschlag ergänzt. Dieser Zuschlag ergibt sich aus der ab Juli dieses Jahres geltenden gesetzlichen Neuregelung des SGB V und wird im Juli 2015 von einem noch zu verhandelnden sogenannten Sicherstellungszuschlag abgelöst. Beide Maßnahmen sollen die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe bei der Geburt sichern. „Wir fordern jedoch weiterhin eine strukturelle Lösung der Haftpflichtproblematik. Die Zuschläge helfen nur kurzfristig. Wir brauchen aber eine Lösung, um die Versorgung mit Hebammenhilfe auch langfristig zu sichern und Frauen die im Sozialgesetzbuch garantierte Wahlfreiheit des Geburtsortes zu ermöglichen“, meint Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes.

Das ursprünglich angekündigte Schiedsstellenverfahren wird damit nicht beantragt. Das Verfahren würde die Ausgleichzahlungen für die Hebammen um mehrere Monate verzögern und deren finanzielle Belastung damit weiter verschärfen. Im Moment tragen die Hebammen die Kosten der um 20 Prozent gestiegenen Haftpflichtprämie alleine. Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) hat das Angebot des GKV-Spitzenverbandes bereits in der letzten Woche angenommen.

Nach wie vor profitieren nicht alle geburtshilflich tätigen Hebammen gleichermaßen von dem Kostenausgleich durch die Kassen. Einen geringeren Ausgleich erhalten beispielsweise Beleghebammen, die im Schichtdienst arbeiten. Der Abschluss mit dem GKV-Spitzenverband gilt nun rückwirkend ab Juli 2014 für ein Jahr und wird im Juli 2015 vom Sicherstellungszuschlag abgelöst. Dieser soll dann allen freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen zugute kommen. Damit bleibt jedoch die Schwangeren- und Wochenbettversorgung weiterhin ungesichert.

„Wir wollen bei den kommenden Verhandlungen zum Sicherstellungszuschlag deutliche Verbesserungen bei der Vergütung aller Hebammengruppen erreichen. Das ist unser Anliegen und dafür werden wir uns weiter einsetzen. Denn es geht um alle Hebammen“, so Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des DHV.

Boule-Sport: Alfredo-Pokalturnier im Doublette am 10.08.2014

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Kamen. Der 1. Pétanque Club 99 Kamen e.V. lädt am kommenden Sonntag, 10. August, alle interessierten Boulespielerinnen und Boulespieler, unabhängig davon, ob sie in einem Verein spielen oder nicht, zum traditionellen „Alfredo-Pokalturnier“ auf den Bolzplatz an der Südschule (Festplatz) in Kamen ein. Der spanische Künstler Alfredo Marsal Margalef aus Ametlla de Mar an der Costa Dourada hatte dem Verein im Jahre 2001 diesen selbst gestalteten Pokal aus Olivenholz geschenkt, der seit dieser Zeit jährlich als Wanderpokal in einem offenen Turnier ausgespielt wird.

Gespielt wird Doublette (2 gegen 2) nach dem Modus „Super-Mêlée“, das heißt, zu jeder Runde werden die Partner/innen neu ausgelost. Nach einer Vorrunde nach dem „Schweizer System“ mit allen Teilnehmern werden im Anschluss die Sieger im K.O. Modus ermittelt.

Neben dem sportlichen Aufeinandertreffen steht bei diesem Turnier natürlich wieder das gesellige Miteinander in familiärer Atmosphäre im Mittelpunkt. Das Turnier beginnt um 10.00 Uhr, Einschreibefrist ist um 9.30 Uhr. Eine Startgebühr wird nicht erhoben. Gäste, die sich für diesen Sport interessieren und als Zuschauer einmal ein solches Turnier erleben möchten, sind natürlich herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl der Spielerinnen und Spieler sowie der Zuschauer ist wie immer gesorgt.