Kamen. Die Betreiber der deutschen Übertragungsnetze haben bekannt gegeben, dass sich die Erneuerbare-Energien-Umlage ab dem 1.1.2013 von 3,6 Cent auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde zzgl. Mehrwertsteuer erhöhen wird. Die gestiegenen Abgaben geben Übertragungsnetzbetreiber an die Stadtwerke weiter.
Für GSW-Kunden bedeutet dies, dass sie – im Gegensatz zum Vorjahr – mit einer Strompreisanpassung rechnen müssen. GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl: „Die moderate Erhöhung der EEG-Umlage im vergangenen Jahr konnten wir betriebswirtschaftlich auffangen. Dieses Jahr ist die Erhöhung jedoch so hoch, dass wir preislich nachsteuern müssen, damit unser Unternehmen wirtschaftlich arbeiten kann. Wir versuchen, Mehrbelastungen für die Verbraucher möglichst gering zu halten.“
Genaue Zahlen konnte Baudrexl noch nicht nennen. „Wir arbeiten momentan am Wirtschaftsplan 2013. Neben der EEG-Umlage werden sich auch die Netznutzungsentgelte erhöhen. Dies müssen wir in unserer Kalkulation berücksichtigen.“ Im November sollen GSW-Kunden über die konkrete Anpassung informiert werden.
Hintergrundinformationen zur EEG-Umlage
Zielsetzung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)
Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen der Energiewende das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent zu reduzieren. Erhebliche Mengen an klimaschädlichem Kohlendioxid werden durch die Nutzung Erneuerbarer Energien eingespart. Daher unterstützt der Gesetzgeber die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder Erdwärme mit Hilfe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Funktionsweise
Besitzer von Solarmodulen, Windparks oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen erhalten für einen Zeitraum von 20 Jahren die Garantie, dass der von ihnen erzeugte Strom („EEG-Strom“) zu einem festgelegten Tarif abgekauft wird, der über dem Marktpreis liegt. Dieser festgelegte Tarif wird als EEG-Vergütung bezeichnet.
Käufer des EEG-Stroms sind die Betreiber der örtlichen Verteilnetze. Sie nehmen den Strom in ihr Netz auf und zahlen für jede eingespeiste Kilowattstunde die EEG-Vergütung an den Betreiber der Erneuerbare-Energien-Anlage. Der örtliche Verteilnetzbetreiber leitet den eingespeisten Erneuerbare-Energien-Strom an den Betreiber des überregionalen Übertragungsnetzes weiter und erhält von diesem die EEG-Vergütung erstattet.
Die Betreiber der vier Übertragungsnetze in Deutschland (50hertz, amprion, Transnet BW und Tennet) verkaufen diese Strommengen an der Strombörse. Mit den daraus erzielten Erlösen wird ein Teil der EEG-Vergütungen finanziert. Da die EEG-Vergütungen aber höher sind als der Strompreis an der Börse, bedarf es einer zusätzlichen Finanzierung.
Hier hat der Gesetzgeber die Stromanbieter in die Pflicht genommen. Sie sind dafür verantwortlich, beim Kunden eine EEG-Umlage zu erheben und diese Umlage 1:1 an die Übertragungsnetzbetreiber weiterzureichen. Für jeden Stromanbieter gilt die gleiche EEG-Umlage, denn sie wird bundeseinheitlich festgelegt. Die EEG-Umlage wird jedes Jahr neu angepasst und im Oktober für das Folgejahr bekannt gegeben.
Ausnahme: Stromintensive Industrien
Bei stromintensiven Unternehmen dürfen die Stromanbieter die EEG-Umlage nicht in voller Höhe erheben. Diese Kundengruppen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Rabatt, was sich erhöhend auf die EEG-Umlage auswirkt, da sich dadurch die Finanzierungslast auf weniger Schultern verteilt. Infolge einer 2012 in Kraft getretenen Gesetzesänderung wurden die Anforderungen für die Ermäßigung der Öko-Umlage gesenkt. Dadurch hat sich die Anzahl stromintensiver Unternehmen, die von der Umlage weitgehend befreit wurden, mehr als verdoppelt. Industriepolitisch macht eine solche „Förderung“ durchaus Sinn, aber dafür sollte man andere Instrumente bzw. Mittel aus dem Bundeshaushalt wählen.
Zusammensetzung des Strompreises
Die steigenden Preise für Strom sind besonders auf die staatlichen Anteile zurückzuführen, die jedoch energie- und klimapolitisch sinnvoll beispielsweise zur Förderung der Erneuerbaren Energie oder der Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt werden So liegt diese 2012 bei 46 Prozent(Steuern, Abgaben, Umlagen). Dazu kommt noch der voll regulierte Anteil der Netznutzung (inkl. Messstellenbetrieb, Messdienstleistung, Messung und Abrechnung) mit 20 Prozent. Damit werden aktuell rund 34 Prozent des Strompreises wettbewerblich gebildet. Durch die Erhöhung der EEG-Umlage wird sich dieser Anteil noch weiter verringern.
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