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Beratung über Funktionen steigert spätere Zufriedenheit mit dem Pkw
Wer sich beim Autokauf vom Händler alle Funktionen im Auto erklären lässt, ist später am zufriedensten mit seinem Fahrzeug. Das zeigt das ADAC-Kundenbarometer in einer aktuellen Erhebung. 41 Prozent der Fahrer, die eine Erklärung erhalten hatten, bewerteten den Pkw als „herausragend“ oder „sehr gut“. Von denjenigen, die keine Erklärung bekamen, bewerteten nur 22 Prozent das Fahrzeug in den ersten drei Jahren nach Kauf mit der Bestnote. Ob es sich dabei um ein Premiummodell oder um ein günstiges Fahrzeug handelt, spielte keine Rolle.
Der ADAC rät allen Autokäufern, sich die Funktionen ihres neuen Pkw bei der Fahrzeugübergabe ausführlich erklären zu lassen. Wo früher pro Schalter nur eine Funktion im Auto vorhanden war, sind viele Funktionalitäten in modernen Touch-Displays nicht mehr auf den ersten Blick erkennbar. Neben der Menüführung ist insbesondere die Erläuterung der Assistenzsysteme sehr hilfreich, um deren Leistungen und Grenzen zu verstehen.
Im ADAC-Kundenbarometer wurden mehr als 20 000 Personen online zu ihren Erfahrungen und der Zufriedenheit mit ihren Fahrzeugen befragt. Die Quote der befragten Männer und Frauen lag in etwa bei je 50 Prozent.
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Kamen. In der Zeit von Freitagnachmittag (17.04.2015) bis Montagmorgen (20.04.2015) haben unbekannte Täter ein Fenster eines Büros der Filiale am Sparkassenplatz eingeschlagen und sich so Zutritt zum Kundenbereich der Bank verschafft. Hier machten sich die Täter gezielt daran, die Schließfachtresore gewaltsam aufzubrechen, was ihnen auch gelang. Angaben zu möglichem Diebesgut liegen bislang nicht vor. Wer hat Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0.
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Kamen. In der Zeit von Sonntagmittag (19.04.2015) bis Montagmorgen (20.04.2015) haben Unbekannte die Eingangstür einer Bäckerei an der Lünener Straße aufgehebelt. Aus dem Verkaufsraum entwendeten sie eine leere Registrierkasse. Wer hat Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0.
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Kreis Unna. Sie werden als Vorboten des Sommers sehnsüchtig erwartet: Die Mehlschwalben, die in diesen Tagen wieder in heimischen Gefilden eintreffen und uns nicht nur als kleine Flugkünstler, sondern auch als nützliche Insektenfänger erfreuen.
Doch ihr natürlicher Lebensraum wird knapp, warnt der Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises, denn die Mehlschwalbe benötigt offene Landschaften mit unaufgeräumten, nicht versiegelten Flächen. Hier nimmt sie an Pfützen und Gewässerrändern Lehm auf, den sie für ihren Nestbau benötigt. Mit zunehmender Verstädterung der Siedlungen werden die Bestände der Mehlschwalben immer geringer.
Nistmaterial und Kot der Schwalben sind zwar nicht ätzend, aber für viele ordnungsliebende Hausbesitzer trotzdem ein Ärgernis. Oft entfernen sie dann gleich die kompletten Nester oder bringen bereits im Vorfeld „Flatterbändchen“ an, um die Tiere am Nestbau zu hindern. Beides ist strengstens verboten. Dabei ist das Problem ganz einfach zu lösen: Ein kleines Auffangbrett, das unter den Nestern angebracht wird, fängt den Kot auf und muss nur einmal im Jahr gereinigt werden.
Nahezu keine Probleme durch Vogelkot verursacht der Mauersegler. Dieser für den Laien ähnlich wie eine Schwalbe aussehende Vogel frisst, trinkt und schläft im Fliegen. Nur für das Brutgeschäft braucht der Mauersegler festen Boden unter seinen zierlichen Füßen. Hierfür baut er keine Lehmnester an Mauern, sondern in Spalten und Hohlräumen unter Dächern.
Sollen Dachsanierungen bei Dächern vorgenommen werden, unter denen Mauersegler brüten oder im Vorjahr gebrütet haben, sollte unbedingt Kontakt mit der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis aufgenommen werden. Eine Beseitigung der Nester ist verboten, gemeinsam kann aber nahezu immer eine für alle befriedigende Lösung gefunden werden.
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Kamen. Zahlen oder nicht zahlen? – Das ist die Frage für viele Kassenpatienten beim Arztbesuch. Von Augeninnendruck-Messung über Thrombose-Check bis hin zur Krebsvorsorge: Ärzte dürfen zusätzliche Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, als so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten. Dabei handelt es sich um verschiedenste Behandlungs- und Untersuchungsmethoden, die oft medizinisch nicht notwendig sind. Ärzte bezeichnen diese Extras dennoch als empfehlenswert und halten hierfür die Hand auf. Patienten reagieren darauf verunsichert und zahlen dennoch den verlangten Betrag. Um einem Arzt, der Selbstzahlerleistungen anbietet, mehr auf Augenhöhe zu begegnen, müssen gesetzliche Versicherte umschwenken und sich nicht länger nur als Patienten verstehen, sondern auch als Kunden des Gesundheitsmarkts auftreten. Dazu ist es nötig, dass sie ihre Rechte kennen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW:
- Aufdringlichkeit und Angstmache gilt nicht: Oft weisen Plakate, Hochglanzbroschüren oder das Praxispersonal bereits im Wartezimmer auf kostenpflichtige Leistungen – etwa zur Krebsfrüherkennung – hin, bevor überhaupt ein Arztgespräch stattgefunden hat. Patienten sollten sich durch aufdringliche Werbung oder persönliche Ansprache nicht bedrängen lassen, sondern sich stattdessen außerhalb der Praxis ausführlich – etwa übers Internet oder bei ihrer Krankenkasse – über die offerierten Behandlungsmethoden.
- Kein Verzicht auf persönliches Arztgespräch: Auskünfte von Sprechstundenhilfen oder die Aushändigung von schriftlichem Aufklärungsmaterial sind kein adäquater Ersatz für eine ärztliche Beratung. Patienten sollten immer auf einem persönlichen Gespräch mit dem Arzt bestehen. Denn nur der kann den Gesundheitszustand der Patienten beurteilen und ihnen die passenden Behandlungsmethoden darlegen. Bei kostenpflichtigen Angeboten sind jedoch auch solche darunter, deren Nutzen bislang wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist. Deshalb sollten Patienten immer nachfragen, welche Vorteile die zusätzliche Leistung hat und welche Risiken damit verbunden sind.
- Sachliche und verständliche Aufklärung ist Pflicht: Der behandelnde Arzt muss Patienten vor Beginn einer IGeL-Behandlung über alle wesentlichen Aspekte seiner vorgeschlagenen Therapie verständlich und ausführlich informieren. Dazu zählen Diagnose, vorgeschlagene Behandlungsmaßnahmen, Notwendigkeit und Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen, aber auch die selbst zu tragenden Kosten der Behandlung. Auch die Erläuterung von Behandlungsalternativen, etwa die kostenfeien der gesetzlichen Krankenkassen, dürfen hierbei nicht fehlen. Kommt ein Arzt seiner Aufklärungspflicht nicht nach, sollten Patienten die kostenpflichtige Leistung ablehnen und sich einen anderen Arzt suchen.
- Angemessene Bedenkzeit erbeten: Patienten sollten, bevor Sie ein IGeL-Angebot in Anspruch nehmen, bei ihrer Krankenkasse nachfragen, warum die Kosten für diese Leistung nicht übernommen werden. Im Einzelfall – etwa bei bestimmten Risikogruppen oder bestehenden Vorerkrankungen – trägt die Kasse die Kosten, wenn eine ausreichende Begründung des Arztes vorliegt. Außerdem bieten viele Kassen bestimmte Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen als so genannte Satzungsleistungen an. Wer dann schon privat gezahlt hat, bekommt das Geld von seiner Kasse nicht zurück.
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Kreis Unna. Essen und Trinken gehört zu einem gelungenen Fest wie nette Gäste und gute Gespräche. Damit im Anschluss kein schlechter Nachgeschmack bleibt, sollten Gastgeber aber einige Hygienetipps beachten. Darauf weist die Lebensmittelüberwachung des Kreises Unna hin.
„Damit das Essen den Gästen nicht auf den Magen schlägt, sollten Grundregeln der Hygiene eingehalten werden“, appelliert Dr. Anja Dirksen, als Sachgebietsleiterin zuständig für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung beim Kreis zuständig.
Sie rät dringend davon ab, besonders empfindliche Lebensmittel wie Mett und Tatar sowie Cremes und Mayonnaisen mit rohen Eiern als Zutat anzubieten. „Die enthaltenen Keime vermehren sich bereits bei Temperaturen ab 10 Grad und können nicht nur leichten Durchfall, sondern eine ernste Erkrankung zur Folge haben.“
Für leicht verderbliche Speisen wie Nudel- und Kartoffelsalate oder Kuchen mit nicht durchgebackener Füllung wie Creme- oder Sahnetorten sollten besondere Vorsichtsmaßnahmen selbstverständlich sein. Sie müssen gut gekühlt zum Veranstaltungsort gebracht und dort kühl aufbewahrt werden, bis sie zum Verzehr auf den Tisch kommen.
Warme Speisen müssen vor dem Verzehr gut durcherhitzt werden, um Bakterien und gesundheitsgefährdende Keime abzutöten. Oftmals werden die Lebensmittel nicht unmittelbar,
sondern bereits eine gewisse Zeit vor dem Verzehr zubereitet. Diese Speisen müssen direkt nach der Zubereitung abgekühlt und gekühlt gelagert werden. Dr. Anja Dirksen nennt den Grund dafür: „Bakterien vermehren sich in lauwarmen Speisen besonders schnell.“ Unmittelbar vor dem Verzehr müssen die Gerichte dann drei bis fünf Minuten kräftig erhitzt und schließlich heiß gehalten werden.
Wer draußen feiert, sollte Speisen und Getränke beispielsweise mit Zelt oder Pavillon vor Sonne,
Regen und Wind schützen. Tische und Stände sollten leicht zu reinigen sein. Tortenhauben und Klarsichtfolien sichern unverpackte Lebensmittel vor Berührung, Anhusten und Anniesen.
Ansonsten gilt: „Hände waschen ist das A und O“, betont Dr. Anja Dirksen. Wer kocht, backt oder in irgendeiner Form Lebensmittel zubereitet, muss seine Hände vor Arbeitsbeginn und auch zwischendurch nach dem Kontakt mit risikoreichen Lebensmitteln wie Eiern oder rohem Fleisch gründlich mit Seife waschen.
Wer unter einer ansteckenden Krankheit, wie Durchfall oder auch einer Erkältung leidet, sollte keine Speisen für andere zubereiten. Auch eitrige Wunden an den Händen können Keime enthalten, die schwere Lebensmittelvergiftungen verursachen. Deshalb sollten sie mit einem wasserdichten Pflaster oder besser noch mit einem Einmalhandschuh abgedeckt werden.
Weitere Informationen und ein Faltblatt des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz („Hygienisch zubereiten – Feste feiern“) gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff: Hygiene-Tipps) oder direkt bei der Lebensmittelüberwachung des Kreises.
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Kamen. Kamener Indiaca-Teams erkämpfen sich Titel bei den Westbundmeisterschaften und den Norddeutschen Meisterschaften.
Bereits vor einer Woche trumpften die Teams des CVJM Kamen bei den Westbundmeisterschaften vor heimischer Kulisse auf. So konnten sich nach dem Turnier die 1. Damenmannschaft und die Herrenmannschaft als Westbundmeister küren lassen und die 2. Mannschaft der Damen mit dem 2. Platz die Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft im CVJM sichern. Auch die Kamener Jugend qualifizierte sich mit einem ersten Platz der weiblichen- und einem zweiten Platz der männlichen-Jugend.
Weiterlesen: Kamener Indiaca-Teams erkämpfen sich 5 Titel in 7 Tagen
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von Christoph Volkmer
Kamen. Das nächste Wochenende hat viel zu bieten. Nach der Aufstellung des Maibaums am Freitag (24. April) findet am Samstag und Sonntag wieder der beliebte Frühlingsmarkt statt. Wie schon in den Vorjahren wird die Kamener Innenstadt wieder zum Marktplatz für Waren, Aktionen und Dienstleistungen. Rund 50 Fachhändler aus der Sesekestadt und der Umgebung präsentieren sich dabei einmal mehr mit ihren Angeboten.
Weiterlesen: Frühlingsmarkt und Modenschau locken in die Stadt
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Kamen. „Ich habe noch nichts Vergleichbares gesehen“, sagt Jürgen Neff. Die Rede ist vom Kamener Maibaum, einem 15 Meter langen Giganten aus Stahl und Aluminium, der am Freitag (24. April) zum vierten Mal mit einem feierlichem Rahmenprogramm auf dem Alten Markt in Kamen aufgestellt wird.
Weiterlesen: Kamener Maibaum - lebendige Tradition im Herzen der Stadt
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