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Kamen. Für große Freude sorgte der Besuch von Robert Stams, Präsident des Lionscubs BergKamen, im Miniclub des Buxtorf-Hauses in Südkamen. Die Lions hatten die Einrichtung zur Betreuung von Kleinkindern bis zum Alter von 3 Jahren mit 1.000,- Euro unterstützt. Dafür konnten die Leiterinnen Christiane Hilsmann und Sabine Deckert mehrere pädagogisch wichtige Spielgeräte und Musikinstrumente anschaffen, die sie sich zur Förderung motorischer Fähigkeiten für ihre 14 Schützlinge schon lange gewünscht hatten. Als Lionspräsident Stams jetzt die Einrichtung besuchte, konnte er sich überzeugen, dass nicht nurdie Riesenkrake Otto von den Kindern begeistert angenommen wird. „Die Förderung von Kindern und Jugendlichen in Kamen und Bergkamen ist unsere wichtigste Aufgabe. Wenn man sieht, wie gut unsere Unterstützung hier ankommt, macht das besonderen Spaß“, sagt Robert Stams.
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Kamen. In den kommenden Monaten wird im Haus der Stadtgeschichte eine Vielzahl an Exponaten zu den Befreiungskriegen zu sehen sein. Vor 200 Jahren ging der Kampf gegen Napoleon mit der Schlacht bei Waterloo zu Ende.
Die Stadt hat durch die elf überlieferten Briefe des Kamener Kriegsfreiwilligen Carl Reinhard eine direkte Verbindung zu dieser Zeit. Außerdem jährt sich in diesem Jahr die Gründung der Provinz Westfalen als Folge dieser Auseinandersetzungen. Anlass genug, dass sich das Haus der Kamener Stadtgeschichte dieser Epoche mit einer kleinen Ausstellung widmet.
Gezeigt werden neben den schriftlichen Quellen unter anderem auch originale Waffen und Repliken sowie Forschungsliteratur. Vor allem die Briefe des Apothekers Carl Reinhard, die er in den Kampfpausen an seine Mutter in Kamen schrieb, stehen im Mittelpunkt der Präsentation. Diese Briefe wurden von einem Nachfahren Reinhards dem Haus der Stadtgeschichte geschenkt.
Das Haus der Stadtgeschichte ist geöffnet von Dienstag bis Freitag 10 – 12 Uhr und Dienstag bis Donnerstag 14 – 17 Uhr.
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Jobcenter Kreis Unna startet mit dem Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Kreis Unna. Mit dem regionalen Projektvorschlag „JobInitiative!“ bekommt das Job-center Kreis Unna den Zuschlag für das Programm zum Abbau von Langzeitarbeits-losigkeit und damit zusätzliche finanzielle Mittel für die Integrationsarbeit. Martin Wiggermann, Vorsitzender der Trägerversammlung des Jobcenters Kreis Unna, sowie Siegfried Pogadl, Vorsitzender des Beirats Jobcenter Kreis Unna freuen sich mit der Geschäftsführung.
Das Projekt „JobInitiative!“ ging Anfang dieses Monats an den Start und soll bis zum Pro-jektende 2019 insgesamt 160 Langzeitarbeitslose aus dem Kreis Unna wieder in Arbeit bringen – und zwar dauerhaft. Martin Wiggermann betont: „Durch das Projekt stehen dem Jobcenter nicht nur zusätzliche finanzielle Ressourcen für Qualifizierungen und Förderun-gen zur Verfügung, sondern auch drittfinanziertes Personal, welches gezielt eingesetzt werden kann, um langzeitarbeitslose Menschen zu beraten.“ Der Beiratsvorsitzende Pogadl ergänzt: „Insbesondere geht es darum, regionale Unternehmer im Kreis Unna und potenzielle Arbeitnehmer zusammenzubringen.“ Das Programm zum Abbau von Langzeit-arbeitslosigkeit wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europä-ischen Sozialfonds mit einem Mittelvolumen von 5,5 Mio. EUR gefördert.
„JobInitiative!“ soll nachhaltige Jobs bringen
Im Rahmen des Projekts werden vier Betriebsakquisiteure regionale Unternehmen bera-ten, um Arbeitsplätze für diese Zielgruppe zu schaffen. Tina Riedel, Projektentwicklerin im Jobcenter Kreis Unna, ist sich sicher: „Im Beratungsgespräch ergeben sich sicherlich in vielen Betrieben Möglichkeiten, zusätzliche Arbeitsplätze zu implementieren.“ Für Arbeit-nehmer und Arbeitgeber entstehe dadurch auf jeden Fall eine Win-Win-Situation, so Rie-del: Beispielsweise könnten durch eine Ausgliederung von einfachen Tätigkeiten neue Arbeitsplätze entstehen, während andere Beschäftigte im Betrieb entlastet würden und sich wieder mehr auf ihre Kernaufgaben konzentrieren könnten. Für die Einrichtung eines solchen Arbeitsplatzes kann der Arbeitgeber eine finanzielle Förderung für die Dauer meh-rerer Monate erhalten. Jobcenter-Geschäftsführer Uwe Ringelsiep betont: „Es geht vor allem darum, nachhaltige – also dauerhafte – Beschäftigungsverhältnisse zu erzeugen.“ Um dies zu gewährleisten, werden zusätzlich sogenannte Jobcoaches eingesetzt, welche die Langzeitarbeitslosen im Verlauf der Beschäftigung begleiten. Die Coaches sollen Hilfe-stellungen bei Fragen rund um den Übergang von der Arbeitslosigkeit in den Beruf leisten oder beispielsweise prüfen, ob eine Qualifizierung des Mitarbeiters im Einzelfall noch er-forderlich ist.
Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Projekt finden interessierte Arbeitgeber auf der Homepage des Jobcenters Kreis Unna unter http://www.jobcenter-kreis-unna.de/projekte-und-kooperationen/jobinitiative.html
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Ehepaar gewinnt nagelneues Auto
Unna. Das Sparen mit der Sparlotterie der Sparkassen lohnt sich – davon konnten sich bereits zahlreiche Sparer der Sparkasse UnnaKamen überzeugen. Man spart, hat die Chance auf tolle Gewinne und hilft außerdem gemeinnützigen Projekten. Auch in der Juniauslosung entfielen wieder tolle Gewinne auf Kunden
der Sparkasse UnnaKamen: darunter zwei iPhone 6 sowie ein nagelneues Auto.
Insbesondere für die Eheleute Bregiel war es eine gelungene Überraschung. Bei ihrem Besuch in der Geschäftsstelle in Massen überreichte ihnen ihre Beraterin, Frau Sabine Heising, gemeinsam mit Bernd Wenge, Vorstandsmitglied der Sparkasse UnnaKamen, den Fahrzeugschein eines VW Up – ihres nagelneuen Autos. Die Freude über so einen besonderen Gewinn war da bei beiden Sparern natürlich groß. Im Rahmen eines speziellen Übergabe-Events wird den Eheleuten ihr neues Auto nun persönlich in der Autostadt Wolfsburg übergeben.
Aber auch zahlreiche weitere Kunden der Sparkasse UnnaKamen konnten sich freuen. In den letzten sechs Monaten haben Kunden der Sparkasse UnnaKamen Hauptgewinne im Gesamtwert von 45.000 Euro gewonnen. Die Maiauslosung bescherte einem Kunden zum Beispiel einen Geldgewinn in Höhe von 5.000 Euro.
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von Christoph Volkmer | Fotostrecke >>>
Kamen. Wie schnell die Zeit vergeht - am heutigen Freitag (10. Juli 2015) ist die erste Hälfte der beliebten Ferienaktion Mini-Kamen schon vorbei. Bereits zum 14. Mal findet die Aktion im Jugendfreizeitzentrum statt - 250 Kinder sind in diesem Jahr mit dabei.
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Alleinerziehende können den Entlastungsbetrag auch dann erhalten, wenn das Kind in einer anderen Wohnung lebt. Es genügt, wenn es in der Wohnung des Alleinerziehenden gemeldet ist, entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil, auf das der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin hinweist.
Im vorliegenden Fall hatte ein verwitweter Vater den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt. Die 22-jährige Tochter, für die er Kindergeld erhielt, war in seiner Wohnung gemeldet. Die Tochter lebte aber in einer eigenen Wohnung. Das Finanzamt verweigerte dem Vater den Entlastungsbetrag von 1.308 Euro. Begründung der Beamten: Die tatsächlichen Verhältnisse wichen offensichtlich von den melderechtlichen Verhältnissen ab und die Tochter hätte sich abmelden müssen. Das Niedersächsische Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht. Der Vater zog vor den Bundesfinanzhof und siegte dort (Urteil des BFH vom 2. Februar 2015, Aktenzeichen III R 9/13).
Für den BFH war die „Haushaltszugehörigkeit“ des Kindes der Dreh- und Angelpunkt des Falls. Diese sei nach Geist und Buchstaben des Gesetzes „unwiderlegbar zu vermuten“, wenn das Kind „in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet“ sei, urteilten die Richter. Andere melderechtliche Überlegungen oder Versäumnisse spielten dabei keine Rolle.
NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft begrüßte das Urteil: „Alleinerziehende in vergleichbarer Lage können davon profitieren.“ Hilfe können sie ohnehin gut gebrauchen, denn verschiedene einschränkende Bedingungen verhindern oft, dass Alleinerziehende den Entlastungsbetrag tatsächlich nutzen können. „Wenn beispielsweise bei einem Alleinstehenden, der mit zwei Kindern zusammen wohnt, für das ältere Kind das Kindergeld wegfällt, geht sofort der gesamte Entlastungsbetrag verloren, auch für das jüngere Kind, kritisiert Rauhöft.
Ab 2015 soll der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit einem Kind von 1.308 auf 1.908 Euro angehoben werden. Ab dem zweiten Kind soll er sich pro Kind um weitere 240 Euro erhöhen. Das sieht das „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ vor, das der Bundestag am 18. Juni 2015 verabschiedet hat. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
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Kreis Unna. Hitze macht vielen Menschen zu schaffen. Der Kreis gibt deshalb ein paar Tipps, mit denen sich die hohen Temperaturen besser ertragen lassen.
Unbedingt auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten. Als Durstlöscher und zum Auffüllen der Flüssigkeitsdepots eignen sich Leitungs- und Mineralwasser oder Fruchtsaftschorlen. Alkoholische Getränke, aber auch Kaffee oder schwarzer Tee wirken harntreibend und sollten deshalb möglichst gemieden werden.
Tagsüber reichen kleine Mahlzeiten mit leichter, eiweiß- und vitaminreicher Kost. Auch die Hauptmahlzeit sollte nicht zu üppig sein und - wie in südlichen Ländern üblich - in den Abend verlegt werden.
Jederzeit für Kühlung sorgen kalte Arm- und Fußbäder oder auch feuchtkalte Abreibungen und Umschläge.
Auch helle, bequeme Bekleidung - möglichst aus Baumwolle und/oder Leinen - erhöht das Wohlbefinden.
Die Schatten und Kühlung spendende Wohnung sollte während des Tages nach Möglichkeit nicht verlassen werden. Notwendige Besorgungen und Termine sollten auf die frühen Vormittagsstunden verlegt und Anstrengungen weitestgehend vermieden werden.
Wer die Wohnung für Arbeit, Ausbildung und ähnliches verlassen muss, sollte einen leichten Hut oder ein luftdurchlässiges Cappy tragen.
Dem Kühlhalten der Wohnung sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Sinnvoll ist ausreichendes frühmorgendliches Durchlüften der Räume. Danach die Fenster schließen und die Sonneneinstrahlung „aussperren“: Rollläden herunterlassen oder Räume anderweitig abdunkeln.
Schließlich ist auch Nachbarschaftshilfe gefragt: Ohne Auto lassen sich Getränkekästen nur schwerlich transportieren. Für Besitzer eines rollenden Untersatzes ist es aber kein Problem, einen Getränkekasten mehr mitzubringen.
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von Christoph Volkmer
Kamen. Im Zuge der für den 16. Juli 2015 geplanten Eröffnung des Netto-Markts im neuen Einkaufszentrum „Kamen Quadrat“ werden die beiden Netto-Märkte an der Lessingstraße und an der Königsberger Straße am 15. Juli geschlossen. Einen Nachmieter gibt es bislang für beide Objekte nicht.
Weiterlesen: Noch keine Nachfolgelösung für Netto-Märkte gefunden
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Wer in den Sommerferien die Bahn als Transportmittel zum Urlaubsort oder Ausflugsziel wählt, schont Umwelt und Klima. Weiterer Vorteil: Mit dem Zug landen Reisende meist direkt im Herzen einer Stadt und können vom Zentrum aus ihre Tour fortsetzen. „Getrübt ist die Urlaubsfreude jedoch, wenn sich die Abfahrt oder Ankunft stark verzögern und dadurch Anschlussverbindungen und weitere Buchungen verpasst werden.“, erklärt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen. Als Rüstzeug für unterwegs haben die Verbraucherschützer die wichtigsten Entschädigungsleistungen bei Verspätungen und Zugausfällen zusammengestellt:
• Fahrpreiserstattung bei Verspätung: Erreicht ein Zug den gewünschten Zielort zwischen 60 und 120 Minuten später als geplant, können Fahrgäste der Deutschen Bahn oder eines privaten Bahnunternehmens auf eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrkartenpreises pochen. Bei einer mehr als zweistündigen Verspätung gibt's die Hälfte des Ticketpreises zurück. Wer bei einer angekündigten Verspätung auf eine Beförderung verzichtet, erhält den kompletten Fahrpreis retour. Kunden, die wegen massiver Verspätung unterwegs ihre Bahnfahrt abbrechen, haben Anspruch auf einen kostenlosen Rücktransport zum Ausgangspunkt:
• Sonderentschädigungen und Ausschlussregeln: Ein Anspruch auf Entschädigung kann auch bei Verspätungen von weniger als 60 Minuten bestehen, falls dadurch ein Anschlusszug verpasst wird. Auch im Falle höherer Gewalt – bei Unwettern oder Naturkatastrophen, Terrorakten, Streiks oder unvermeidbaren Personenschäden – ist ein Ausgleich zu zahlen. Bis zu einer Bagatellgrenze von 4 Euro gibt‘s jedoch in der Regel keine Rückerstattung. Bahnkunden mit einem Ticket-Abo müssen hingegen bei regelmäßigen Verspätungen oder Zugausfällen angemessen entschädigt werden.
• Unfreiwillige Wartezeit versüßen: Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten müssen Bahnunternehmen gestrandeten Fahrgästen neben einer finanziellen Entschädigung auch kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten – und zwar in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Darüber hinaus sind die Beförderungsunternehmen auch verpflichtet, gestrandete Bahnkunden – falls erforderlich – für eine Nacht oder mehrere Tage in einem Hotel unterzubringen. Kann eine Bahnfahrt nicht fortgesetzt werden, muss die Beförderung zu einem alternativen Abfahrtsort oder mit einer anderen Möglichkeit angeboten werden.
• Nahverkehr: Bestimmte Regeln gelten auch für Beförderungen von nicht mehr als 50 Kilometern oder von nicht mehr als einer Stunde: Erreichen Bahnkunden mit einer ausschließlich für den Nahverkehr gültigen Fahrkarte wegen Unpünktlichkeit oder Zugausfalls im Nahverkehr seine gebuchte Zugverbindung 20 Minuten und mehr, können sie auch einen anderen Zug – zum Beispiel einen Fernzug – nutzen. Ein Beförderungsunternehmen übernimmt auch bis zu 80 Euro für eine Taxifahrt, wenn Bahnkunden nachts unter bestimmten Bedingungen stranden – etwa weil die letzte planmäßige Verbindung den Zielbahnhof nicht bis 24 Uhr erreicht oder wenn sich die Ankunft zwischen 24 und 5 Uhr um mehr als 60 Minuten verzögert.
Rechtlichen Rat in Sachen Urlaubsärger gibt’s in der Beratungsstelle Kamen, Kirchstraße 7.
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